Rechtsprechung
KG, 01.08.2017 - 3 WF 150/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 32 FamFG, § 33 FamFG, § 34 FamFG
Familiensache: Abgrenzung zwischen einem Erörterungstermin und der Durchführung persönlicher Anhörungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besorgnis der Befangenheit eines Richters im familiengerichtlichen Verfahren wegen Nichtbeteiligung des Vaters an der Anhörung der Mutter im Umgangsverfahren
- rechtsportal.de
FamFG § 32 ; FamFG § 33 ; FamFG § 34
Besorgnis der Befangenheit eines Richters im familiengerichtlichen Verfahren wegen Nichtbeteiligung des Vaters an der Anhörung der Mutter im Umgangsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 29.06.2017 - 23 F 5830/15
- KG, 01.08.2017 - 3 WF 150/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 765
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; …
Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 WF 150/17
Wenn mehrere Gründe für die Ablehnung geltend gemacht werden, so sind sie nicht nur jeder für sich, sondern auch in ihrer Gesamtheit darauf zu prüfen, ob sie den Ablehnungsantrag rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - juris, Rn. 5;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 Rn. 9). - BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11
Akteneinsicht des Verletzten (Antrag auf gerichtliche Entscheidung; überwiegendes …
Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 WF 150/17
Ein Verfahrensbevollmächtigter ist grundsätzlich aufgrund seiner verfahrensrechtlichen Funktion berechtigt, die von ihm im Rahmen eines Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse an seinen Mandanten weiterzugeben und mit diesem zu erörtern (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 4 BGs 2/11 -, juris, Rn. 29 f.) Es liegt daher die Möglichkeit nicht fern, dass der Verfahrensbevollmächtigte den Zeitpunkt der persönlichen Anhörung seinem Mandanten mitgeteilt hätte. - OLG Düsseldorf, 31.01.2017 - 6 WF 6/17
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im …
Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 WF 150/17
Der Verfahrenswert für ein Ablehnungsgesuch bemisst sich nach dem Wert des zu Grunde liegenden Verfahrens (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 6 WF 6/17 - juris, Rn. 32 m. w. N.). - BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 WF 150/17
Denn dem erkennenden Richter ist die Entscheidung darüber vorbehalten, welchen Weg er innerhalb der ihm vorgegebenen Verfahrensordnung für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnisse zu gelangen (BVerfG, Beschluss vom 5. November 1980 - 1 BvR 349/80 - juris, Rn. 29;… Keidel/Meyer-Holz, a. a. O., § 34 Rn. 35). - OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 3 UF 25/11
Familienrecht: Unterscheidung "mündliche Erörterung" und "persönliche Anhörung"
Auszug aus KG, 01.08.2017 - 3 WF 150/17
Erforderlich ist demnach die Ladung aller Beteiligten zur gleichzeitigen Anwesenheit in ein und demselben Termin (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. April 2011 - 3 UF 25/11 -, juris, Rn. 7).
- AG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 456 F 5080/20
Aussetzung eines Umgangsverfahrens aufgrund der Coronapandemie
Vorliegend kann ohne die gesetzlich vorgesehene persönliche Anhörung der Eltern (§ 160 FamFG) und des fast sieben Jahre alten Kindes (§ 159 Abs. 2 FamFG) und ohne eine Erörterung gemeinsam mit den Eltern, deren Verfahrensbevollmächtigten, dem Verfahrensbeistand und dem Jugendamt in einem Termin (vgl. KG FamRZ 2018, 765), mithin einem Termin, in dem viele Personen gleichzeitig anwesend sein müssen, keine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung ermittelt werden.