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   KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06   

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https://dejure.org/2009,20519
KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06 (https://dejure.org/2009,20519)
KG, Entscheidung vom 01.12.2009 - 5 U 8/06 (https://dejure.org/2009,20519)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 5 U 8/06 (https://dejure.org/2009,20519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer unter Mitwirkung des Geschäftsführers des Herstellerunternehmens aufgenommenen Werbesendung eines Fernseh-Shopping-Senders; Wettbewerbswidrigkeit des Animierens von Zuschauern zu krankheitsbezogenen telefonischen Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit einer unter Mitwirkung des Geschäftsführers des Herstellerunternehmens aufgenommenen Werbesendung eines Fernseh-Shopping-Senders; Wettbewerbswidrigkeit des Animierens von Zuschauern zu krankheitsbezogenen telefonischen Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2010, 488
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 22.07.2015 - 5 U 46/14

    Gleicht Ihr Darm einer Giftmüll-Kippe? - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für ein

    § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 LFGB entspricht (so schon Senat, AfP 2010, 488 juris Rn. 61 ff; OLG Düsseldorf, MD 2010, 1193 juris Rn. 28 so wie hierzu BGH, Beschluss zur Zurückweisung der Beschwerde zur Nichtzulassung der Revision vom 22.9.2011, I ZR 184/10) den europarechtlichen Vorgaben in Art. 2 Abs. 1b, Abs. 3b der Etikettierungs-Richtlinie 2000/13/EG aF (nunmehr Art. 7 Abs. 3, Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 nF).

    Wenn das OLG Karlsruhe in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung (ZLR 2006, 290, juris Rn. 18 ff.; zustimmend wohl Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage, § 5 Rn. 4.182a) in einer seine Entscheidung nicht tragenden Begründung § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben restriktiv ausgelegt und die konkrete Gefahr einer Irreführung gefordert hat, war dies schon wegen der vorgenannten Entscheidungen des EuGH nicht überzeugend (so schon Senat, AfP 2010, 488 juris Rn. 61 ff; OLG Hamburg, MD 2009, 439, juris Rn. 107 ff).

    Art. 14 HCVO eröffnet als Ausnahme von dieser Grundregel nur für den Teilbereich der Angaben über die "Reduzierung eines Krankheitsrisikos" die rechtliche Möglichkeit derartiger Angaben nach Maßgabe der weiteren Anforderungen dieser Verordnung (Senat, AfP 2010, 488 juris Rn. 65; Meisterernst/Haber, WRP 2007, 363, 380).

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