Rechtsprechung
KG, 01.11.1990 - 24 W 3613/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Stellen von Wideranträgen in einem von dem Verwalter angestrengten Verfahren; Zulassung der Erhebung eines Gegenanspruches in zweiter Instanz in Wohnungseigentumssachen; Erfordernis der Sachdienlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln - 70 II 6/89
- LG Berlin, 24.04.1990 - 85 T 22/90
- KG, 01.11.1990 - 24 W 3613/90
Papierfundstellen
- ZMR 1991, 72
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 06.02.1989 - 24 W 6754/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 12.07.1989 - 24 W 1063/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Lüneburg, 10.10.1994 - 5 T 83/94
Haftung nach dem Wohnungseigentümergesetz bei Veräußerung von Wohnungseigentum; …
Für diese Fallgestaltung vertritt die überwiegende Meinung die Auffassung, der Veräußerer hafte nur für die bis zum Eigentumsverlust begründeten und fälligen Beitragsschulden, während der Erwerber auch für Beiträge aus Umlagebeschlüssen vor der Eigentumsumschreibung hafte, wenn diese erst nach seinem Erwerb fällig werden (Palandt. BGB , § 16 WEG Rdn 22 ff.; Weitnauer, WEG, § 16 Rdn 13 a; Kammergericht, WuM 1991, 61; BayObLG …Sofern hier Beiträge erst im Zeitpunkt ihrer Eigentümerstellung fällig werden, müssen sie diese begleichen (so auch Kammergericht, WuM 1991, 61).
- OLG Hamm, 23.12.1996 - 15 W 362/96
Sondereigentunsfähigkeit bei Terrassen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 06.09.1993 - 24 W 4142/92 Der Erwerber von Wohnungseigentum haftet nicht für die vor seiner Eintragung im Wohnungsgrundbuch noch gegenüber dem Veräußerer begründeten und fällig gestellten Sonderumlagen-Beträge, sondern hat nur die nach seiner Eintragung fälligen Raten (monatlichen Wohngeldvorschüsse bzw. etwaigen künftigen monatlichen Sonderumlagen-Teilbeträge) zu zahlen (im Anschluß an Senat, Beschluß vom 1. November 1990 - 24 W 6313/9o -, OLGZ 1991, 190 = WuM 1991, 61 = DWE 1991, 27 = WE 1991, 106).