Rechtsprechung
   KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21 - 161 AR 245/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10176
KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21 - 161 AR 245/21 (https://dejure.org/2022,10176)
KG, Entscheidung vom 02.02.2022 - 2 Ws 144/21 - 161 AR 245/21 (https://dejure.org/2022,10176)
KG, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 2 Ws 144/21 - 161 AR 245/21 (https://dejure.org/2022,10176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,10176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    StrEG, grobe Fahrlässigkeit, zivilrechtliche Zurechnungsmaßstäbe, Billigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 2 Nr 1 StrEG, § 5 Abs 2 S 1 StrEG, § 827 S 1 BGB, § 829 BGB, § 126a StPO
    Anwendung zivilrechtlicher Zurechnungsmaßstäbe im Rahmen des § 5 Abs. 2 StrEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 467 Abs. 1
    Keine grobe Fahrlässigkeit im Sinne des StrEG bei fehlender Zurechnung nach § 827 BGB ; Kein Ausschluss von Ansprüchen nach StrEG bei fehlendem zivilrechtlichen Zurechnungsmaßstab; Keine analoge Anwendung des § 829 BGB bei Strafverfolgungsmaßnahmen nach StrEG

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Grobe Fahrlässigkeit und StrEG-Entschädigung - Billigkeitserwägungen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 10.10.2008 - 1 AR 1433/07

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen grob

    Auszug aus KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
    1) Bei der Beurteilung der Verursachung der Maßnahme ist nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung, sondern darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Ermittlungsbehörden und Gerichten im Zeitpunkt der Anordnung oder Aufrechterhaltung der Strafverfolgungsmaßnahme dargestellt hat (vgl. BGH bei Holtz MDR 1983, 450; KG StraFo 2009, 129; Senat, Beschlüsse vom 7. Mai 2021 - 2 Ws 25/21 -, juris und vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11 -, juris; Meyer, StrEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 39).

    Erforderlich ist vielmehr, dass er die Maßnahme durch die Tat selbst oder sein früheres oder nachfolgendes Verhalten ganz oder überwiegend verursacht hat (vgl. BGH bei Holtz MDR 1983, 450; KG StraFo 2009, 129; Senat aaO).

    Das Verhalten des Freigesprochenen ist nicht oder nicht mehr ursächlich, wenn die Maßnahme auch unabhängig von seinem Verhalten angeordnet oder aufrechterhalten worden wäre (vgl. OLG Oldenburg StraFo 2005, 384; KG StraFo 2009, 129) oder wenn sie allein oder im Wesentlichen auf anderen Beweisen beruht (vgl. Senat aaO; Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 5 StrEG Rn. 7).

    Übertragen auf das StrEG handelt grob fahrlässig, wer nach objektiven, abstrakten Maßstäben in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (vgl. BGH StraFo 2010, 87; bei Holtz MDR 1983, 450; KG, Beschluss vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 5 StrEG Rn. 9), indem er schon einfachste, naheliegende Überlegungen anzustellen versäumt oder dasjenige nicht bedenkt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste, und so die Maßnahme "geradezu herausfordert" (vgl. KG StraFo 2009, 129; Senat aaO; Kunz aaO § 5 Rn. 70 mwN).

  • BGH, 29.11.1978 - 3 StR 407/78

    Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
    Vielmehr geht es hier um die Zurechenbarkeit in schadensersatzrechtlicher Beziehung im Sinne eines Verschuldens nach den zivilrechtlichen Zurechnungsgrundsätzen der §§ 276 ff. BGB, die der Strafrichter entsprechend anzuwenden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1978 - 3 StR 407/78 -, juris; Senat aaO; Kunz aaO § 5 Rn. 64; Meyer aaO § 5 Rn. 44).

    Ebenso wie im Bereich des § 254 BGB scheidet ein mitwirkendes Verschulden aber aus, wenn dem Betroffenen die Handlungen, durch die er sich selbst geschädigt hat, wegen fehlender Verantwortlichkeit gemäß § 827 BGB nicht zugerechnet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1978 aaO; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. § 254 Rn. 9).

    4) Für die vom Landgericht angenommene entsprechende Anwendung des § 829 BGB im Rahmen des § 5 Abs. 2 StrEG ist kein Raum (offen gelassen: BGH, Beschluss vom 29. November 1978 aaO).

  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeit aufgrund

    Auszug aus KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
    Die Ablehnung des Antrags im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO steht dabei einem Freispruch gleich (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 296; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 2 StrEG Rn. 1).

    Die für sich genommen in weiten Teilen nachvollziehbaren Billigkeitserwägungen der Strafkammer, die bei einer Ermessensentscheidung im Rahmen des § 6 StrEG durchaus hätten Berücksichtigung finden können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. März 2010 - 5 StR 503/09 -, juris), haben im Rahmen des § 5 Abs. 2 StrEG indes keinen Raum.

