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   KG, 01.11.2005 - 7 U 49/05   

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https://dejure.org/2005,7159
KG, 01.11.2005 - 7 U 49/05 (https://dejure.org/2005,7159)
KG, Entscheidung vom 01.11.2005 - 7 U 49/05 (https://dejure.org/2005,7159)
KG, Entscheidung vom 01. November 2005 - 7 U 49/05 (https://dejure.org/2005,7159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Voraussetzungen einer Überschuldung einer Gesellschaft als Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren; Ersatzverpflichtung des Gesellschafters im Hinblick auf Zahlungen der Gesellschaft an ihn nach Eintritt der Insolvenz; Notwendigkeit der Gegenüberstellung ...

  • Judicialis

    GmbHG § 64 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 64 Abs. 1 S. 2; InsO § 19
    Insolvenzrecht: Feststellung der Überschuldung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast, Ertrags- und Finanzplan, Fortführungsprognose, Fortführungswille, GmbHG § 64 Satz 1, objektive Überlebensfähigkeit, Überschuldung, Zahlungen nach Insolvenzreife, zweistufiger Überschuldungsbegriff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 11.01.2005 - 21 O 523/04
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 7 U 49/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Januar 2005 verkündete Urteil der Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin - 21 O 523/04 - abgeändert: .
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 7 U 49/05
    Die Verkennung der wirtschaftlichen Situation der Insolvenzschuldnerin am 24. und 25. Juni 2002 und die damit verbundene Fehleinschätzung der Fortführungsmöglichkeit beruht zumindest auf Fahrlässigkeit des Beklagten, was ausreichend ist (BGH BB 1994, 1657, 1662).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 7 U 49/05
    Da die sachliche Stellungnahme des Klägers zu dem gerichtlichen Hinweis erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich war und insbesondere eine vollständige Überschuldungsbilanz nicht in der Verhandlung hätte erstellt werden können, hätte das Gericht die mündliche Verhandlung gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wieder eröffnen müssen (vgl. BGHZ 140, 365, 371).
  • OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06

    GmbH in der Insolvenz: Schlüssige Feststellung des Überschuldungsstatus durch den

    Es muss eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchzuführende Ertrags- und Finanzplanung vorgenommen und dokumentiert werden (vgl. KG Berlin vom 1.11.2005 - 7 U 49/05).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen

    Im Haftungsprozess wegen Insolvenzverschleppung hat die Geschäftsleitung daher die Umstände darzulegen und notfalls zu beweisen, aus denen sich eine günstige Prognose für den fraglichen Zeitraum ergibt (BGH, Beschluss vom 09.10.2006, II ZR 303/05, GmbHR 2006, 1334, in: www.juris.de, Rz 3; KG, Urteil vom 01.11.2005, 7 U 49/05, GmbHR 2006, 374, in: www.juris.de, Rz 26).

    Es muss also eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchzuführende Ertrags- und Finanzplanung vorgenommen und dokumentiert werden (KG Berlin, Urteil vom 01.11.2005, 7 U 49/05, GmbHR 2006, 374, in: www.juris.de, Rz 27; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.08.2003, 5 U 67/03, in: www.juris.de, Rz 20; Bork, "Wie erstellt man eine Fortbestehensprognose?", ZIP 2000, 1709, 1710).

  • KG, 07.04.2006 - 7 U 149/05

    Insolvenzanfechtung: Benachteiligungsabsicht bei kongruentem Deckungsgeschäft

    Insbesondere liegt keine Liquiditätsbilanz vor, in der die verfügbaren Mittel des Schuldners zu den fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten in Beziehung gesetzt worden sind (vergl. BGHZ 163, 134; zur Liquiditäts- bzw. Überschuldungsbilanz vergl. auch KG in KGR 2006, 277).
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