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   KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18 - 122 Ss 157/17   

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https://dejure.org/2018,16790
KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18 - 122 Ss 157/17 (https://dejure.org/2018,16790)
KG, Entscheidung vom 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18 - 122 Ss 157/17 (https://dejure.org/2018,16790)
KG, Entscheidung vom 02. März 2018 - 3 Ws (B) 71/18 - 122 Ss 157/17 (https://dejure.org/2018,16790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Befugnisse, Verteidiger, Vertretervollmacht, erlaubte Abwesenheit des Betroffenen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 3 OWiG, § 74 Abs 1 OWiG
    Befugnisse des Verteidigers ohne Vertretervollmacht bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

  • IWW

    OWiG §§ 73 Abs. 3, 74 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Verteidigers in der Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren bei Fehlen einer Vertretungsvollmacht gem. § 73 Abs. 3 OWiG

  • bussgeldsiegen.de

    Bussgeldverfahren - Verteidiger ohne Vertretervollmacht bei Abwesenheit Betroffener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vollmacht: Was darf der Verteidiger ohne Vertretungsvollmacht?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 73 Abs. 3 ; OWiG § 74 Abs. 1
    Rechte des Verteidigers in der Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren bei Fehlen einer Vertretungsvollmacht gem. § 73 Abs. 3 OWiG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15

    Bußgeldverfahren: Auftreten als Verteidiger in der Abwesenheitsverhandlung ohne

    Auszug aus KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
    Der mit der Verteidigung beauftragte Rechtsanwalt hat aber sämtliche dem Verteidiger zustehenden Befugnisse (vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 - [juris]; BayObLG VRS 61, 39; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 4. Aufl., § 73 Rn. 42).
  • KG, 25.08.1997 - 3 Ws (B) 436/97
    Auszug aus KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
    Sie hätte auch deutlich machen müssen, dass der Betroffene nicht anderweitig, etwa durch die Ladung oder sonstigen vorprozessualen Schriftverkehr, auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 1997 - 3 Ws (B) 436/97 - [juris]; Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - [juris mit Anmerkung Krenberger]; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - [juris]; vgl. auch BGHSt 2, 304 [betr.
  • KG, 19.05.2017 - 3 Ws (B) 109/17

    Einspruchsverwerfungsurteil wegen des Nichterscheinens des Betroffenen zur

    Auszug aus KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
    Soweit der Betroffene in der sprachlich und gedanklich ohnehin wenig klaren und noch nicht einmal Beschwerdeanträge (§§ 80 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 344 Abs. 1 StPO) enthaltenden Rechtsmittelschrift beanstandet, die Voraussetzungen seiner Entbindung von der Anwesenheitspflicht hätten (gegen seine eigene Einschätzung) gar nicht vorgelegen und die Hauptverhandlung habe demzufolge unter Verstoß gegen § 74 Abs. 1 OWiG und unter Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör ohne ihn stattgefunden, hätte er sowohl den Wortlaut seines Entbindungsantrags als auch den Beschluss des Amtsgerichts mitteilen müssen (vgl. nur Senat DAR 2017, 714; Beschluss vom 19. Mai 2017 - 3 Ws (B) 109/17 - [juris]).
  • OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Auszug aus KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
    Sie hätte auch deutlich machen müssen, dass der Betroffene nicht anderweitig, etwa durch die Ladung oder sonstigen vorprozessualen Schriftverkehr, auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 1997 - 3 Ws (B) 436/97 - [juris]; Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - [juris mit Anmerkung Krenberger]; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - [juris]; vgl. auch BGHSt 2, 304 [betr.
  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

    Auszug aus KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
    Sie hätte auch deutlich machen müssen, dass der Betroffene nicht anderweitig, etwa durch die Ladung oder sonstigen vorprozessualen Schriftverkehr, auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 1997 - 3 Ws (B) 436/97 - [juris]; Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - [juris mit Anmerkung Krenberger]; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - [juris]; vgl. auch BGHSt 2, 304 [betr.
  • BayObLG, 31.07.1980 - 2 ObOWi 169/80

    Vermutung der Verteidigungsmacht eines Rechtsanwalts bei erteilter und

    Auszug aus KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
    Der mit der Verteidigung beauftragte Rechtsanwalt hat aber sämtliche dem Verteidiger zustehenden Befugnisse (vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 - [juris]; BayObLG VRS 61, 39; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 4. Aufl., § 73 Rn. 42).
  • KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Umfang der Entbindung von der Präsenzpflicht

    Auszug aus KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
    Soweit der Betroffene in der sprachlich und gedanklich ohnehin wenig klaren und noch nicht einmal Beschwerdeanträge (§§ 80 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 344 Abs. 1 StPO) enthaltenden Rechtsmittelschrift beanstandet, die Voraussetzungen seiner Entbindung von der Anwesenheitspflicht hätten (gegen seine eigene Einschätzung) gar nicht vorgelegen und die Hauptverhandlung habe demzufolge unter Verstoß gegen § 74 Abs. 1 OWiG und unter Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör ohne ihn stattgefunden, hätte er sowohl den Wortlaut seines Entbindungsantrags als auch den Beschluss des Amtsgerichts mitteilen müssen (vgl. nur Senat DAR 2017, 714; Beschluss vom 19. Mai 2017 - 3 Ws (B) 109/17 - [juris]).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
    § 224 StPO]; 23, 304; Meyer-Goßner/Schmidt, StPO 60. Aufl., § 265 Rn. 32).
  • KG, 29.10.2018 - 3 Ws (B) 270/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Vertretungsbefugnis eines in

    Die wirksame Vertretung eines von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen setzt aber nach § 73 Abs. 3 OWiG eine schriftliche Bevollmächtigung voraus, also eine Vertretungsvollmacht (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluss vom 2. März 2018 - 3 Ws (B) 71/18 - Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 16. Aufl., § 73 Rn. 27).
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