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09

    Unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
    2) Da § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG einen Ausnahmetatbestand darstellt, ist bei der Beurteilung der Frage, ob der Beschuldigte einen Anlass zu der Strafverfolgungsmaßnahme gegeben und sie dadurch verursacht hat, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH StraFo 2010, 87; Senat aaO; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 5 Rn. 47).

    Übertragen auf das StrEG handelt grob fahrlässig, wer nach objektiven, abstrakten Maßstäben in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (vgl. BGH StraFo 2010, 87; bei Holtz MDR 1983, 450; KG, Beschluss vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 5 StrEG Rn. 9), indem er schon einfachste, naheliegende Überlegungen anzustellen versäumt oder dasjenige nicht bedenkt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste, und so die Maßnahme "geradezu herausfordert" (vgl. KG StraFo 2009, 129; Senat aaO; Kunz aaO § 5 Rn. 70 mwN).

  • OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11

    Schuldhaftes Handeln eines an Schizophrenie erkrankten Stalkers nach Absetzung

    Auszug aus KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
    3 Z 182/91">NJW 1992, 2100, 2101; Grüneberg/Sprau aaO § 827 Rn. 2), was insbesondere im Falle einer Wahnsymptomatik, etwa einer schizoaffektiven Psychose, gegeben sein kann (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 8. Februar 2016 - 1 U 117/15 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. August 2011 - 17 UF 3/11 -, juris; Staudinger/Oechsler aaO).
  • OLG Frankfurt, 08.05.1996 - 3 Ws 272/96
    Auszug aus KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
    Dabei ist das Beschwerdegericht nach § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO i.V.m. § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen die Hauptentscheidung beruht und welche diese tragen, gebunden (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 3. November 2011 - 1 Ws 560/11 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 286), kann sie jedoch aus dem zweifelsfrei zur Entscheidungsgrundlage in der Hauptsache gewordenen Inhalt der Akten und im Wege des Freibeweises ergänzen, soweit es sich dadurch nicht in Widerspruch zu den tatsächlichen Feststellungen des Urteils setzt (vgl. Senat aaO; Meyer aaO § 8 Rn 57).
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
    Die freie Willensbestimmung ist ausgeschlossen, wenn der Täter infolge seiner Krankheit nicht mehr in der Lage ist, sein Verhalten an vernünftigen Erwägungen auszurichten (vgl. BGH NJW 1970, 1680, 1681; BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/21 -, juris; BayObLG …
  • KG, 09.03.1999 - 4 Ws 24/99
    Auszug aus KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
    Übertragen auf das StrEG handelt grob fahrlässig, wer nach objektiven, abstrakten Maßstäben in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (vgl. BGH StraFo 2010, 87; bei Holtz MDR 1983, 450; KG, Beschluss vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 5 StrEG Rn. 9), indem er schon einfachste, naheliegende Überlegungen anzustellen versäumt oder dasjenige nicht bedenkt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste, und so die Maßnahme "geradezu herausfordert" (vgl. KG StraFo 2009, 129; Senat aaO; Kunz aaO § 5 Rn. 70 mwN).
  • OLG Naumburg, 08.02.2016 - 1 U 117/15

    Haftung wegen Kraftfahrzeugbeschädigung: Fehlerhafte Beweiswürdigung zu

    Auszug aus KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
    3 Z 182/91">NJW 1992, 2100, 2101; Grüneberg/Sprau aaO § 827 Rn. 2), was insbesondere im Falle einer Wahnsymptomatik, etwa einer schizoaffektiven Psychose, gegeben sein kann (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 8. Februar 2016 - 1 U 117/15 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. August 2011 - 17 UF 3/11 -, juris; Staudinger/Oechsler aaO).
  • OLG Bamberg, 03.11.2011 - 1 Ws 560/11

    Strafverfolgungsentschädigung: Bindung des Beschwerdegerichts an die

    Auszug aus KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21
    Dabei ist das Beschwerdegericht nach § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO i.V.m. § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen die Hauptentscheidung beruht und welche diese tragen, gebunden (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 3. November 2011 - 1 Ws 560/11 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 286), kann sie jedoch aus dem zweifelsfrei zur Entscheidungsgrundlage in der Hauptsache gewordenen Inhalt der Akten und im Wege des Freibeweises ergänzen, soweit es sich dadurch nicht in Widerspruch zu den tatsächlichen Feststellungen des Urteils setzt (vgl. Senat aaO; Meyer aaO § 8 Rn 57).
  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 27/78

    Versicherungsrecht; Billigkeitsanspruch; Freiwilliger

  • KG, 07.05.2021 - 2 Ws 25/21

    Versagung der Entschädigung für die erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen wegen

  • KG, 11.01.2012 - 2 Ws 351/11

    Maßstab für Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat; grob

  • BGH, 13.06.1958 - VI ZR 109/57

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht