Rechtsprechung
KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 5 StVO, § 35 Abs 1 StVO, § 35 Abs 8 StVO
Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel eines Polizeifahrzeugs; Sorgfaltspflichten eines Sonderrechtsfahrers - verkehrslexikon.de
Kein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei Zusammenstoß in unmittelbar zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit Fahrstreifenwechsel
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden, vor ein zum Anhalten aufgefordertes Fahrzeug einscherendes Fahrzeug mit dem zum Anhalten aufgeforderten Fahrzeug; Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von Zeugen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Auffahrunfall bei Fahrstreifenwechsel - Anscheinsbeweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden, vor ein zum Anhalten aufgefordertes Fahrzeug einscherendes Fahrzeug mit dem zum Anhalten aufgeforderten Fahrzeug; Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall und seine Ausnahmen - Teil 2
Besprechungen u.ä.
- rechtsanwalt-leisner.de (Entscheidungsbesprechung)
Auffahrunfall mit Polizei im Sonderrecht
Verfahrensgang
- LG Berlin - 41 O 193/09
- KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09
Papierfundstellen
- MDR 2011, 158
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 01.08.2019 - 4 U 18/19
Haftungsverteilung nach Fahrzeugkollision durch grob verkehrswidrigen …
Dieser Anscheinsbeweis ist ausgeräumt, wenn sich das Auffahren in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (KG MDR 2011, 158, 159;… Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, aaO). - LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20
Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen
Dies bedeutet, dass die Fahrweise des Rettungswagens zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf (KG v. 01.09.2010 - 12 U 205/09 - MDR 2011, 158; KG v. 25.04.2005 - 12 U 123/04 - NZV 2005, 636). - KG, 07.03.2022 - 25 U 135/21
Schadensersatz wegen Beschädigung eines Polizeifahrzeugs; Verletzung von …
Diese Voraussetzung liegt insbesondere vor, wenn - wie hier - eine einer Straftat verdächtige Person verfolgt werden soll (vgl. BGH VersR 1967, 580; KG MDR 2011, 158).Die ihm obliegende Sorgfaltspflicht ist umso größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise, die zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf, die Unfallgefahr erhöht (vgl. z.B. OLG Frankfurt NZV 2016, 426; KG MDR 2011, 158; NZV 2008, 147).