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   KG, 01.07.2020 - 3 UF 27/20   

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https://dejure.org/2020,52529
KG, 01.07.2020 - 3 UF 27/20 (https://dejure.org/2020,52529)
KG, Entscheidung vom 01.07.2020 - 3 UF 27/20 (https://dejure.org/2020,52529)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 3 UF 27/20 (https://dejure.org/2020,52529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 VersAusglG, § 31 Abs 1 S 1 VersAusglG, § 31 Abs 2 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Tod des Ehegatten nach Scheidung; Auflösung der aufgrund der betrieblichen Direktzusage gebildeten handelsbilanziellen Rückstellung durch den Versorgungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 13.07.2018 - 2 UF 37/17

    Abänderung des Versorgungsausgleichs bei Tod des ausgleichsverpflichteten

    Auszug aus KG, 01.07.2020 - 3 UF 27/20
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Anrechte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch für privatrechtlich organisierte Anrechte der betrieblichen Altersversorgung sowie der privaten Rentenversicherung, so dass das auszugleichende Anrechte nicht mit dem Tod der ausgleichspflichtigen Person erlischt (Siede, a. a. O., Rn. 86; Borth, a. a. O.; im Ergebnis ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 UF 37/17 -juris Rn. 61 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juli 2017 -4 UF 53/16 -, juris Rn. 47 ff.).

    Bereits aus diesem Grunde hatte hier die Auflösung einer Rückstellung zu unterbleiben (im Ergebnis ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 UF 37/17 juris Rn. 68).

    Trotz der an den früheren Ehemann gezahlten Versorgungsleistungen ist keine Verringerung des Barwertes zum Todeszeitpunkt gegenüber dem zum Ehezeitende eingetreten, weshalb der Ausgleich auf der Grundlage des Barwertes zum Ehezeitende nicht zu einer übermäßigen Inanspruchnahme der A als Versorgungsträgerin führt (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 UF 37/17 juris Rn. 69).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 447/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen

    Auszug aus KG, 01.07.2020 - 3 UF 27/20
    Zu Recht verweist die A... zwar auf die Rechtsprechung des BGH, dass grundsätzlich in den Wertausgleich nur solche Anrechte einbezogen werden dürfen, die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch vorhanden sind (BGH, Beschluss vom 11. September 2019 - XII ZB 627/15 juris; BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 juris; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, juris; BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 XII ZB 633/1 1 -juris).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung zum sog. Werteverzehr (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016, a. a. O., juris Rn. 44 ff.) diesen Grundsatz, dass die Anrechte im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch vorhanden sein müssen, u. a. wie folgt begründet:.

  • OLG Frankfurt, 07.07.2017 - 4 UF 53/16

    Wertausgleich nach § 31 VersAusglG

    Auszug aus KG, 01.07.2020 - 3 UF 27/20
    Die A hat zu Recht die Beschwerde nicht beschränkt, weil § 31 VersAusglG eine "Klammerwirkung" (vgl. § 31 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG) in Bezug auf alle dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte besitzt, auch wenn sich die Beschwerde nur auf ein Anrecht - im Sinne eines grundsätzlich abtrennbaren Teils des gesamten Verfahrensgegenstandes - bezieht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 4 UF 53/16 -Juris Rn. 27).

    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Anrechte bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch für privatrechtlich organisierte Anrechte der betrieblichen Altersversorgung sowie der privaten Rentenversicherung, so dass das auszugleichende Anrechte nicht mit dem Tod der ausgleichspflichtigen Person erlischt (Siede, a. a. O., Rn. 86; Borth, a. a. O.; im Ergebnis ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 UF 37/17 -juris Rn. 61 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juli 2017 -4 UF 53/16 -, juris Rn. 47 ff.).

  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits

    Auszug aus KG, 01.07.2020 - 3 UF 27/20
    Zu Recht verweist die A... zwar auf die Rechtsprechung des BGH, dass grundsätzlich in den Wertausgleich nur solche Anrechte einbezogen werden dürfen, die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch vorhanden sind (BGH, Beschluss vom 11. September 2019 - XII ZB 627/15 juris; BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 juris; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, juris; BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 XII ZB 633/1 1 -juris).
  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 627/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der negativen Entwicklung der

    Auszug aus KG, 01.07.2020 - 3 UF 27/20
    Zu Recht verweist die A... zwar auf die Rechtsprechung des BGH, dass grundsätzlich in den Wertausgleich nur solche Anrechte einbezogen werden dürfen, die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch vorhanden sind (BGH, Beschluss vom 11. September 2019 - XII ZB 627/15 juris; BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 juris; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, juris; BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 XII ZB 633/1 1 -juris).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus KG, 01.07.2020 - 3 UF 27/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtshofs schützt Art. 2 Abs. 1 GG einen privaten Versorgungsträger vor hoheitlichen Eingriffen in Verträge, die er abgeschlossen hat, und er gewährleistet ferner die Handlungsfreiheit des Versorgungsträgers im wirtschaftlichen Bereich (vgl. BVerfG FamRZ 1993, 1173, 1175).
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