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   KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11 Vollz   

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https://dejure.org/2011,6968
KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11 Vollz (https://dejure.org/2011,6968)
KG, Entscheidung vom 01.09.2011 - 2 Ws 383/11 Vollz (https://dejure.org/2011,6968)
KG, Entscheidung vom 01. September 2011 - 2 Ws 383/11 Vollz (https://dejure.org/2011,6968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Abbruchs bzw. Wertens einer Urinprobe als nicht abgegeben aufgrund des lediglichen Ausbleibens des Urinflusses bei einem Strafgefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Abbruchs bzw. Wertens einer Urinprobe als nicht abgegeben aufgrund des lediglichen Ausbleibens des Urinflusses bei einem Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zeitdruck ist beim Urintest nicht erlaubt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das KG und die Urinprobe im Strafvollzug…., oder: "Pinkelpause in der JVA”

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Bamberg, 04.02.2010 - 1 Ws 694/09

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Amtsermittlungspflicht der

    Auszug aus KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11
    Sie ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, da die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer aufgrund ihrer Mängel zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führen können und die Rechtsbeschwerdegerichte die Abweichung von grundsätzlichen Verfahrensgarantien nicht hinnehmen dürfen (vgl. OLG Bamberg, Beschluß vom 4. Februar 2010 - 1 Ws 694/09 - = Forum Strafvollzug 2011, 54-LS; OLG Stuttgart, Beschluß vom 29. Januar 1998 - 4 Ws 275/97 - juris, insoweit NStZ 1999, 447 bei Matzke nicht abgedruckt; OLG Nürnberg ZfStrVO 1983, 124, 125).
  • OLG Hamburg, 19.09.2007 - 3 Vollz (Ws) 47/07
    Auszug aus KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11
    a) Der angefochtene Beschluß geht zunächst zutreffend davon aus, daß § 56 StVollzG die taugliche gesetzliche Grundlage für die Anordnung der Urinprobe bei einem in der Vergangenheit mit Drogenkonsum aufgefallenen Gefangenen ist (vgl. BVerfG Forum Strafvollzug 2011, 192 mit zahlr. weit. Nachw.; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2009, 295; HansOLG Hamburg, Beschluß vom 19. September 2007 - 3 Vollz (Ws) 47/07 - Senat StraFo 2006, 345).
  • BGH, 17.03.2011 - 5 StR 570/10

    Mittäterschaft (Tatentschluss)

    Auszug aus KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11
    Daran fehlt es hier; denn die Ansicht der Strafvollstreckungskammer, der Gefangene habe die Abgabe der Probe verweigert, hat keine ausreichende Tatsachengrundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; BGH NStZ-RR 2011, 200), sondern erschöpft sich in denselben Vermutungen und einer rechtswidrigen Fiktion, die dem unkritisch übernommenen Anstaltsvorbringen zugrunde gelegen haben.
  • KG, 25.06.2001 - 5 Ws 296/01

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache -

    Auszug aus KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11
    Zwar ist der Streitwert in Strafvollzugssachen angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen eher niedrig festzusetzen, da die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, daß die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko verbunden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 - bei www.burhoff.de; OLG Nürnberg ZfStrVo 1986, 61; Senat NStZ-RR 2002, 62; Kamann/Volckart in AK, § 121 StVollzG Rdn. 9 f.; Arloth, § 121 StVollzG Rdn. 1; Calliess/Müller-Dietz, § 121 StVollzG Rdn. 1).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2009 - 3 Ws 1111/08

    Strafvollzug: Anordnung einer Urinabgabe zur Kontrolle auf Drogenmissbrauch als

    Auszug aus KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11
    a) Der angefochtene Beschluß geht zunächst zutreffend davon aus, daß § 56 StVollzG die taugliche gesetzliche Grundlage für die Anordnung der Urinprobe bei einem in der Vergangenheit mit Drogenkonsum aufgefallenen Gefangenen ist (vgl. BVerfG Forum Strafvollzug 2011, 192 mit zahlr. weit. Nachw.; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2009, 295; HansOLG Hamburg, Beschluß vom 19. September 2007 - 3 Vollz (Ws) 47/07 - Senat StraFo 2006, 345).
  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Auszug aus KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11
    a) Zur Beantwortung der Frage, ob - nach Aufhebung des angefochtenen Beschlusses - die Durchentscheidung oder die Zurückverweisung geboten sind, kann der Senat - wie bei der Revision, der die Rechtsbeschwerde nachgebildet ist (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 8) - auf die Akten zurückgreifen (vgl. Senat StraFO 2007, 245; NStZ-RR 2006, 276 = StraFO 2006, 413).
  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11
    Daran fehlt es hier; denn die Ansicht der Strafvollstreckungskammer, der Gefangene habe die Abgabe der Probe verweigert, hat keine ausreichende Tatsachengrundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; BGH NStZ-RR 2011, 200), sondern erschöpft sich in denselben Vermutungen und einer rechtswidrigen Fiktion, die dem unkritisch übernommenen Anstaltsvorbringen zugrunde gelegen haben.
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Auszug aus KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11
    Ohne den Nachweis einer Schuld darf eine Disziplinarmaßnahme nicht verhängt werden (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 220; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 188).
  • OLG Hamm, 18.05.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04

    Justizvollzugssache; Streitwertfestsetzung; isolierte Festsetzung;

    Auszug aus KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11
    Zwar ist der Streitwert in Strafvollzugssachen angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen eher niedrig festzusetzen, da die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, daß die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko verbunden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 - bei www.burhoff.de; OLG Nürnberg ZfStrVo 1986, 61; Senat NStZ-RR 2002, 62; Kamann/Volckart in AK, § 121 StVollzG Rdn. 9 f.; Arloth, § 121 StVollzG Rdn. 1; Calliess/Müller-Dietz, § 121 StVollzG Rdn. 1).
  • OLG Nürnberg, 24.05.1985 - Ws 1072/84
    Auszug aus KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11
    Zwar ist der Streitwert in Strafvollzugssachen angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen eher niedrig festzusetzen, da die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, daß die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko verbunden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 - bei www.burhoff.de; OLG Nürnberg ZfStrVo 1986, 61; Senat NStZ-RR 2002, 62; Kamann/Volckart in AK, § 121 StVollzG Rdn. 9 f.; Arloth, § 121 StVollzG Rdn. 1; Calliess/Müller-Dietz, § 121 StVollzG Rdn. 1).
  • OLG Stuttgart, 29.01.1998 - 4 Ws 275/97
  • OLG Frankfurt, 09.12.2004 - 3 Ws 1056/04

    Drogenmissbrauch; Nachweis; Arbeit; Strafgefangener

  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

  • LG Kleve, 11.11.2014 - 161 StVK 45/14

    Anordnung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Gefangenen wegen der Verweigerung

    Bleibt lediglich der Urinfluss aus, so darf die Probe nicht abgebrochen und auch nicht als verweigert gewertet werden (KG Berlin, Beschluss vom 01. September 2011 - 2 Ws 383/11 Vollz -, Juris).
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