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   KG, 01.09.2008 - (4) 1 Ss 220/08 (136/08)   

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https://dejure.org/2008,30329
KG, 01.09.2008 - (4) 1 Ss 220/08 (136/08) (https://dejure.org/2008,30329)
KG, Entscheidung vom 01.09.2008 - (4) 1 Ss 220/08 (136/08) (https://dejure.org/2008,30329)
KG, Entscheidung vom 01. September 2008 - (4) 1 Ss 220/08 (136/08) (https://dejure.org/2008,30329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der fehlerhaften Annahme eines Beweisverwertungsverbots; Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot bei infolge Verletzung des Richtervorbehalts rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung; Hypothetischer Ermittlungsverfaluf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus KG, 01.09.2008 - 1 Ss 220/08
    Entspricht dieser Vortrag den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO, kann das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren die für ein Verwertungsverbot notwendigen Verfahrenstatsachen nachprüfen, allerdings nur dann, wenn sich aus dem Urteil oder dem Revisionsvortrag ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben (vgl. BGHSt 51, 285, Mosbacher NJW 2007, 3686).

    7 c. Die Frage, unter welchen Umständen bei Missachtung des Richtervorbehalts ein Verwertungsverbot hinsichtlich der aus der Wohnung zu Tage geförderten Beweismittel anzunehmen ist, hat der Gesetzgeber nicht entschieden (vgl. BGHSt 51, 285).

  • OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes im Falle eines Verstoßes gegen den

    Die allein erhobene Sachrüge eröffnet dem Senat die Möglichkeit, auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen zu überprüfen, ob die Subsumtion des Landgerichts dessen verfahrensrechtliche Folgerungen trägt (BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601; s. weiter KG, Urt. v. 01.09.2008 - (4) 1 Ss 220/08 (136/08) - bei Juris; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 261 Rz. 6 und 38).

    Eine komplexe und die Beamten überraschende Verfahrenssituation (hierauf zur Verneinung eines Beweisverwertungsverbots abstellend: KG, Urt. v. 01.09.2008 - (4) 1 Ss 220/08 - bei Juris, Rz. 9) bestand gerade nicht.

  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

    Der Senat hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin diese freisprechende Entscheidung mit Urteil vom 1. September 2008 ([4] 1 Ss 220/08 [136/08] - bei juris) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21

    Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen

    Diese Grundsätze gelten auch für die Verwertung von Zufallsfunden i. S. d. § 108 StPO (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2009 a. a. O., Rn. 18 ff.; KG, Urteil vom 1. September 2008 - [4] 1 Ss 220/08 [136/08] - juris, Rn. 7 ff.).
  • KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17

    Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe;

    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (BGH, Urteil vom 18. April 2007, a. a. O., juris Rdnr. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2016 - III-3 RVs 46/16 -, juris Rdnr. 14; KG, Beschluss vom 1. September 2008 - [4] 1 Ss 220/08 [136/08] -, juris Rdnrn. 7, 9; jeweils m. w. Nachw.).
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