Rechtsprechung
   KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25073
KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22 (https://dejure.org/2022,25073)
KG, Entscheidung vom 02.06.2022 - 22 W 25/22 (https://dejure.org/2022,25073)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 22 W 25/22 (https://dejure.org/2022,25073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,25073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 74
    Eine Liquidation ist beendet und eine Eintragung nach § 74 GmbHG gerechtfertigt, wenn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind. Grundsätzlich ist dazu erforderlich, dass alle Pflichten gemäß §§ 70 - 73 GmbHG erfüllt sind. Hierzu gehört auch, dass die Gesellschaft ...

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 74
    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Löschung einer Firma im Handelsregister Beendigung einer Liquidation Fehlende Erforderlichkeit von Abwicklungsmaßnahmen

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 46
  • NZG 2023, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2021 - II ZB 1/21

    Zurückweisung der auf Eintragung der Löschung der aufgelösten GmbH gerichteten

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
    c) Von diesem Grundsatz soll ausnahmsweise abgewichen werden können, wenn kein verteilungsfähiges Vermögen der Gesellschaft mehr vorhanden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2016 - I-27 W 63/16 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 2 Wx 33/04 -, Rn. 5, juris) und auch sonst keine weiteren Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind (Senat, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 22 W 29/18 -, Rn. 12, juris; insoweit offen gelassen von BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - II ZB 1/21 -, Rn. 18, juris).

    Der Umfang der Ermittlungstätigkeit steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Registerrichters (BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - II ZB 1/21 -, Rn. 9, juris).

    Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Befriedigung der Gläubiger oder eine Verteilung unter den Gesellschaftern in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - II ZB 1/21 -, Rn. 11, juris).

    e) Vor diesem Hintergrund kommt es auf die Frage, ob die Äußerungen des Finanzamtes Freiburg-Land in dessen Schreiben vom 16. Juli 2020 und vom 11. August 2021 eine Löschung hindern, nicht an (vgl. in diesem Zusammenhang aus jüngster Zeit BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - II ZB 1/21 -, Rn. 18, juris).

  • KG, 23.07.2019 - 22 W 29/18

    Handelsregisterlöschung einer GmbH in Liquidation vor Ablauf des Sperrjahres

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
    a) Gemäß § 74 Abs. 1 GmbHG ist das Erlöschen der Firma mit der Folge der Durchstreichung des gesamten Registerausdrucks vorzunehmen, wenn die Liquidation beendet, die Schlussrechnung gelegt ist und die Liquidatoren den Schluss der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet haben (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 22 W 29/18 -, Rn. 10, juris).

    c) Von diesem Grundsatz soll ausnahmsweise abgewichen werden können, wenn kein verteilungsfähiges Vermögen der Gesellschaft mehr vorhanden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2016 - I-27 W 63/16 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 2 Wx 33/04 -, Rn. 5, juris) und auch sonst keine weiteren Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind (Senat, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 22 W 29/18 -, Rn. 12, juris; insoweit offen gelassen von BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - II ZB 1/21 -, Rn. 18, juris).

    cc) Allein aufgrund der entsprechenden Versicherung des Liquidators kann vorliegend nicht von Vermögenslosigkeit der Beteiligten ausgegangen werden (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 22 W 29/18 -, Rn. 11, juris).

  • OLG Hamm, 02.09.2016 - 27 W 63/16

    Voraussetzungen der Löschung einer GmbH im Handelsregister

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
    c) Von diesem Grundsatz soll ausnahmsweise abgewichen werden können, wenn kein verteilungsfähiges Vermögen der Gesellschaft mehr vorhanden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2016 - I-27 W 63/16 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 2 Wx 33/04 -, Rn. 5, juris) und auch sonst keine weiteren Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind (Senat, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 22 W 29/18 -, Rn. 12, juris; insoweit offen gelassen von BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - II ZB 1/21 -, Rn. 18, juris).
  • OLG Köln, 05.11.2004 - 2 Wx 33/04

    Eintragung der Beendigung einer GmbH bei Vermögenslosigkeit

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
    c) Von diesem Grundsatz soll ausnahmsweise abgewichen werden können, wenn kein verteilungsfähiges Vermögen der Gesellschaft mehr vorhanden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2016 - I-27 W 63/16 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 2 Wx 33/04 -, Rn. 5, juris) und auch sonst keine weiteren Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind (Senat, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 22 W 29/18 -, Rn. 12, juris; insoweit offen gelassen von BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - II ZB 1/21 -, Rn. 18, juris).
  • KG, 10.09.2021 - 22 W 51/21

    Löschung einer Firma bei anhängigem Passivprozess; Beschwerde gegen

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
    Die sich aus der Nichteintragung der Löschung ergebende Beschwer führt bereits aufgrund der mit der fortbestehenden Registereintragung verbundenen Pflichten zum Übersteigen des Beschwerdewerts (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2021 - 22 W 51/21 -, Rn. 11 f., juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer Gesellschaft wegen erheblicher

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
    Der Begriff der Vermögenslosigkeit deckt sich daher nicht mit dem Begriff der Masselosigkeit (genauer: der Massekostendeckung) oder der Überschuldung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. August 2014 - 11 Wx 92/13 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Naumburg, 27.05.2002 - 7 Wx 1/02

    Zur Entbehrlichkeit der Einhaltung des Sperrjahres nach § 73 GmbHG vor der

    Auszug aus KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
    Daher kommt eine Löschung der GmbH vor Ablauf eines Sperrjahres grundsätzlich nicht in Betracht, da vor dessen Ablauf die Liquidation regelmäßig noch nicht beendet ist (Senat, aaO., Rn. 11, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 7 Wx 1/02 -, Rn. 16, juris; Lorscheider in: BeckOK GmbHG , Stand 01. März 2022, § 74 Rn. 5; Kleindiek in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 20. Aufl., § 74 GmbHG , Rn. 3; Karsten Schmidt/Scheller in: Scholz, GmbHG , 12. Aufl., § 74 GmbHG , Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht