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   KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10   

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https://dejure.org/2010,12881
KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10 (https://dejure.org/2010,12881)
KG, Entscheidung vom 01.10.2010 - 13 UF 91/10 (https://dejure.org/2010,12881)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 13 UF 91/10 (https://dejure.org/2010,12881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1603 Abs 2 S 1 BGB, § 11 Abs 2 Nr 7 SGB 2, § 30 SGB 2
    Minderjährigenunterhalt: Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsverpflichteter Vater eines Kindes genügt bei sog. Blindbewerbungen nicht seiner gesteigerten Obliegenheit zur Arbeitsaufnahme und zur Sicherstellung des Kindesunterhalts; Ausreichendes Einkommen besteht auch beim fiktiven Einkommen über dem Selbtsbehalt bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung neben Leistungen nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05

    Minderjährigenunterhalt: Gesteigerte Unterhaltspflicht des

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Denn auch neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente, die dann in Betracht kommt, wenn der Empfänger weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI), kann der einem Kind unterhaltspflichtige Rentenempfänger im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gehalten sein, neben dem Renteneinkommen durch eine Nebenbeschäftigung im Rahmen der Anrechnungsvorschriften ein zusätzliches Einkommen zu erzielen (vgl. OLG Thüringen, FuR 2006, 233 und OLGR Jena 2006, 390).
  • BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Dem Schuldner darf im Rahmen einer fiktiven Anrechnung von Einkommen nichts abverlangt werden, was ihm unter Berücksichtigung seiner persönlichen Voraussetzungen schlechterdings nicht möglich ist (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1403 und 1145; BGH FamRZ 2009, 314).
  • OLG Schleswig, 26.05.2009 - 12 WF 188/08

    Fiktive Nebeneinkünfte trotz SGB II bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Wenn aber der Unterhaltsschuldner derartige Einkünfte hat oder erzielen könnte und er mit diesem und den Sozialleistungen zusammen Einkünfte hat, die oberhalb des Selbstbehalts liegen, spricht aus Sicht des Senats nichts dagegen, dass der Unterhaltsschuldner den oberhalb des Selbstbehalts liegenden Teil der Einkünfte für den Unterhalt einsetzen muss (vgl. auch Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rn 83; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 8 UF 90/07 -, zitiert nach juris; OLG Schleswig, OLGR 2009, 861; das OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1653 setzt sich mit dieser Erwägung nicht auseinander).
  • OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08

    Volljährigenunterhalt: Bedarf eines Studenten; Studiengebühren als Mehrbedarf;

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Ist der Unterhaltsschuldner arbeitslos und bezieht er lediglich Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, so hat er sich zumindest um einen Nebenerwerb zu bemühen, durch den ihm ein zusätzliches Einkommen im Rahmen der Anrechnungsvorschriften verbleibt (vgl. OLG Köln, OLGR 2004, 330; OLG Schleswig, OLGR 2009, 367).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1981 - 3 UF 112/81

    Ausbildung; Rentenneurose; Unterhaltsanspruch; Ausbildungsermöglichung

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Dem Beklagten, der wusste, dass er ein unterhaltsbedürftiges Kind hat, hätte es im Übrigen oblegen, sich einer fachgerechten Behandlung zu unterziehen bzw. die begonnene Behandlung auch weiter durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 1987, 359; OLG Hamm, FamRZ 1999, 237; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 702; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 518).
  • OLG Hamm, 30.07.2007 - 8 UF 90/07

    Zur Leistungsfähigkeit des zum Kindesunterhalt Verpflichteten nach Aufgabe einer

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Wenn aber der Unterhaltsschuldner derartige Einkünfte hat oder erzielen könnte und er mit diesem und den Sozialleistungen zusammen Einkünfte hat, die oberhalb des Selbstbehalts liegen, spricht aus Sicht des Senats nichts dagegen, dass der Unterhaltsschuldner den oberhalb des Selbstbehalts liegenden Teil der Einkünfte für den Unterhalt einsetzen muss (vgl. auch Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rn 83; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 8 UF 90/07 -, zitiert nach juris; OLG Schleswig, OLGR 2009, 861; das OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1653 setzt sich mit dieser Erwägung nicht auseinander).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 89/85

    Unterhaltsberechnung bei Hinterlegung einer Abfindung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Dem Beklagten, der wusste, dass er ein unterhaltsbedürftiges Kind hat, hätte es im Übrigen oblegen, sich einer fachgerechten Behandlung zu unterziehen bzw. die begonnene Behandlung auch weiter durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 1987, 359; OLG Hamm, FamRZ 1999, 237; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 702; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 518).
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Dies hat zu unterbleiben, wenn der Schuldner unter Berücksichtigung seiner persönlichen Voraussetzungen keine realistische Chance auf eine Anstellung gehabt hätte, denn dann sind die unzureichenden Bemühungen nicht kausal für die Erwerbslosigkeit (vgl. BGH FamRZ 2008, 2104; BGH FamRZ 1993, 789).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 18 UF 225/07

    Kindesunterhalt: Erwerbsverpflichtung eines unterhaltsverpflichteten ALG

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Wenn aber der Unterhaltsschuldner derartige Einkünfte hat oder erzielen könnte und er mit diesem und den Sozialleistungen zusammen Einkünfte hat, die oberhalb des Selbstbehalts liegen, spricht aus Sicht des Senats nichts dagegen, dass der Unterhaltsschuldner den oberhalb des Selbstbehalts liegenden Teil der Einkünfte für den Unterhalt einsetzen muss (vgl. auch Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rn 83; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 8 UF 90/07 -, zitiert nach juris; OLG Schleswig, OLGR 2009, 861; das OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1653 setzt sich mit dieser Erwägung nicht auseinander).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10
    Der Selbstbehalt ist angemessen um die Umgangskosten zu erhöhen, die dem Beklagten durch den Umgang mit dem Kläger entstehen und für deren Finanzierung ihm weder der hälftige Kindergeldanteil zugute kommt noch ihm sonstiges Einkommen zur Verfügung steht (vgl. BGH FamRZ 2005, 706; Wendl/Klinkhammer, aaO § 2 Rn 168, 169).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

  • OLG Hamm, 03.12.1997 - 5 UF 281/96

    Auswirkung der Ablehnung therapeutischer Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit auf

  • OLG Köln, 04.05.2004 - 4 UF 230/03

    Nebentätigkeitsobliegenheit eines arbeitslosen Unterhaltsschuldners und

  • OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 210/04

    Voraussetzungen für die "hinreichende Erfolgsaussicht" im Sinne des § 114 ZPO

  • OLG Hamburg, 11.05.1982 - 2a UF 7/81
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 39/11

    Kindesunterhalt: Eintritt des volljährig gewordenen Kindes in das Verfahren im

    Daraus ist von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen worden, dass den Unterhaltspflichtigen, der leistungsberechtigt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, die unterhaltsrechtliche Obliegenheit treffe, eine Nebentätigkeit auszuüben und zugleich einen Titel errichten zu lassen, damit ihm das diesbezügliche Einkommen zur Unterhaltszahlung verbleibe (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1297, 1299; FamRZ 2007, 1905, 1906; FamRZ 2008, 2304, 2306 mwN; NJW 2008, 3366, 3368; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 221, 222; KG FamRZ 2011, 1302).
  • OLG Hamm, 21.09.2016 - 7 WF 175/16

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem

    Allein durch derartige Blindbewerbungen, also durch Bewerbungen, die abgegeben werden ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Arbeitskraft sucht, wird der Unterhaltspflichtige seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht gerecht (OLG Saarbrücken v. 2.3.2011- 9 UF 89/10 - zitiert nach juris Rn. 20; OLG Brandenburg v. 15.2.2011 - 10 UF 106/10 - zitiert nach juris Rn. 23; KG v. 1.10.2010 - 13 UF 91/10 - zitiert nach juris Rn. 19; Viefhues in: jurisPK-BGB, 7.Aufl., § 1603 Rn. 556 f.).
  • OLG Koblenz, 29.11.2013 - 13 WF 1089/13

    Unterhalt eines minderjährigen ehelichen Kindes: Pflicht zur

    Als notwendiger Selbstbehalt ist bei der Antragsgegnerin aufgrund der hier angenommenen Teilzeitbeschäftigung der Mittelwert zwischen demjenigen für Erwerbstätige und demjenigen für Nichterwerbstätige heranzuziehen (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1373 und KG Urteil vom 01.10.2010 - 13 UF 91/10 - juris), mithin 900 EUR.
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