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   KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12 - 141 AR 71/12   

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KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12 - 141 AR 71/12 (https://dejure.org/2012,11011)
KG, Entscheidung vom 02.02.2012 - 4 Ws 10/12 - 141 AR 71/12 (https://dejure.org/2012,11011)
KG, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 4 Ws 10/12 - 141 AR 71/12 (https://dejure.org/2012,11011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Haftverschonung bei einer hohen Straferwartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftverschonung bei hoher Straferwartung; Wiedererscheinen des Angeklagten nach Verhandlungsunterbrechung trotz negativ verlaufener Beweisaufnahme und hohen Strafantrags der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de

    StPO § 116
    Möglichkeit der Haftverschonung bei einer hohen Straferwartung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 609
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats allein die hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, vom 19. Juli 2004 in 2 Ws 185/04, vom 28. Januar 2000 in 2 Ws 27/2000 = NStZ-RR 2000, 188 mit weiteren Nachweisen).

    Zwar kommt es für die Beurteilung der Fluchtgefahr auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, vom 28. Januar 2001 in 2 Ws 27/00 - NStZ-RR 2000, 188) und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ein ausreichender Fluchtanreiz grundsätzlich nicht gegeben (vergleiche dazu: Senatsbeschlüsse vom 25. August 2003 in 2 Ws 197/03, vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02 = StV 2002, 492, vom 27. Dezember 2002 in 2 Ws 475/02 = StV 2003, 170).

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
    Schon deshalb spricht trotz der noch nicht eingetretenen Rechtskraft des Urteils der Strafkammer eine hohe Wahrscheinlichkeit im Sinne des dringenden Tatverdachts dafür, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten in der festgestellten Weise begangen hat (vergleiche dazu schon: BGH, StV 2004, 142; ständige Rechtsprechung aller Senate des Oberlandesgerichts Hamm: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 03. April 2009 - 2 Ws 99/09 - , vom 17. März 2008 in 2 Ws 66/08, vom 18. Oktober 2006 in 2 Ws 257/06, vom 17. März 2005 in 2 Ws 59/05, vom 31. Januar 2005 in 2 Ws 27/05, vom 21. Juni 2004 in 2 Ws 170/04; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99, vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00; 3. Strafsenat, Beschluss vom 25. Oktober 2004 in 3 Ws 554/04 mit weiteren Nachweisen).

    Das Beschwerdegericht kann nur dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine abweichende Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung grob fehlerhaft ist und den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (BGH, StV 2004, 142 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2004 - 2 Ws 193/04 -, vom 28. Juni 2004 - 2 Ws 175/04 - ).

  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 4 Ws 158/07

    bedingte Entlassung aus der Strafhaft; Anordnung durch den Senat; günstige

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
    Allein die Höhe der hier im Raum stehenden Strafe steht einer Haftverschonung nicht entgegen (vgl. auch KG NJW 1994, 601 sowie KG, Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 - 3 Ws 507/06 - und 20. Januar 2011 - 3 Ws 26/11 - Senat, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 4 Ws 40-41/06 - und 5. Dezember 2007 - 4 Ws 158/07 -).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Adhäsionsantrags durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
    Allein die Höhe der hier im Raum stehenden Strafe steht einer Haftverschonung nicht entgegen (vgl. auch KG NJW 1994, 601 sowie KG, Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 - 3 Ws 507/06 - und 20. Januar 2011 - 3 Ws 26/11 - Senat, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 4 Ws 40-41/06 - und 5. Dezember 2007 - 4 Ws 158/07 -).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
    Unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensverhältnisse, die nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 4 Ws 96/11 - ebenso KG, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 2 Ws 550/11 -) zu beachten und abzuwägen sind, ist es derzeit wahrscheinlicher, dass der Angeklagte dem vorhandenen Fluchtanreiz nachgibt.
  • OLG Hamm, 13.03.2002 - 2 Ws 60/02

    Haftbefehl, Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Ausländer, Verbüßung, Vorlage der

