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   KG, 01.09.2004 - 23 U 226/01   

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https://dejure.org/2004,27929
KG, 01.09.2004 - 23 U 226/01 (https://dejure.org/2004,27929)
KG, Entscheidung vom 01.09.2004 - 23 U 226/01 (https://dejure.org/2004,27929)
KG, Entscheidung vom 01. September 2004 - 23 U 226/01 (https://dejure.org/2004,27929)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 209/05

    Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz durch den im Rahmen eines Steuersparmodells

    Der Auftrag zur Geschäftsbesorgung ist aber nicht auf die bloße Finanzierungsvermittlung und auf die wirtschaftliche Betreuung beschränkt (wie im Fall KG Urt. vom 1.9.2004 - 23 U 226/01; BGH, Beschl. vom 25.4.2006 - XI ZR 326/04).
  • KG, 06.06.2006 - 4 U 115/05

    Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an

    Die von den Klägerinnen angeführte Entscheidung des 23. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteil vom 01. September 2004, 23 U 226/01) steht dem nicht entgegen; sie geht von den gleichen rechtlichen - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgenden - Erwägungen aus, kommt jedoch aufgrund der dort vorliegenden tatsächlichen Fallgestaltung zu einem anderen Ergebnis bei der Subsumtion.
  • OLG Frankfurt, 13.04.2005 - 23 U 143/04

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf im Bauträgermodell: Wirksamkeit des

    Ebenso hat das Kammergericht mit Urteil vom 1.9.2004 (Az.: 23 U 226/01, Bl. 282-291 d.A.) die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Darlehensvertrages durch die spätere, vom Darlehensnehmer selbst vorgenommene Verlängerung und Saldenfeststellung nach §§ 182 Abs. 1, 184 Abs. 1 BGB bejaht.
  • LG Berlin, 11.07.2006 - 10a 687/05
    Die vorzeitige Ablösung des Kredits beinhaltet daher entweder die Genehmigung des Vertrages durch die Klägerin oder schließt die Geltendmachung einer vermeintlichen Genehmigungsverweigerung Jahre später als rechtsmissbräuchlich aus (vgl. Kammergericht, Urteil vom 1.9.2004 - 23 U 226/01 -, rechtskräftig durch Beschluss des BGH vom 25.4.2006 - XI ZR 326104 -).

    Die vorzeitige Ablösung des Kredits beinhaltet daher entweder die Genehmigung des Vertrages durch die Klägerin oder schließt die Geltendmachung einer vermeintlichen Genehmigungsverweigerung Jahre später als rechtsmissbräuchlich aus (vgl. Kammergericht, Urteil vom 1.9.2004 - 23 U 226/01 -, rechtskräftig durch Beschluss des BGH vom 25.4.2006 - XI ZR 326104 -).

  • OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05

    Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Genehmigung eines wegen vollmachtlosen

    Ebenso hat das Kammergericht mit Urteil vom 1.9.2004 (Az.: 23 U 226/01) die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Darlehensvertrages durch die spätere, vom Darlehensnehmer selbst vorgenommene Verlängerung und Saldenfeststellung nach §§ 182 Abs. 1, 184 Abs. 1 BGB bejaht.
  • KG, 06.06.2006 - 4 U 121/05

    Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an

    Die von den Klägerinnen angeführte Entscheidung des 23. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteil vom 01. September 2004, 23 U 226/01) steht dem nicht entgegen; sie geht von den gleichen rechtlichen - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgenden - Erwägungen aus, kommt jedoch aufgrund der dort vorliegenden tatsächlichen Fallgestaltung zu einem anderen Ergebnis bei der Subsumtion.
  • KG, 06.06.2006 - 4 U 133/05

    Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an

    Die von den Klägerinnen angeführte Entscheidung des 23. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteil vom 01. September 2004, 23 U 226/01) steht dem nicht entgegen; sie geht von den gleichen rechtlichen - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgenden - Erwägungen aus, kommt jedoch aufgrund der dort vorliegenden tatsächlichen Fallgestaltung zu einem anderen Ergebnis bei der Subsumtion.
  • OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04

    Unwirksamer Darlehensvertrag: Wirksamwerden durch Bestätigung in Form der

    Ebenso hat das Kammergericht mit Urteil vom 1.9.2004 (Az.: 23 U 226/01, Bl. 282-291 d.A.) die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Darlehensvertrages durch die spätere, vom Darlehensnehmer selbst vorgenommene Verlängerung und Saldenfeststellung nach §§ 182 Abs. 1, 184 Abs. 1 BGB bejaht.
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 228/05
    Der Senat setzt sich mit dieser Auffassung nicht in Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.04.2006 - XI ZR 326/04 (Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Kammergerichts vom 01.09.2004 - 23 U 226/01), der bei der dortigen Fallgestaltung - anders als das KG - einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht gesehen hat.
  • LG Berlin, 11.07.2006 - 10a O 687/05

    Zur Nichtigkeit von in Geschäftsbesorgungsvertrag enthaltener Vollmacht zum

    Die vorzeitige Ablösung des Kredits beinhaltet daher entweder die Genehmigung des Vertrages durch die Klägerin oder schließt die Geltendmachung einer vermeintlichen Genehmigungsverweigerung Jahre später als rechtsmissbräuchlich aus (vgl. Kammergericht Urteil vom 1.9.2004 -23 U 226/01-, rechtskräftig durch Beschluss des BGH vom 25.4.2006 -XI ZR 326/04 - ).
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