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   KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12   

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https://dejure.org/2013,20274
KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12 (https://dejure.org/2013,20274)
KG, Entscheidung vom 01.08.2013 - 1 W 413/12 (https://dejure.org/2013,20274)
KG, Entscheidung vom 01. August 2013 - 1 W 413/12 (https://dejure.org/2013,20274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Gerichtliche Feststellung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses nach Leihmutterschaft durch kalifornisches Gericht für deutsches Standesamt nicht bindend

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 AdVermiG, § 1591 BGB, §§ 1591 ff BGB, Art 19 BGBEG, § 1 Abs 1 Nr 7 ESchG
    Anerkennung ausländischer Urteile: Anerkennungsfähigkeit eines kalifornischen Urteils über die Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses auf Grund Leihmutterschaft bei Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Leihmutter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung der Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses auf Grund eines Leihmutterschaftsvertrages durch Urteil des Superior Court of the State of California

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung der Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses auf Grund eines Leihmutterschaftsvertrages durch Urteil des Superior Court of the State of California

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Geburteneintragung bei Leihmutterschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft durch kalifornisches Gericht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Feststellung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses nach Leihmutterschaft durch kalifornisches Gericht für deutsches Standesamt nicht bindend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Nachbeurkundung eines durch Leihmutterschaftsvertrag begründeten Eltern-Kind-Verhältnisses im Ausland

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Leihmuttergeschäft durch kalifornisches Gericht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Feststellung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses nach Leihmutterschaft durch kalifornisches Gericht für deutsches Standesamt nicht bindend

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses nach Leihmutterschaft durch kalifornisches Gericht für deutsches Standesamt nicht bindend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1575
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12
    Eine Anwendung kommt nur in Betracht, wenn das Ergebnis der Ankerkennung den Grundgedanken deutscher Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen so sehr widerspricht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312; BGH, NJW 1998, 2358; 2002, 960).

    Ob das Ergebnis der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung wegen des Widerspruchs zu grundlegenden Werten des inländischen Rechts untragbar erscheint, ist schließlich auch nach Umfang und Gewicht der Inlandsbeziehung des Sachverhalts zu beurteilen (BGHZ 118, 312; Gottwald in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 328 Rdn. 117; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 328 Rdn. 102).

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12
    Gewöhnlicher Aufenthalt ist der Ort eines nicht nur vorübergehenden Verweilens, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person insbesondere in familiärer oder beruflicher Hinsicht, ihr Daseinsmittelpunkt, liegt (BGH, NJW 1975, 1068; FamRZ 2001, 412).
  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland

    Auszug aus KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12
    Eine Anwendung kommt nur in Betracht, wenn das Ergebnis der Ankerkennung den Grundgedanken deutscher Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen so sehr widerspricht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312; BGH, NJW 1998, 2358; 2002, 960).
  • BGH, 13.12.2000 - XII ZR 278/98

    nach Polen ausgewiesene Ehefrau - § 1361 BGB, Anwendung von Art. 4 Abs. 1 UÜbk.

    Auszug aus KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12
    Gewöhnlicher Aufenthalt ist der Ort eines nicht nur vorübergehenden Verweilens, an dem der Schwerpunkt der Bindungen einer Person insbesondere in familiärer oder beruflicher Hinsicht, ihr Daseinsmittelpunkt, liegt (BGH, NJW 1975, 1068; FamRZ 2001, 412).
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12
    Eine Anwendung kommt nur in Betracht, wenn das Ergebnis der Ankerkennung den Grundgedanken deutscher Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen so sehr widerspricht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312; BGH, NJW 1998, 2358; 2002, 960).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 300/10

    Ehescheidung: Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von

    Auszug aus KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12
    Der anerkennungsrechtliche ordre-public-Vorbehalt ist generell restriktiv auszulegen und auf Ausnahmesachlagen zu beschränken (BGH, FamRZ 2011, 788, 790).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12
    (b) Schließlich verstieße, wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, die Durchführung der beantragten Eintragung als Ergebnis der Anerkennung des Urteils vom 6. April 2011 auch gegen das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende (BVerfGE 79, 256) Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung.
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12
    Spätestens seit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - und vom 19. Februar 2013 - 1 BvR 3247/09 - stehe fest, dass es kein wesentlicher Grundsatz des deutschen Rechts sei, dass jedes Kind jedenfalls eine Mutter und höchstens einen Vater habe.
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12
    Spätestens seit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - und vom 19. Februar 2013 - 1 BvR 3247/09 - stehe fest, dass es kein wesentlicher Grundsatz des deutschen Rechts sei, dass jedes Kind jedenfalls eine Mutter und höchstens einen Vater habe.
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2013 - 3 Wx 211/12

