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   KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09 Baul   

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https://dejure.org/2010,17012
KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09 Baul (https://dejure.org/2010,17012)
KG, Entscheidung vom 02.07.2010 - 9 U 3/09 Baul (https://dejure.org/2010,17012)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 9 U 3/09 Baul (https://dejure.org/2010,17012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 145 Abs 5 S 1 BauGB, § 168 S 1 BauGB, § 169 Abs 1 Nr 3 BauGB
    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme: Isolierter Geldentschädigungsanspruch bei vereiteltem rechtzeitigem Übernahmeantrag vor Änderung der Entwicklungsziele; Anspruchsgrundlage bei rechtswidrigem Verhalten des Entwicklungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Eigentümers eines Grundstücks im städtebaulichen Entwicklungsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 145 Abs. 5 S. 1; BauGB § 169 Abs. 1 Nr. 3
    Rechtsstellung des Eigentümers eines Grundstücks im städtebaulichen Entwicklungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.05.1985 - III ZR 10/84

    Gesondertes Entschädigungsfeststellungsverfahren im Bereich des Bundesbaugesetzes

    Auszug aus KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
    Durch diese gesetzliche Verpflichtung wird gleichzeitig dem aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgeleiteten enteignungsrechtlichen Gebot des geringsten Eingriffs - Entzug der Eigentumsposition als ultima ratio - Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1985 - III ZR 10/84 - juris Tz. 30 = BGHZ 95, 1 = NJW 1986, 933).

    Bei dem Entschädigungsfeststellungsbeschluss handelt es sich um einen Verwaltungsakt nach §§ 112, 113 BauGB, der gemäß § 217 Abs. 1 Satz1 BauGB (nur) durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1985 - III ZR 10/84 -, a. a. O., juris Tz. 17).

    Kommt im Rahmen dieser freihändigen Erwerbsverhandlungen ein Kauf- oder sonstiger Entschädigungsvertrag zustande, ist der geschlossene Vertrag ein Vertrag des bürgerlichen Rechts, der ausschließlich den Regelungen des Zivilrechts unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1985 - III ZR 10/84 -, a. a. O., juris Tz. 19; Aust, in: ders./Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 6. Aufl. 2007, Rn. 612 f.).

  • BGH, 27.09.1990 - III ZR 322/89

    Entschädigungsanspruch eines Gewerbebetriebs in Geld wegen temporärer

    Auszug aus KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
    §§ 168 Satz 2, 145 Abs. 5 Satz 5 BauGB verweisen zwar nicht auf die Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB, der unmittelbar im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes Anwendung findet, und dort durch die Bezugnahme auf § 40 (Abs. 3 Satz 2) BauGB den Vorrang des Übernahmeanspruchs regelt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1990 - III ZR 322/89 - juris Tz. 6 = BRS 53 Nr. 140; Battis, a. a. O., § 43 Rn. 4: Abs. 3 S. 1 stellt klar, dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 40 ... allein hieraus, nicht aber aus dem insoweit subsidiären § 42 zu entschädigen ist).

    Einen solchen Verlauf hat der Grundstückseigentümer, der infolge der geänderten Planung sein Grundstück behalten und weiter im Rahmen der Sozialbindung nutzen darf, nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "entschädigungslos" hinzunehmen (BGH, Urteil vom 27. September 1990 - III ZR 322/89 - juris Tz. 7).

    Danach ist eine Entschädigung nicht nur für den durch den Eigentumswechsel als solchen eintretenden Rechtsverlust (§ 95 BauGB), sondern auch für andere damit verbundene Vermögensnachteile zu leisten (§§ 93 Abs. 2 Nr. 2, 96 BauGB); hierzu können auch Nachteile zählen, die sich aus den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen der Planung für einen auf dem Grundstück eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1990, a. a. O., Tz. 6).

  • BGH, 05.12.1980 - V ZR 160/78

    Arglistige Täuschung beim Kauf eines Grundstücks - Schadensersatz wegen nicht

    Auszug aus KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
    (b) Die Beteiligte zu 3. ist gegenüber der Beteiligten zu 1. nicht hoheitlich tätig geworden, so dass das gesamte Verhältnis zwischen diesen Beteiligten einschließlich etwaiger vorvertraglicher Rechte und Pflichten nach Privatrecht zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1980 - V ZR 160/78 - juris Tz. 34 = NJW 1981, 976).

