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   KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11   

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https://dejure.org/2011,7758
KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11 (https://dejure.org/2011,7758)
KG, Entscheidung vom 02.08.2011 - 1 W 243/11 (https://dejure.org/2011,7758)
KG, Entscheidung vom 02. August 2011 - 1 W 243/11 (https://dejure.org/2011,7758)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 39 Abs 1 GBO, § 40 Abs 1 GBO
    Grundbuchverfahren: Antrag eines Erben auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung verbunden mit einer Grundschuld; Erfordernis der Voreintragung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 16 Abs. 2, 39, 40, 35
    Keine Ausnahme vom Voreintragungsgrundsatz gemäß § 40 GBO, wenn neben einer Vormerkung auch eine Grundschuld zur Eintragung bewilligt wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Grundstückserben; Anforderungen an die Voreintragung des Bewilligenden

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Entbehrlichkeit der Voreintragung des Berechtigten bei verbundenem Antrag von Auflassungsvormerkung und Grundschuld

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • notar-drkotz.de

    Erbenantrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung verbunden mit einer Grundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 39 Abs. 1; GBO § 40 Abs. 1
    Voraussetzungen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Grundstückserben; Anforderungen an die Voreintragung des Bewilligenden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voreintragung des Berechtigten: Nicht entbehrlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 270
  • FamRZ 2012, 742
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

    Auszug aus KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11
    Der Anteil des einzelnen Teilhabers an einer ungeteilten Erbengemeinschaft ist bewegliches Vermögen (BGHZ 146, 310).
  • OLG Hamm, 01.03.1988 - 15 W 336/86

    Erklärung der Teilrücknahme; Eintragungsantrag; Urkundsnotar; Einschränkung der

    Auszug aus KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11
    Die stillschweigende Bestimmung einer Verbindung ist anzunehmen, wenn zwischen den Anträgen ein innerer Zusammenhang rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur besteht, der die Einheitlichkeit der Erledigung als gewollt vermuten lässt (OLG Hamm, Rpfleger 1988, 404, 405; Demharter a.a.O. § 16 Rdn. 11).
  • BGH, 04.01.1955 - V ZB 7/53

    Reichsmarkhypothek. Eintragung der Abtretung

    Auszug aus KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11
    Außerdem dient er dem Zweck, den Rechtsstand des Grundbuchs in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiederzugeben (RGZ 133, 279, 283; BGHZ 16, 101; Senat a.a.O.).
  • KG, 17.03.1992 - 1 W 165/92

    Voreintragung des von einem Wechsel im Bestand der Mitglieder einer Gesellschaft

    Auszug aus KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11
    Diese Norm ist zwar als "soll-Vorschrift" ausgestaltet, muss aber vom Grundbuchamt stets beachtet werden und verträgt keine der Zulassung von Ausnahmen zugeneigte Auslegung (RG, JFG 21, 329, 332; Senat, Rpfleger 1992, 430; Demharter, GBO, 27. Aufl., § 39 Rdn. 1).
  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des

    Auszug aus KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11
    Insoweit hätte das Grundbuchamt, das sich im Rahmen des Nichtabhilfeverfahrens mit dem Beschwerdevorbringen auseinandersetzen muss (OLG München, MDR 2010, 588) zur Begründung des Nichtabhilfebeschlusses nicht mehr schlicht auf den angefochtenen Beschluss verweisen dürfen.
  • RG, 24.09.1931 - V B 7/31

    Gebietet § 40 Abs. 1 der Grundbuchordnung vorab die Rückberichtigung des

    Auszug aus KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11
    Außerdem dient er dem Zweck, den Rechtsstand des Grundbuchs in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiederzugeben (RGZ 133, 279, 283; BGHZ 16, 101; Senat a.a.O.).
  • BGH, 05.07.2018 - V ZB 10/18

    Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge im Grundbuchverfahren i.R.d. notariell

    § 40 Abs. 1 GBO ist nämlich entsprechend anzuwenden, wenn in Vorbereitung der Übertragung eines Rechts zunächst nur eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden soll (ganz überwiegende Auffassung, vgl. KG, JFG 7, 328; KG, ZfIR 2011, 764; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 40 Rn. 26; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 40 Rn. 17; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 40 Rn. 13; MükoBGB/Kohler, 7. Aufl., § 885 Rn. 23; BeckOK GBO/Zeiser, Stand: 1. Mai 2018, § 40 Rn. 20; a.A. Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 885 Rn. 59).

