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   KG, 02.06.2005 - 2 AR 176/03 - 3 Ws 27/05   

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https://dejure.org/2005,15505
KG, 02.06.2005 - 2 AR 176/03 - 3 Ws 27/05 (https://dejure.org/2005,15505)
KG, Entscheidung vom 02.06.2005 - 2 AR 176/03 - 3 Ws 27/05 (https://dejure.org/2005,15505)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 2 AR 176/03 - 3 Ws 27/05 (https://dejure.org/2005,15505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haushaltsuntreue durch zweckverfehlten Einsatz öffentlicher Mittel; Konkretisierung einer vereitelten Erwerbschance zu einer vermögenswerten Anwartschaft als Voraussetzung eines Nachteils im Sinne des § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an den Nachweis des ...

  • Judicialis

    StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1; ; IBB § 2 Abs. 1 Satz 7; ; LHO § 3 Abs. 1; ; StPO § 203; ; StPO § 210 Abs. 2; ; StPO § 311 Abs. 2; ; HGB § 340 f; ; LBB § 11 Abs. 4; ; LBB § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Untreue und Betrug: Vermögensnachteil durch Veranlassen einer landeseigenen Bank zur Zahlung an eine Stiftung und Anfall von Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Tempodrom

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
    Auszug aus KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
    Die Aussicht muß eine solche Gewißheit bzw. einen solchen Konkretisierungsgrad erreicht haben, daß sie nach der Verkehrsauffassung einen meßbaren Vermögenswert hat, wobei die Beurteilung desselben Tatfrage ist (vgl. Tiedemann in LK, StGB 11. Aufl., § 263 Rdn. 135 m. N.; BGHSt 17, 147, 148; BGH wistra 1986, 217, 218; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 266 Rdn. 56 m. N.).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
    Danach gilt, daß wenn ein Täter ein konkret angezieltes Tatobjekt - hier den dem Land Berlin zustehenden Bankbeitrag der IBB für das Jahr 2002 - verfehlt, mit der gleichen Handlung aber ein gleichwertiges Tatobjekt - hier die Vermögenslage der IBB - trifft, kein Vorsatz hinsichtlich des getroffenen Objekts, sondern allenfalls Fahrlässigkeit gegeben ist, es sei denn, es liegt ausnahmsweise dolus eventualis hinsichtlich des gleichwertigen Tatobjekts vor (vgl. BGHSt 34, 53 (55); BGH NJW 1993, 210 (211); Tröndle/ Fischer aaO, Rdn.6; Schroeder in LK; StGB 11. Aufl., Rdn.9; jeweils zu § 16 StGB).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Auszug aus KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
    Danach gilt, daß wenn ein Täter ein konkret angezieltes Tatobjekt - hier den dem Land Berlin zustehenden Bankbeitrag der IBB für das Jahr 2002 - verfehlt, mit der gleichen Handlung aber ein gleichwertiges Tatobjekt - hier die Vermögenslage der IBB - trifft, kein Vorsatz hinsichtlich des getroffenen Objekts, sondern allenfalls Fahrlässigkeit gegeben ist, es sei denn, es liegt ausnahmsweise dolus eventualis hinsichtlich des gleichwertigen Tatobjekts vor (vgl. BGHSt 34, 53 (55); BGH NJW 1993, 210 (211); Tröndle/ Fischer aaO, Rdn.6; Schroeder in LK; StGB 11. Aufl., Rdn.9; jeweils zu § 16 StGB).
  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

    Auszug aus KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
    b) Nichts anderes folgt aus der Rechtsprechung zur sogenannten Haushaltsuntreue bei zweckverfehltem Einsatz öffentlicher Mittel, Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung und dem Erfordernis des Einsatzes weiterer staatlicher Mittel (vgl. BGHSt 43, 293 ff.).
  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 232/99

    Untreue; Darlegungsvoraussetzungen; Vermögensschaden; Vorsatz

    Auszug aus KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der weite Rahmen des objektiven Tatbestandes der Untreue es erforderlich macht, strenge Anforderungen an den Nachweis der inneren Tatseite zu stellen, und dies vor allem dann gilt, wenn lediglich bedingter Vorsatz in Betracht kommt und der Täter - wie hier die Angeschuldigten - nicht eigensüchtig gehandelt hat (vgl. BGH wistra 2000, 60 (61); StV 1999, 25 (26); BGHR § 266 Abs. 1, Vorsatz 1).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Auszug aus KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
    Zwar hatten sich die Erträge der IBB infolge der in Rede stehenden Zahlungen an das T. gemindert, aber in diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß der Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB gerade durch die Pflichtwidrigkeit zugefügt worden sein, zwischen Schädigung und Pflichtverletzung ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang bestehen muß (vgl. Kindhäuser in Nomos, StGB, § 266 Rdn. 148 m.N.; BGH WM 2000, 1256, 1257; BGH wistra 1989, 142).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
    Die Forderung muß werthaltig sein (vgl. BGHR StGB § 266 a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97

    Verfahren gegen Bingener Ex-Oberbürgermeister eingestellt

    Auszug aus KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der weite Rahmen des objektiven Tatbestandes der Untreue es erforderlich macht, strenge Anforderungen an den Nachweis der inneren Tatseite zu stellen, und dies vor allem dann gilt, wenn lediglich bedingter Vorsatz in Betracht kommt und der Täter - wie hier die Angeschuldigten - nicht eigensüchtig gehandelt hat (vgl. BGH wistra 2000, 60 (61); StV 1999, 25 (26); BGHR § 266 Abs. 1, Vorsatz 1).
  • BGH, 20.12.1988 - 1 StR 654/88

    Betrug - Prostitution - Lohnprellung - Verbotene oder sittenwidrige sexuelle

    Auszug aus KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
    Zwar hatten sich die Erträge der IBB infolge der in Rede stehenden Zahlungen an das T. gemindert, aber in diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß der Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB gerade durch die Pflichtwidrigkeit zugefügt worden sein, zwischen Schädigung und Pflichtverletzung ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang bestehen muß (vgl. Kindhäuser in Nomos, StGB, § 266 Rdn. 148 m.N.; BGH WM 2000, 1256, 1257; BGH wistra 1989, 142).
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