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
    Zwar kommt es für die Beurteilung der Fluchtgefahr auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, vom 28. Januar 2001 in 2 Ws 27/00 - NStZ-RR 2000, 188) und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ein ausreichender Fluchtanreiz grundsätzlich nicht gegeben (vergleiche dazu: Senatsbeschlüsse vom 25. August 2003 in 2 Ws 197/03, vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02 = StV 2002, 492, vom 27. Dezember 2002 in 2 Ws 475/02 = StV 2003, 170).
  • OLG Hamm, 25.08.2003 - 2 Ws 197/03

    Fluchtgefahr; Straferwartung

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
    Zwar kommt es für die Beurteilung der Fluchtgefahr auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2007 in 2 Ws 371/07, vom 28. Januar 2001 in 2 Ws 27/00 - NStZ-RR 2000, 188) und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei einer noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ein ausreichender Fluchtanreiz grundsätzlich nicht gegeben (vergleiche dazu: Senatsbeschlüsse vom 25. August 2003 in 2 Ws 197/03, vom 13. März 2002 in 2 Ws 60/02 = StV 2002, 492, vom 27. Dezember 2002 in 2 Ws 475/02 = StV 2003, 170).
  • OLG Hamm, 08.07.1999 - 4 Ws 242/99

    Haftbeschwerde, Dringender Tatverdacht nach Hauptverhandlung, Fluchtgefahr,

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
    Schon deshalb spricht trotz der noch nicht eingetretenen Rechtskraft des Urteils der Strafkammer eine hohe Wahrscheinlichkeit im Sinne des dringenden Tatverdachts dafür, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten in der festgestellten Weise begangen hat (vergleiche dazu schon: BGH, StV 2004, 142; ständige Rechtsprechung aller Senate des Oberlandesgerichts Hamm: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 03. April 2009 - 2 Ws 99/09 - , vom 17. März 2008 in 2 Ws 66/08, vom 18. Oktober 2006 in 2 Ws 257/06, vom 17. März 2005 in 2 Ws 59/05, vom 31. Januar 2005 in 2 Ws 27/05, vom 21. Juni 2004 in 2 Ws 170/04; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99, vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00; 3. Strafsenat, Beschluss vom 25. Oktober 2004 in 3 Ws 554/04 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 2 Ws 175/04

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftbeschwerdeverfahren; Anforderungen

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
    Das Beschwerdegericht kann nur dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine abweichende Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung grob fehlerhaft ist und den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (BGH, StV 2004, 142 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2004 - 2 Ws 193/04 -, vom 28. Juni 2004 - 2 Ws 175/04 - ).
  • OLG Nürnberg, 28.02.2008 - 2 Ws 66/08

    Antrag des Strafgefangenen auf gerichtliche Entscheidung: Umgehung der Frist für

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 4 Ws 10/12
    Schon deshalb spricht trotz der noch nicht eingetretenen Rechtskraft des Urteils der Strafkammer eine hohe Wahrscheinlichkeit im Sinne des dringenden Tatverdachts dafür, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten in der festgestellten Weise begangen hat (vergleiche dazu schon: BGH, StV 2004, 142; ständige Rechtsprechung aller Senate des Oberlandesgerichts Hamm: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 03. April 2009 - 2 Ws 99/09 - , vom 17. März 2008 in 2 Ws 66/08, vom 18. Oktober 2006 in 2 Ws 257/06, vom 17. März 2005 in 2 Ws 59/05, vom 31. Januar 2005 in 2 Ws 27/05, vom 21. Juni 2004 in 2 Ws 170/04; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99, vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00; 3. Strafsenat, Beschluss vom 25. Oktober 2004 in 3 Ws 554/04 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

  • OLG Hamm, 20.04.2000 - 4 Ws 150/00

    Haftbeschwerde, dringender Tatverdacht, Urteil 1. Instanz liegt bereits vor,

  • OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95

    Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte

  • KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13

    Zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts in Haftbeschwerdeverfahren während

    Dieses Verhalten ist im Rahmen der Prognoseentscheidung, die bei der Beurteilung der Fluchtgefahr und Eignung milderer Maßnahmen zu treffen ist, zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 4 Ws 10/12 - KG, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 3 Ws 507/06 -), ohne dass insoweit die Frage eines Vertrauensschutzes für den Angeklagten maßgeblich wäre (so aber KG, Beschluss vom 16. November 2011 - 3 Ws 577/11 -).
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