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KG, 01.12.2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Vermögensabschöpfung, neues Recht, Rückwirkung
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51
Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus KG, 01.12.2017 - 161 Ss 148/17
Dem steht das in Art. 103 Abs. 2 GG veran kerte Rückwirkungsverbot nicht entgegen, da der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung weder Strafcharakter noch strafåhnliche Wirkung zukommen (vgl. BVerfGE 1 10, 1 Rdn. 78 ff. zum Verfall nach früherer Rechtslage; Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13. Juli 2016, BT-Drucks. 18/9525, 46 f.; Köhler, NStz 2017, 497, 498 m.w.N.). - BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94
Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund
Auszug aus KG, 01.12.2017 - 161 Ss 148/17
Die Einziehung dient allein der Gewinnabschöpfung und damit dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 -5 StR 486/14 -juris Rdn. 6 = NStZ 1995, 491 zur früheren Regelung des Verfalls;… vgl. auch Gössel in LR-StPO 26. Aufl., § 318 Rdn. 102). - BGH, 28.01.2015 - 5 StR 486/14
Rechtsfehlerhafte Annahme der mit dem Verfall verbundenen Vermögenseinbuße als …
Auszug aus KG, 01.12.2017 - 161 Ss 148/17
Die Einziehung dient allein der Gewinnabschöpfung und damit dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 -5 StR 486/14 -juris Rdn. 6 = NStZ 1995, 491 zur früheren Regelung des Verfalls;… vgl. auch Gössel in LR-StPO 26. Aufl., § 318 Rdn. 102).
- BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18
Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen …
Die durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg vertretene Rechtsauffassung (ebenso KG, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 161 Ss 148/17, BeckRS 2017, 145637;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 331 Rn. 21) ist mit der eindeutigen, einer anderweitigen Beurteilung nicht zugänglichen Gesetzeslage unvereinbar. - LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18
Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche, …
Nach alledem verstößt Art. 316 h S.1 EGStGB nicht gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG ( so auch OLG Köln, Urteil vom 23.01.2018, Az. III-1 RVs 274/17; KG, Beschluss vom 01.12.2017, Az. (5) 161 Ss 148/17 (69/17) - jeweils zitiert nach juris ). - OLG Hamburg, 19.04.2018 - 2 Rev 6/18
Revision in Strafsachen: Erstmalige Einziehungsanordnung nach Neuregelung der …
Soweit das Kammergericht in einem unveröffentlichten Beschluss die Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen und ergänzende Ausführungen zu § 316h EGStGB gemacht hat (Beschluss vom 1. Dezember 2017, Az.: (5) 161 Ss 148/17 (69/17)), sieht sich der Senat an seiner Entscheidung nicht gehindert, da angesichts der Begründung nicht erkennbar ist, dass die ergänzenden Ausführungen für die Entscheidung tragend sein könnten.
- OLG Hamburg, 05.04.2018 - 1 Rev 7/18
Strafverfahren: Einziehungsentscheidung in einem "Altfall" bei …
Der Senat ist mit Blick auf die nichtveröffentlichte, ihm aber bekannt gewordene Entscheidung des Kammergerichts (KG, Beschl. v. 1. Dezember 2017 - [5] 161 Ss 148/17 [69/17]) nicht verpflichtet, die Sache nach § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG dem Bundesgerichtshof vorzulegen. - OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17
Einziehung von Taterträgen: Stichtagsregelung; Verschlechterungsverbot im …
Hieran sieht er sich durch den Beschluss des Kammergerichts vom 1. Dezember 2017 (Az.: (5) 161 Ss 148/17 (69/17)) gehindert. - KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18
Anwendbares Recht bei Nichtanordnung von Vermögensabschöpfung, …
Eine "Entscheidung über die Anordnung des Verfalls oder Verfalls von Wertersatz" im Sinne von Art. 316h Satz 2 EGStGB ist auch die Nichtanordnung einer dieser Maßnahmen oder das nicht begründete Unterbleiben einer solchen Anordnung (Aufgabe der insoweit abweichenden Auffassung im Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) -).Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 2017 - (5) 161 Ss 148/17 (69/17) - bezüglich dieser Frage eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht fest.
- OLG Zweibrücken, 03.07.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17
Einziehung von Taterträgen: Verschlechterungsverbot bei Berufung des Angeklagten
Soweit das Kammergericht eine hiervon abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (vgl. Beschluss vom 01.12.2017, (5) 161 Ss 148/17 (69/17)), ist jene Entscheidung durch die danach ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die auch die hier gegebene Konstellation erfasst, überholt.