Rechtsprechung
KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 71 IRG
Vollstreckung der Freiheitsstrafe im Ausland: Abwägung zwischen dem Resozialisierungsanspruch des Verurteilten und dem öffentlichen Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Ersuchens um Strafvollstreckung im Ausland allein mit pauschaler Bezugnahme auf die Strafhöhe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des KG vom 01.10.2009, Az.: 4 VAs 13/09 (Strafvollstreckung im Heimatstaat)" von RA Jan Oelbermann, original erschienen in: StV 2010, 318.
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 25.09.2012 - 1 VAs 46/12
Strafvollstreckung im Heimatland; Anforderungen an das Ermessen bei Versagung
Bei der Ermessensentscheidung, ob ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung angeregt wird, sind die Interessen des Verurteilten an der sozialen Wiedereingliederung in seinem Heimatland und das (inländische) öffentliche Interesse der Strafrechtspflege gegeneinander abzuwägen (BVerfG NJW 1997, 3013, 3104; KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310, 311).Um dies festzustellen, ist aber eine konkrete Befassung mit dem ausländischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zu Grunde liegt, und mit der dort maßgeblichen Vollstreckungspraxis erforderlich (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Celle StV 2000.380; OLG Frankfurt NStZ 1999, 91, 92; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310 und Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris; Rozek StV 2000, 380, 381).
Nur in den Fällen, in denen eine längerfristige Strafvollstreckung geboten ist, als sie in dem zu ersuchenden Heimatstaat des Verurteilten konkret zu erwarten steht, treten regelmäßig dessen Resozialsierungsbelange hinter dem Erfordernis wirksamer inländischer Strafvollstreckung zurück (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris).
- OLG Hamm, 12.06.2014 - 1 VAs 25/14
Keine zwingende Vollstreckung im Heimatland bei erheblicher Herabsetzung der …
Bei der Ermessensentscheidung, ob ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung angeregt wird, sind die Interessen des Verurteilten an der sozialen Wiedereingliederung in seinem Heimatland und das (inländische) öffentliche Interesse der Straf-rechtspflege gegeneinander abzuwägen (BVerfG NJW 1997, 3013, 3104; KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310, 311).Um dies festzustellen, ist eine konkrete Befassung mit dem ausländischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zu Grunde liegt, und mit der dort maßgeblichen Vollstreckungspraxis erforderlich (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ 1999, 91, 92; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310 und Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris sowie Senatsbeschluss vom 25.09.2012 - III - 1 VAs 46/12 - juris).
Nur in den Fällen, in denen eine längerfristige Strafvollstreckung geboten ist, als sie in dem zu ersuchenden Heimatstaat des Verurteilten konkret zu erwarten steht, treten regelmäßig dessen Resozialsierungsbelange hinter dem Erfordernis wirksamer inländischer Strafvollstreckung zurück (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris;… OLG Hamm a.a.O.).
- KG, 11.05.2012 - 4 VAs 23/12
Überstellung zur Strafvollstreckung in das Königreich Belgien
Dieses Übereinkommen erfordert ein Überstellungsersuchen des derzeit vollstreckenden Staates (§ 71 Abs. 1 IRG, Art. 3 ÜberstÜbk), dessen Anregung im Ermessen der Staatsanwaltschaft als zunächst mit dem Begehren befasste Vollstreckungsbehörde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Oktober 2009 - 4 VAs 13/09 - und vom 2. Juni 2009 - 4 VAs 5/09 - ) liegt.Es ist zu beachten, dass die Wahrung der von den Strafzwecken geprägten Belange der inländischen Rechtspflege maßgeblich abhängig ist von der Vollstreckungspraxis des zu ersuchenden Staates (…vgl. BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 4 VAs 13/09 - m.w.Nachw.).
- OLG München, 21.09.2015 - 4 VAs 56/09
Kein Anspruch auf Überstellung in das Heimatland zur weiteren Strafvollstreckung
Soweit die Verteidigung unter Hinweis auf den Beschluss des Kammergerichts vom 1.10.2009, 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09, der Ansicht ist, das hiesige Staatsministerium habe sich nicht - ausreichend - nach der belgischen Vollstreckungspraxis erkundigt, trifft dies nicht zu.
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