Rechtsprechung
   KG, 01.12.2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,57680
KG, 01.12.2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) (https://dejure.org/2017,57680)
KG, Entscheidung vom 01.12.2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) (https://dejure.org/2017,57680)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) (https://dejure.org/2017,57680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,57680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51

    Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus KG, 01.12.2017 - 161 Ss 148/17
    Dem steht das in Art. 103 Abs. 2 GG veran kerte Rückwirkungsverbot nicht entgegen, da der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung weder Strafcharakter noch strafåhnliche Wirkung zukommen (vgl. BVerfGE 1 10, 1 Rdn. 78 ff. zum Verfall nach früherer Rechtslage; Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13. Juli 2016, BT-Drucks. 18/9525, 46 f.; Köhler, NStz 2017, 497, 498 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus KG, 01.12.2017 - 161 Ss 148/17
    Die Einziehung dient allein der Gewinnabschöpfung und damit dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 -5 StR 486/14 -juris Rdn. 6 = NStZ 1995, 491 zur früheren Regelung des Verfalls; vgl. auch Gössel in LR-StPO 26. Aufl., § 318 Rdn. 102).
  • BGH, 28.01.2015 - 5 StR 486/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme der mit dem Verfall verbundenen Vermögenseinbuße als

    Auszug aus KG, 01.12.2017 - 161 Ss 148/17
    Die Einziehung dient allein der Gewinnabschöpfung und damit dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 -5 StR 486/14 -juris Rdn. 6 = NStZ 1995, 491 zur früheren Regelung des Verfalls; vgl. auch Gössel in LR-StPO 26. Aufl., § 318 Rdn. 102).
  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18

    Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen

    Die durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg vertretene Rechtsauffassung (ebenso KG, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 161 Ss 148/17, BeckRS 2017, 145637; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 331 Rn. 21) ist mit der eindeutigen, einer anderweitigen Beurteilung nicht zugänglichen Gesetzeslage unvereinbar.
  • LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18

    Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche,

    Nach alledem verstößt Art. 316 h S.1 EGStGB nicht gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG ( so auch OLG Köln, Urteil vom 23.01.2018, Az. III-1 RVs 274/17; KG, Beschluss vom 01.12.2017, Az. (5) 161 Ss 148/17 (69/17) - jeweils zitiert nach juris ).
  • OLG Hamburg, 19.04.2018 - 2 Rev 6/18

    Revision in Strafsachen: Erstmalige Einziehungsanordnung nach Neuregelung der

    Soweit das Kammergericht in einem unveröffentlichten Beschluss die Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen und ergänzende Ausführungen zu § 316h EGStGB gemacht hat (Beschluss vom 1. Dezember 2017, Az.: (5) 161 Ss 148/17 (69/17)), sieht sich der Senat an seiner Entscheidung nicht gehindert, da angesichts der Begründung nicht erkennbar ist, dass die ergänzenden Ausführungen für die Entscheidung tragend sein könnten.
  • OLG Hamburg, 05.04.2018 - 1 Rev 7/18

    Strafverfahren: Einziehungsentscheidung in einem "Altfall" bei

    Der Senat ist mit Blick auf die nichtveröffentlichte, ihm aber bekannt gewordene Entscheidung des Kammergerichts (KG, Beschl. v. 1. Dezember 2017 - [5] 161 Ss 148/17 [69/17]) nicht verpflichtet, die Sache nach § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG dem Bundesgerichtshof vorzulegen.
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17

    Einziehung von Taterträgen: Stichtagsregelung; Verschlechterungsverbot im

    Hieran sieht er sich durch den Beschluss des Kammergerichts vom 1. Dezember 2017 (Az.: (5) 161 Ss 148/17 (69/17)) gehindert.
  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbares Recht bei Nichtanordnung von Vermögensabschöpfung,

    Eine "Entscheidung über die Anordnung des Verfalls oder Verfalls von Wertersatz" im Sinne von Art. 316h Satz 2 EGStGB ist auch die Nichtanordnung einer dieser Maßnahmen oder das nicht begründete Unterbleiben einer solchen Anordnung (Aufgabe der insoweit abweichenden Auffassung im Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) -).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) - bezüglich dieser Frage eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht fest.

  • OLG Zweibrücken, 03.07.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17

    Einziehung von Taterträgen: Verschlechterungsverbot bei Berufung des Angeklagten

    Soweit das Kammergericht eine hiervon abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (vgl. Beschluss vom 01.12.2017, (5) 161 Ss 148/17 (69/17)), ist jene Entscheidung durch die danach ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die auch die hier gegebene Konstellation erfasst, überholt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht