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   KG, 01.07.2016 - 6 U 71/16   

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https://dejure.org/2016,58868
KG, 01.07.2016 - 6 U 71/16 (https://dejure.org/2016,58868)
KG, Entscheidung vom 01.07.2016 - 6 U 71/16 (https://dejure.org/2016,58868)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 6 U 71/16 (https://dejure.org/2016,58868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nr A.2.2.3 AKB, § 1 S 1 VVG, § 59 Abs 2 VVG, § 69 VVG, §§ 69 ff VVG
    Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsfall der Überschwemmung bei Eindringen von Starkregen ins Fahrzeuginnere; Vollmacht des Versicherungsvertreters für eine Regulierungszusage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Versicherungsfalls der Überschwemmung gem. Nr. A.2.2.3. AKB

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Überschwemmung - Eindringen von Starkregen in Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff des Versicherungsfalls der Überschwemmung gem. Nr. A.2.2.3. AKB

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Begriff des Versicherungsfalls der Überschwemmung gem. Nr. A.2.2.3. AKB

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05

    Begriff der Überschwemmung

    Auszug aus KG, 01.07.2016 - 6 U 71/16
    Nach allgemeinem Sprachgebrauch liegt eine Überschwemmung im Sinne einer Klausel in der Fahrzeugversicherung, die Schäden durch unmittelbare Einwirkung einer Überschwemmung auf das Fahrzeug umfasst, dann vor, wenn Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Wege abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet (BGH VersR 2006, 966 Rn. 9; VersR 1964).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2019 - 12 U 78/19

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Eindringen Starkregen in Fahrzeug

    Hierfür ist erforderlich, dass die Überschwemmung unmittelbar auf das Fahrzeug oder seine Teile eingewirkt hat (KG Berlin, Beschluss vom 01.07.2016 - 6 U 71/16, juris, unter 1.a.; OLG Hamm, Urteil vom 02.11.2016 - I-20 U 19/16, juris, Rn. 25; Koch in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., A.2 Kaskoversicherung, Rn. 229).

    Wenn Regenwasser unmittelbar in das Fahrzeuginnere gelangt, ohne zuvor zu einer Überflutung des Geländes geführt zu haben, handelt es sich bereits um keine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingung (KG Berlin, Beschluss vom 01.07.2016 - 6 U 71/16, juris, unter 1.a.; OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2015 - I-20 U 233/14, juris, Rn. 9; Klimke in Prölss/Martin, AKB, A.2.2.1, Rn. 56).

  • OLG Köln, 26.06.2018 - 3 U 134/17

    Umfang der gesetzlichen Vertretungsbefugnis eines Versicherungsvertreters

    Die in den §§ 69 ff. VVG geregelte Vertretungsbefugnis des Versicherungsvertreters umfasst nämlich bereits nicht die Vertretung des Versicherers im Rahmen der Regulierung eines Versicherungsfalls (vgl. nur KG Berlin, RuS 2017, 347, m.w.N.); erst recht erfasst sie nicht den Abschluss einer Abtretungsvereinbarung, durch welche eine dem Versicherer nach Zahlung gesetzlich zustehende Forderung gegen den Schädiger an den Geschädigten abgetreten wird.
  • OLG Celle, 22.02.2021 - 8 U 13/21

    Unfallversicherung - Eintritt der Invalidität innerhalb eines Jahres nach Unfall

    Nur am Rande weist der Senat deshalb darauf hin, dass die gesetzliche Abschlussvollmacht des Versicherungsvertreters gemäß § 71 VVG nicht die Befugnis umfasst, Regulierungszusagen zu machen (vgl. KG Berlin, RuS 2017, 347).
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