    Dies ist gerechtfertigt, weil die Vormerkung allein dazu dient, die endgültige Übertragung vorzubereiten und zu sichern und sie in ihrem rechtlichen Bestand von dem Bestand des gesicherten Übertragungsanspruchs abhängig ist (vgl. hierzu nur KG, ZfIR 2011, 764; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 40 Rn. 26).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 179/17

    Transmortale Vollmacht

    Dies sei jedoch auf Fälle zu beschränken, in denen der Erbe sofort mit der Belastung aus dem Grundbuch verschwinde (KG Berlin, FGPrax 2011, 270 [KG Berlin 02.08.2011 - 1 W 243/11] mwN; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. A., Rz. 142; Demharter, aaO, § 40 Rz. 17; KEHE-Volmer, aaO, § 40 Rz. 16; Bauer/von Oefele, aaO, § 40 Rz. 19).
  • KG, 22.10.2020 - 1 W 1357/20

    Voreintragung der Erben im Grundbuch; Verfügung über Wohnungseigentum durch eine

    Anderes gilt, wenn nicht der Erbe, sondern ein Bevollmächtigter aufgrund einer von dem noch als Eigentümer eingetragenen Erblasser erteilten transmortalen Vollmacht über das Grundstück verfügt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 2. August 2011 - 1 W 243/11, FGPrax 2011, 270).(Rn.10).

    Allerdings ist nach nahezu allgemeiner Ansicht eine Voreintragung der Erben analog § 40 Abs. 1, 1. Alt. GBO entbehrlich, wenn statt der Übertragung des Rechts zunächst nur eine Eigentumsvormerkung eingetragen werden soll (BGH NJW 2018, 3310; Senat, JFG 7, 328, FGPrax 2011, 270; Böttcher in Meikel, GBO, 11. Aufl., § 40 Rdn. 26 Demharter, GBO, 31. Aufl., § 40 Rdn. 17; Zeiser in Hügel, GBO, 4. Aufl., § 40 Rdn. 20; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdn. 142c).

    Diese Analogie rechtfertigt sich daraus, dass die Vormerkung allein dazu dient, die endgültige Übertragung vorzubereiten und zu sichern, und sie in ihrem rechtlichen Bestand von dem Bestand des gesicherten Übertragungsanspruchs abhängig ist (Senat, FGPrax 2011, 270).

    Bei einem Antrag auf Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld besteht keine vergleichbare Rechts- und Interessenlage (Senat, FGPrax 2011, 270; OLG Stuttgart, Rpfleger 2019, 189, Ott, notar 2018, 189, a.A. OLG Frankfurt ZfIR 2017, 833; OLG Köln, FGPrax 2018, 106; OLG Celle, FamRZ 2020, 131; Böttcher in Meikel a.a.O. Rdn. 28).

    Handelt der Verfügende nicht aufgrund einer - vermeintlichen oder nachgewiesenen - Erbenstellung (so der Sachverhalt zu der Entscheidung des Senats in FGPrax 2011, 270), sondern als Inhaber einer von dem eingetragenen Eigentümer ausgestellten transmortalen Vollmacht, so ist eine Ausnahme von dem Voreintragungsgebot des § 39 GBO jedoch entsprechend § 40 Abs. 1, 2. Alt, Abs. 2 GBO geboten.

  • OLG Celle, 16.08.2019 - 18 W 33/19

    Beurkundungsbedürftigkeit widerruflicher General- und Vorsorgevollmacht

    Dies sei jedoch auf Fälle zu beschränken, in denen der Erbe sofort mit der Belastung aus dem Grundbuch verschwinde (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 27.6.2017 - 20 W 179/17, ZEV 2017, 719, beck-online unter Verweis auf KG v. 2.8.2011 - 1 W 243/11, FGPrax 2011, 270 mwN; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rn. 142; Demharter § 40 Rn. 17; Volmer § 40 Rn. 16; Bauer/von Oefele § 40 Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18

    Grundbuchsache: Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld

    Nach ganz überwiegender Meinung ist im Falle der Veräußerung eines vererbten Grundstücks zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Erwerber die Voreintragung der Erben nicht erforderlich (KG, Beschluss vom 02.08.2011 - 1 W 243/11; Schöner/Stöber a.a.O.; Bauer in Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl. § 40, Rn. 17; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 40, Rn. 17; Böttcher in Meikel, GBO, 11. Aufl., § 40, Rn. 26; Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht, GBO § 40 Rn. 10, beck-online).
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 400/18

    Streit um Eintragung einer Auflassungsvormerkung nebst Finanzierungsgrundschuld

    Mit dieser Ordnungsvorschrift wird vielmehr auch das Ziel verfolgt, dass der Rechtsstand des Grundbuchs einschließlich seiner Änderungen nicht lediglich im Ergebnis richtig, sondern in allen Entwicklungsstufen klar und verständlich wiedergegeben wird (BGHZ 16, 101; KG FGPrax 2011, 270/271; OLG Hamm FGPrax 2017, 104/105; Demharter GBO 31. Aufl. § 39 Rn. 1; Weber DNotZ 2018, 884 f.).

