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   KG, 02.02.2015 - 23 AktG 1/14   

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https://dejure.org/2015,3258
KG, 02.02.2015 - 23 AktG 1/14 (https://dejure.org/2015,3258)
KG, Entscheidung vom 02.02.2015 - 23 AktG 1/14 (https://dejure.org/2015,3258)
KG, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 23 AktG 1/14 (https://dejure.org/2015,3258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 246a Abs 1 AktG, § 246a Abs 2 Nr 2 AktG, § 246a Abs 2 Nr 3 AktG, Art 14 Abs 1 GG
    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für einen Freigabeantrag bei Geltendmachung der Unwirksamkeit des freizugebenden Hauptversammlungsbeschlusses; Nachweis des ausreichenden Aktienbesitzes; Verfassungskonformität des Freigabeverfahrens und seiner ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freigabe einer Kapitalerhöhung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Nachweis des fortlaufenden Aktienbesitzes bis zur Zustellung des Freigabeantrags im Freigabeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis und Nachweis des Aktienbesitzes im Freigabeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Freigabe einer Kapitalerhöhung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 974
  • NZG 2015, 1312
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bamberg, 09.12.2013 - 3 AktG 2/13

    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Anforderungen an den Urkundennachweis eines

    Auszug aus KG, 02.02.2015 - 23 AktG 1/14
    Der Nachweis des Aktienbesitzes gemäß § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG muss sich nicht bis auf den Zeitpunkt der Zustellung des Freigabeantrages erstrecken (gegen OLG Bamberg, 9. Dezember 2013, 3 AktG 2/13, ZIP 2014, 77).(Rn.40).

    Die Beschaffung fortlaufender neuer Bescheinigungen bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Freigabeantrags ist nicht erforderlich (a. A. OLG Bamberg, Beschluss vom 09.12.2013 - 3 AktG 2/13).

  • OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 12 AktG 778/12

    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Anforderungen an den Nachweis eines

    Auszug aus KG, 02.02.2015 - 23 AktG 1/14
    würde sogar ein fristgemäß gestellter Antrag auf Vorlage beweiskräftiger Unterlagen durch die Antragstellerin ausreichen (§ 421 ZPO, vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 12 AktG 778/12 Rz. 47 ff.).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Auszug aus KG, 02.02.2015 - 23 AktG 1/14
    Der Umstand, dass der Antragsgegnerin zu 1) am 07.01.2015 die Antragsschrift ohne die darin in Bezug genommenen Anlagen zugestellt worden ist, führt nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 307/11).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

    Auszug aus KG, 02.02.2015 - 23 AktG 1/14
    c) Soweit der Antragsgegner die Verfassungsmäßigkeit des Freigabeverfahrens generell in Zweifel zieht und im Anschluss an die Kommentierung Ehmanns (Grigoleit/Ehmann: Aktiengesetz, § 246a Rz. 3, der sich seinerseits insoweit auf Zöllner: FS Westermann, S. 1631, 1642 ff. beruft) für "skandalös" hält, ist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 390/04 zu verweisen, in der zu § 327e AktG ausgeführt wird (Rz. 31):.
  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

    Auszug aus KG, 02.02.2015 - 23 AktG 1/14
    Im aktienrechtlichen Freigabeverfahren hat der Senat einen teilweisen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bejaht, wenn der freizugebende Beschluss bereits eingetragen war; in diesem Fall bestand ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis nur noch für den Antrag auf Feststellung, dass etwaige Mängel der angefochtenen Beschlüsse die Wirkung der Eintragung unberührt lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 12.05.2009 - 23 W 4/09 = KG, AG 2009, 30).
  • BGH, 19.02.2013 - II ZR 56/12

    Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des

    Auszug aus KG, 02.02.2015 - 23 AktG 1/14
    Dementsprechend sind aktienrechtliche Beschlussanfechtungsklagen für unzulässig erachtet worden, wenn der angefochtene Beschluss keinerlei Wirkung mehr entfaltete, z.B. aufgehoben oder erneuert worden war (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - II ZR 56/12 Rz. 12 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.05.2021 - 18 AktG 1/21

    Zur Statthaftigkeit und Zulässigkeit eines nach dem 01.09.2009 bei dem

    Das Gesetz stellt für die Ermittlung des Mindestquorums von 1.000 EUR ausschließlich auf den anteiligen Nennbetrag am Grundkapital ab (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 20 AR [Freig.] 1/09 -, ZIP 2009, 2337, 2338; ebenso für § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. Februar 2018 - 5 AktG 1/17 -, ZIP 2018, 1027, 1029; KG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 23 AktG 1/14 -, ZIP 2015, 974, 975 f.; Drescher, in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl., § 246a AktG Rn. 7; Ehmann, in: Grigoleit, AktG, 2. Aufl., § 246a Rn. 7; Göz, in Bürgers/Körber, AktG, 4. Aufl., § 246a Rn. 4b; Koch, in: Hüffer/Koch, AktG, 15. Aufl., § 246a Rn. 20a; Schäfer, in: MünchKommAktG, 5. Aufl., § 246a Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 6 AktG 1/23
    Es fehlt deshalb nur bei objektiv sinnlosen Klagen, d.h. wenn der Kläger kein schutzwürdiges Interesse an dem begehrten Urteil haben kann, etwa weil über den Anspruch bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt oder auf einfacherem Weg zu erlangen ist (Zöller-Greger, a.a.O., Rn. 18 vor § 253) oder - im Freigabeverfahren - wenn der zum Gegenstand eines Freigabeantrags gemachte Beschluss wirkungslos (aufgehoben oder ersetzt) ist (vgl. KG, Beschluss vom 02.02.2015 - 23 AktG 1/14, juris Rn. 30ff.).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 6 AktG 1/23
    Es fehlt deshalb nur bei objektiv sinnlosen Klagen, d.h. wenn der Kläger kein schutzwürdiges Interesse an dem begehrten Urteil haben kann, etwa weil über den Anspruch bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt oder auf einfacherem Weg zu erlangen ist (Zöller-Greger, a.a.O., Rn. 18 vor § 253) oder - im Freigabeverfahren - wenn der zum Gegenstand eines Freigabeantrags gemachte Beschluss wirkungslos (aufgehoben oder ersetzt) ist (vgl. KG, Beschluss vom 02.02.2015 - 23 AktG 1/14, juris Rn. 30ff.).
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