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KG, 02.05.2018 - 9 W 76/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 95 S 2 GNotKG, § 95 S 3 GNotKG
Nachberechnung bei ermessensfehlerfreier Wertfestsetzung des Notars - RA Kotz
Notargebühren - Herabsetzung der Kostenberechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.05.2016 - 80 OH 39/14
- LG Berlin, 25.05.2016 - 82 OH 39/14
- KG, 27.04.2018 - 9 W 76/16
- KG, 02.05.2018 - 9 W 76/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08
Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer …
Auszug aus KG, 02.05.2018 - 9 W 76/16
Denn der Antragsgegner war im Rahmen der Geschäftswertbestimmung gemäß § 95 Satz 3 GNotKG berechtigt, den Wert der Eigentumswohnungen nach billigem Ermessen zu schätzen, und eine solche Ermessensausübung ist allein im Hinblick auf die pflichtgemäße Ermessensausübung gerichtlich überprüfbar (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - V ZB 89/08 -, Rn. 10f, juris).Erst wenn das Gericht einen Ermessensfehler feststellt, ist es befugt, seine Ermessensausübung an die Stelle derjenigen des Notars zu setzen und den Geschäftswert nach eigenem Ermessen festzusetzen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - V ZB 89/08 -, Rn. 10f, juris).
- BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 4/93
Schätzung des Grundstückswerts nach § 19 Abs. 2 KostO
Auszug aus KG, 02.05.2018 - 9 W 76/16
Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung unterliegt dann nicht der Nachprüfung des Beschwerdegerichts (BayObLG, Beschluss vom 22. April 1993 - 3Z BR 4/93 - BayObLGZ 1993, 173).
- OLG Jena, 22.04.2020 - 4 W 23/19
Notarieller Grundstückskaufvertrag - getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und …
Eine ermessensfehlerfreie Wertbestimmung ist bindend (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2018, 10 W 29/18, JurBüro 2019, 35; KG Beschluss vom 02.05.2018, 9 W 76/16;… Heit/Genske, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 2. Aufl. 2016, § 95 Rn. 14;… Hey"l, in: Korintenberg, GNotKG, 21. Aufl. 2020, § 95 Rn. 9;… Diehn, in: Bormann u.a., GNotKG, 3. Aufl. 2019, § 95 Rn. 12).