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   KG, 02.06.2022 - 1 W 226/21   

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https://dejure.org/2022,13830
KG, 02.06.2022 - 1 W 226/21 (https://dejure.org/2022,13830)
KG, Entscheidung vom 02.06.2022 - 1 W 226/21 (https://dejure.org/2022,13830)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 1 W 226/21 (https://dejure.org/2022,13830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 58 ff.
    Voraussetzungen für eine personenstandsrechtliche Berichtigungsanordnung; Beurkundung von Erklärungen zur Anerkennung einer Vaterschaft nach einer Aussetzung; Wirksamwerden einer Anerkennung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 1 W 226/21
    Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG schützt das Recht des Kindes auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung (BVerfG, NJW 2014, 1364 Rn. 100).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 1 W 226/21
    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 2017, 3152 Rn. 12), die nicht erfüllt sind.
  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 562/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung der Vaterschaft nach einer

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 1 W 226/21
    Ermittlungen (§ 26 FamFG) sind insoweit schon deshalb nicht geboten, weil das Gericht an die von den Beteiligten zu 3) und 4) gestellten Anträge gebunden ist (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 508 Rn. 46).
  • KG, 22.09.1998 - 1 W 583/98

    Anspruch auf Adelsbezeichnung trotz Nichtverwendung der Bezeichnung lange Zeit

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 1 W 226/21
    Ein Eintrag darf - auf entsprechenden Antrag - nur berichtigt werden, wenn feststeht, dass er unrichtig ist und durch die begehrte Eintragung richtig wird (Senat, NJW-RR 1999, 1307).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 4 MB 91/18

    Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 1 W 226/21
    Denn die Anerkennung ist gemäß § 1597a Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB nur unwirksam, solange die Beurkundung gemäß § 1597a Abs. 2 S. 1 BGB ausgesetzt ist (BeckOGK/Balzer, BGB, Stand Mai 2022, § 1597a Rn. 105 und 108; s. aber auch § 1598 Rn. 43; a.A. MünchKomm/Wellenhofer, BGB, 8. Aufl., § 1597a Rn. 30; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. August 2018 - 4 MB 91/18 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 S 68.19

    Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung; Aussetzung der Beurkundung

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 1 W 226/21
    Werden nach einer Aussetzung gemäß § 1597a Abs. 2 S. 1 BGB die Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft - durch die aussetzende Stelle selbst (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, DNotZ 2020, 839) oder wie hier einen zuständigen Dritten (§ 20 Abs. 1 BNotO) - beurkundet, wird die Anerkennung mit der Verfahrenseinstellung nach § 85a Abs. 1 S. 3 AufenthG wirksam.
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