    Dies gilt uneingeschränkt auch dann, wenn die Vereinbarung vom Verkäufer zur Abwehr der sonst erforderlichen förmlichen Enteignung abgeschlossen wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1980 - V ZR 160/78 -, a. a. O., juris Tz. 34).

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 162/84

    Erlöschen des Übernahmeanspruchs

    Auszug aus KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
    Mit dem Übernahmeanspruch wird dem betroffenen Eigentümer die Möglichkeit eröffnet, selbst die Initiative zu einer enteignungsrechtlichen Lösung der infolge der Planung aufgetretenen Interessenkollision zu ergreifen, ohne die Einleitung eines Enteignungs- oder Umlegungsverfahrens durch die öffentliche Hand abwarten zu müssen (BGH, Urteil vom 19. September 1985 - III ZR 162/84 -, juris Tz. 17 = BGHZ 97, 1 = NJW 1986, 2253 unter Hinweis auf BGHZ 93, 165 ).

    (8) Weil die Voraussetzungen des Übernahmeanspruches im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung noch gegeben sein müssen, ist es möglich, dass einzelne Anspruchsvoraussetzungen während eines Verfahrens entfallen und sich deshalb das Übernahmeverlangen letztlich als ungerechtfertigt erweist (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1985 - III ZR 162/84 - juris Tz. 18).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
    Die Änderung des Flächennutzungsplanes hatte kraft Gesetzes unmittelbare Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Windkraftanlagen im Außenbereich durch deren Beschränkung auf bestimmte Standorte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 - juris Tz. 16 = BVerwGE 128, 382.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

    Auszug aus KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
    Das von der Beteiligten zu 1. angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2002 - 4 C 10/01 - (juris Tz. 22 = BVerwGE 117, 44 = NVwZ 2003, 214) steht ihr nicht zur Seite.
  • BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 1698/04

    Verfassungsmäßigkeit einer Entwicklungssatzung

    Auszug aus KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
    Gegen eine rechtswidrige Entwicklungsverordnung können sie im Wege der Normenkontrollklage gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO i. V. m § 246 Abs. 2 Satz 1 BauGB vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen, wobei es nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit allein auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt ihres Erlasses ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 1 BvR 1698/04 - juris Tz. 11; OVG Berlin, a. a. O., juris Tz. 24; s. seit EAG Bau vom 24. Juni 2004 auch § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
  • KG, 09.04.2010 - 9 U 1/08

    Eigentumsverdrängende Sanierung: Rechtswirkung einer Sanierungsverordnung im

    Auszug aus KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
    Durch die Satzungen (Verordnungen) des besonderen Städtebaurechts wird die zulässige Nutzung eines Grundstücks nicht aufgehoben oder geändert, sondern lediglich durch das Genehmigungserfordernis beschränkt (vgl. auch Senat, Urteil vom 9. April 2010 - 9 U 1/08 Baul - zur Sanierungsverordnung).
  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 174/85

    Verdrängung eines umweltbelastenden Betriebes durch Wohnbebauung

    Auszug aus KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch in untrennbarem Zusammenhang mit den geltend gemachten Ansprüchen nach dem BauGB stände (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - III ZR 174/85 - juris Tz. 27 = BGHZ 99, 262 = NJW 1987, 1320).
  • BGH, 10.05.1990 - III ZR 84/89

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen eines Eingriffs in eine ausgeübte

    Auszug aus KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 1990 - III ZR 84/89 - (juris Tz. 13 = BauR 1990, 715), auf das sich die Beteiligte zu 1. bezieht, ist für ihr Begehren ebenfalls unergiebig.
  • BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch willkürfreies Unterlassen einer

  • OVG Berlin, 13.07.2000 - 2 A 5.95

    Überprüfung einer Entwicklungsverordnung im Land Berlin (Rummelsburger Bucht))

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88

    Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke?

  • BGH, 05.05.1975 - III ZR 17/73

    Rechtsmittelbefugnis der Enteignungsbehörde

  • BGH, 11.07.2002 - III ZR 160/01

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Enteignung von Bauland als Spielplatz

  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 175/83

    Voraussetzungen des Übernahmeanspruchs

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