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   KG, 01.12.2011 - (4) 1 Ss 395/11 (235/11)   

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https://dejure.org/2011,3963
KG, 01.12.2011 - (4) 1 Ss 395/11 (235/11) (https://dejure.org/2011,3963)
KG, Entscheidung vom 01.12.2011 - (4) 1 Ss 395/11 (235/11) (https://dejure.org/2011,3963)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - (4) 1 Ss 395/11 (235/11) (https://dejure.org/2011,3963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 130 Abs 1 Nr 1 StGB
    Zum NPD-Wahlkampf: "5-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des objektiven Sinns einer Aussage zur Subsumtion unter den Tatbestand der Volksverhetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 2; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 1
    Volksverhetzung und Meuinungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
    aa) Aufstacheln zum Hass gegen einen Teil der Bevölkerung ist ein auf die Gefühle oder den Intellekt des Adressaten abzielendes Verhalten, das über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgeht und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil zu erzeugen oder zu verstärken (vgl. BGHSt 40, 97, 102; 46, 212, 217).

    Die Auslegung der fraglichen Erklärungen obliegt allein dem Tatrichter (vgl. BGHSt 40, 97, 101); dem Revisionsgericht ist eine eigene Würdigung selbst dann verwehrt, wenn der Inhalt der Äußerung wörtlich und vollständig im Urteil festgestellt ist (vgl. KG aaO m.w.N.).

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Auszug aus KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
    Bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere Auslegungsvarianten, die nicht zu einer strafrechtlichen Sanktion führen würden, mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausgeschlossen werden können (vgl. zum Ganzen nur BVerfG NJW 2010, 2193; NJW 2008, 2907; KG JR 1998, 213, jeweils m.w.N.).

    Geschützt sind damit - in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG - grundsätzlich auch ausländerfeindliche und rechtsextremistische Meinungen (vgl. BVerfG NJW 2010, 2193 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 2 Ss 147/00

    Bezeichnung von Ausländern als "Sozialparasiten"

    Auszug aus KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
    Hierbei und bei der weiteren rechtlichen Bewertung wird es - ggf. auch unter Berücksichtigung anderer Tatbestandsalternativen - die von der verfassungs- und obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. die bereits zitierten Entscheidungen sowie u.a. BVerfG NJW 2008, 2097; BGH NStZ 2007, 216; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75, 76/06 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 2 Ws 323/09 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 368; OLG Karlsruhe MDR 1995, 735; OLG München NJW 2010, 2150) zu bedenken und die Frage der Eignung der Handlungen zur Friedensstörung - auch betreffend die Einstellung eines Textes in das Internet für eine kurze Zeit - ebenfalls gründlicher zu betrachten haben.
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
    Ob die hierfür erforderliche besonders intensive Form der Einwirkung (vgl. BGHSt 21, 371, 372) gegeben ist, hat der Tatrichter unter Beachtung des Kontextes zu beurteilen, in dem das Täterverhalten steht (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07 - [juris Rn. 15] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
    Bei der rechtlichen Bewertung ist zu beachten, dass der Schutz der Meinungsfreiheit unabhängig davon besteht, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 93, 266, 289).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
    Meinungen verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf oder überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 90, 241, 247).
  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 Ws 323/09

    Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen

    Auszug aus KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
    Hierbei und bei der weiteren rechtlichen Bewertung wird es - ggf. auch unter Berücksichtigung anderer Tatbestandsalternativen - die von der verfassungs- und obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. die bereits zitierten Entscheidungen sowie u.a. BVerfG NJW 2008, 2097; BGH NStZ 2007, 216; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75, 76/06 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 2 Ws 323/09 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 368; OLG Karlsruhe MDR 1995, 735; OLG München NJW 2010, 2150) zu bedenken und die Frage der Eignung der Handlungen zur Friedensstörung - auch betreffend die Einstellung eines Textes in das Internet für eine kurze Zeit - ebenfalls gründlicher zu betrachten haben.
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
    aa) Aufstacheln zum Hass gegen einen Teil der Bevölkerung ist ein auf die Gefühle oder den Intellekt des Adressaten abzielendes Verhalten, das über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgeht und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil zu erzeugen oder zu verstärken (vgl. BGHSt 40, 97, 102; 46, 212, 217).
  • OLG München, 09.02.2010 - 5St RR (II) 9/10

    Volksverhetzung durch Wahlplakat der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands

    Auszug aus KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
    Hierbei und bei der weiteren rechtlichen Bewertung wird es - ggf. auch unter Berücksichtigung anderer Tatbestandsalternativen - die von der verfassungs- und obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. die bereits zitierten Entscheidungen sowie u.a. BVerfG NJW 2008, 2097; BGH NStZ 2007, 216; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75, 76/06 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 2 Ws 323/09 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 368; OLG Karlsruhe MDR 1995, 735; OLG München NJW 2010, 2150) zu bedenken und die Frage der Eignung der Handlungen zur Friedensstörung - auch betreffend die Einstellung eines Textes in das Internet für eine kurze Zeit - ebenfalls gründlicher zu betrachten haben.
  • KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98

    Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine

    Auszug aus KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
    In der öffentlichen Auseinandersetzung spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede und werden die polemische Zuspitzung sowie bewusste Provokation, sogar die Inszenierung eines Skandals, als rechtmäßiges Mittel angesehen, um im "Getriebe der Medien" Gehör zu finden (vgl. KG NJW 2003, 685); gerade in Wahlkampfzeiten kann die Teilnahme an der politischen Diskussion auch durch zugespitzte Meinungsäußerungen gestattet sein (vgl. OVG Brandenburg NJ 2003, 48 m.w.N.).
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05

    Störung des öffentlichen Friedens nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch ins Internet

  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 145/94

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Volksverhetzung, "Asylbetrüger"

  • OLG Karlsruhe, 02.03.1995 - 2 Ss 21/94
  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

  • OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 228/02

    Interessenabwägung zwischen dem privaten Aufschubinteresse und dem öffentlichen

  • KG, 30.04.2012 - 161 Ss 80/12

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

    Bei mehreren Deutungsmöglichkeiten ist das Gericht gehalten, andere mögliche Deutungen, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Argumenten auszuschließen, bevor es die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt (vgl. BVerfG a.a.O.; KG a.a.O. und Beschluss vom 1. Dezember 2011 - (4) 1 Ss 395/11 (235/11) - ).
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