    Leihmutterschaft in Indien - Eintragung des biologischen Vaters im deutschen

    Auszug aus KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12
    Da auch die nachträgliche Beurkundung einer Geburt grundsätzlich alle Angaben enthalten muss, die bei Eintritt und Beurkundung des Personenstandsfalles im Inland im Register enthalten wären (Schmitz/Bornhofen, PSt-VwV mit Erläuterungen, Erl. zu § 36 PSt-VwV), eine Beschränkung auf bestimmte Angaben also nicht der Disposition der Beteiligten unterliegt, ist eine unvollständige Beurkundung bekannter Tatsachen abzulehnen (so wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2013 - 3 Wx 211/12-, bei juris, Rdn. 35).
  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 4 UF 135/98

    Bestimmung des elterlichen Sorgerechts nach Scheidung der Ehe zwischen einem

  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung in StAZ 2013, 348 veröffentlicht ist, hat das Standesamt die Nachbeurkundung der Geburt zu Recht abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2020 - 1 S 397/19

    Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters;

    Denn auf das gerichtliche Verfahren im Anwendungsbereich des Personenstandsgesetzes sind nach § 51 Abs. 1 Satz 1 PStG die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden (vgl. etwa KG Berlin, Beschl. v. 04.07.2017 - 1 W 153/16 - StAZ 2018, 183 und v. 01.08.2013 - 1 W 413/12 - StAZ 2013, 348).

    Dies ist der Fall, wenn die ausländische Entscheidung aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass sie nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (sog. verfahrensrechtlicher ordre public, vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012, a.a.O.; OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 12.07.2017, a.a.O.; OVG NRW, Urt. v. 14.07.2016, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 29.09.2014, a.a.O.; vgl. auch BGH, Urt. v. 11.04.1979 - IV ZR 93/78 -, NJW 1980, 529; KG Berlin, Beschl. v. 01.08.2013 - 1 W 413/12 - StAZ 2013, 348; Völker, Zur Dogmatik des ordre public, 1998, S. 140 f.).

  • OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16

    Anerkennung der im Ausland erfolgten Eintragung der biologischen Eltern eines von

    Auch der Fortbestand einer nach ukrainischem Recht wirksam begründeten Abstammung nach Aufenthaltswechsel (vgl. dazu etwa Helms, in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl. 2015, Art. 19 EGBGB Rz. 26) kommt hier nicht in Betracht: Ist - wie hier - der Aufenthalt eines im Ausland geborenen Kindes von vorneherein zeitlich begrenzt und der der Geburt unmittelbar nachfolgende Umzug nach Deutschland bereits geplant gewesen, so begründet das Kind auch keinen vorübergehenden gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (vgl. insofern OLG Celle, FamRZ 2011, 1518 ff.; KG Berlin StAZ 2013, 348 ff.).
  • KG, 04.07.2017 - 1 W 153/16

    Geburtenregisterrechtssache: Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen

    Die Feststellungsentscheidung entfaltet entsprechende Rechtskraftwirkung und ist, weil keine Anerkennungshindernisse vorliegen, auch für deutsche Behörden und Gerichte verbindlich (vgl. BGH Beschl. v. 10.12.14 - XII ZB 463/13 -, MDR 2015, 93 ff; Senatsbeschluss v. 01.08.2013 - 1 W 413/12 -, StAZ 2013, 348 ff; OLG Celle Beschl. v. 22.05.2017 - 17 W 8/16 -, juris).

    Demnach besteht die internationale Zuständigkeit des dortigen Familiengerichts, wenn sie auch bei entsprechender Anwendung der deutschen Vorschriften begründet gewesen wäre (vgl. BGH aaO; OVG Münster aaO.; Senatsbeschluss v. 01.08.2013 aaO.), So ist es hier, weil das Kind zum damaligen Zeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Israel hatte, vgl. § 99 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FamFG.

  • KG, 02.12.2014 - 1 W 562/13

    Geburtenregister: Eintragung eines in Südafrika geborenen Kindes

    In den Umständen der Zeugung und den an sie anknüpfenden Regelungen ist - anders als bei der Leihmutterschaft (vgl. Senat, StAZ 2013, 348) - kein Verstoß gegen die Grundrechte zu sehen.
  • KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19

    Eintragung des Wunschvaters im Geburtenregister bei einer Leihmutterschaft in den

    Sie entspricht vom Grundsatz her derjenigen, die Gegenstand des Verfahrens vor dem Senat zu 1 W 413/12 war (Beschluss vom 1. August 2013 - juris).
  • AG Gießen, 07.11.2013 - 22 III 9/13

    Nachbeurkundung der im Ausland erfolgten Geburt eines Kindes von einer Leihmutter

    Der Beteiligte zu 4) vertritt die Auffassung, dass die Entscheidung des Bezirksgerichts in Charkow (Charkiw) wegen eines Verstoßes gegen den ordre-public nicht anerkennungsfähig sei und verweist auf eine Entscheidung des Kammergerichts vom 01.08.2013 (1 W 413/12).

    Da die Frage, ob die Beteiligten zu 1) und 2) Eltern des Beteiligten zu 3) sind, in gleicher Weise für die Antragsberechtigung wie auch für den Inhalt der vorzunehmenden Eintragung von Bedeutung ist, ist die behauptete Elternstellung im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung als "doppeltrelevante Tatsache" zu unterstellen (vgl. KG , Beschluss vom 1.8.2013, 1 W 413/12, in Juris, Rdnr. 17).

  • OLG München, 12.10.2017 - 31 Wx 243/16

    Eintragung der nicht leiblichen Mutter in das ukrainische Geburtenregister stellt

    Ist - wie vorliegend - der Aufenthalt eines im Ausland geborenen Kindes von vornherein zeitlich begrenzt und der der Geburt unmittelbar nachfolgende Umzug nach Deutschland bereits geplant gewesen, so begründet das Kind nach allgemeiner Ansicht auch keinen vorübergehenden gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (vgl. insofern nur OLG Celle FamRZ 2017, 1486; 2011, 1518 ff; KG StAZ 2013, 348; MüKoBGB/Helms 6. Auflage Art. 19 EGBGB Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 20 W 374/13

    Bindungswirkung einer Gerichtsentscheidung im Anerkennungsfeststellungsverfahren

    Ebenso wie bereits das Amtsgericht Gießen in seinem angefochtenen Beschluss verkennt auch der Senat nicht, dass das Amtsgericht - Familiengericht - Friedberg in seinem Beschluss vom 01. März 2013 die gerichtliche Feststellung der Elternschaft der beiden Antragsteller zu dem Kind in der ukrainischen Gerichtsentscheidung deshalb anerkannt hat, weil es nach entsprechender Prüfung und inhaltlicher Auseinandersetzung in dem hier gegebenen konkreten Fall der Leihmutterschaft ein Anerkennungshindernis gemäß § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG wegen eines ordre-public-Verstoßes verneint hat und damit von der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in Deutschland abgewichen ist (vgl. zur h. M., die eine Anerkennung derartiger ausländischer Gerichtsentscheidungen unter Hinweis auf das aus den Regelungen der §§ 1591 BGB, 13c AdVermittlG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 6 EmbryonenschutzG zu entnehmende Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland ablehnt: OLG Stuttgart StAZ 2012, 209 = FamRZ 2002, 1740; KG StAZ 2013, 348 = IPRax 2014, 72; VG Berlin StAZ 2012, 382; Palandt/ Brudermüller, BGB, 73. Aufl., Einf.
  • VG Köln, 13.11.2013 - 10 K 2043/12

    Keine deutsche Staatsangehörigkeit für Kind einer Leihmutter mit ungeklärter

    vgl. zum Diskussionsstand in dieser Frage allgemein Benicke, Kollisionsrechtliche Fragen der Leihmutterschaft, StAZ 2013, 101 ff.; Wagner, Abstammungsfragen bei Leihmutterschaften in internationalen Sachverhalten, StAZ 2012, 294 ff.; Krömer, Eintrag von Kindern in Spalte 9 des Familienbuches bei Leihmutterschaft, StAZ 2000, 310 f.; KG Berlin, Beschl. vom 1. August 2013 - 1 W 413/12 - juris; VG Berlin, Beschl. vom 5. September 2012 - 23 L 283.12 - juris und vom 26. November 2009 - 11 L 396.09 - juris; AG Nürnberg, Beschl. vom 14. Dezember 2009 - UR III 0264/09, UR III 264/09 - juris; vgl. ferner zu der Thematik VerfGH Wien, Entsch.
  • AG Düsseldorf, 29.11.2013 - 270 F 214/13

    Anerkennung einer amerikanischen Entscheidung über die Elternschaft eines im Wege

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