    Auf die höchstrichterlich nicht geklärte Frage, ob von einer Voreintragung der Erben abgesehen werden kann, wenn eine Eigentumsübertragungsvormerkung verbunden mit einer Finanzierungsgrundschuld auf der Grundlage einer von den Erben, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme einer über den Tod hinaus geltenden Vollmacht, abgegebenen Bewilligung eingetragen werden soll, kommt es vorliegend nicht an (befürwortend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.11.2018, 8 W 312/18, juris; dass. ZErb 2018, 337; OLG Köln FGPrax 2018, 106 m. Anm. Bestelmeyer; OLG Frankfurt MittBayNot 2018, 247 m. Anm. Milzer; Wendt ErbR 2018, 137; Böttcher NJW 2018, 2936/2939; Cramer ZfIR 2017, 834/835; Ott notar 2018, 189; Becker ZNotP 2018, 225; ablehnend: KG FGPrax 2011, 270; Zeiser in Hügel/BeckOK § 40 Rn. 20; Demharter § 40 Rn. 17; Bauer in Bauer/Schaub § 40 Rn. 19; Schöner/Stöber Rn. 142 a. E.; Bestelmeyer FGPrax 2018, 107; Weber DNotZ 2018, 884/895 ff.; ohne Aussage zur Belastung mit einem Finanzierungsgrundpfandrecht: BGH ZfIR 2018, 826/827 m. Anm. Niesse).

  • OLG Köln, 16.03.2018 - 2 Wx 123/18

    Wirkungen einer transmortalen Vollmacht

    Dies sei jedoch auf Fälle zu beschränken, in denen der Erbe sofort mit der Belastung aus dem Grundbuch verschwinde ( KG, FGPrax 2011, 270  m.w.N.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 142; Demharter, GBO, 30. Aufl. 2016 § 40 Rn. 17, 20).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2018 - 8 W 311/18

    Grundbuchverfahren: Belastung eines Grundstücks mit einer

    Nach ganz überwiegender Meinung ist im Falle der Veräußerung eines vererbten Grundstücks zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Erwerber die Voreintragung der Erben nicht erforderlich (KG, Beschluss vom 02.08.2011 - 1 W 243/11; Schöner/Stöber a.a.O.; Bauer in Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl. § 40, Rn. 17; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 40, Rn. 17; Böttcher in Meikel, GBO, 11. Aufl., § 40, Rn. 26; Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht, GBO § 40 Rn. 10, beck-online).
  • OLG Hamm, 25.11.2022 - 15 W 114/22

    Keine analoge Anwendung des § 40 GBO bei isolierter Bestellung von

    Auch der Umstand, dass nach allgemeiner Meinung die Voreintragung der Erben analog § 40 Abs. 1 Fall 1, Alt. 1 GBO für entbehrlich gehalten wird, wenn statt der Übertragung des Rechts zunächst nur eine Eigentumsvormerkung - und damit ebenfalls eine Belastung - eingetragen werden soll, lässt keinen Rückschluss auf eine analoge Anwendung dieser Norm auf die Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld zu (OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2021, Az.: 12 W 38/21 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2018, Az.: 8 W 311/18 - juris; KG Berlin Beschluss vom 22.10.2020, Az.: 1 W 1357/20 - juris; KG Beschluss vom 02.08.2011, Az.: 1 W 243/11 - juris; OLG Bremen, Beschluss 29.11.2021,Az.: 3 W 22/21 - juris).

    Denn die Analogie rechtfertigt sich im Fall der Eigentumsvormerkung daraus, dass sich ihre Bedeutung in der Sicherung des Übertragungsanspruchs erschöpft und sie in ihrem rechtlichen Bestand von dem Bestand des gesicherten Übertragungsanspruchs abhängig ist (BGH, Beschluss vom 05.07.2018, Az.: V ZB 10/18 m.w.N.- beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020, Az.: 1 W 1357/20 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2011, Az.: 1 W 243/11 - juris).

    Anders als die Eigentumsvormerkung, die wegen ihrer Abhängigkeit vom Bestehen des zu sichernden Anspruchs bei Scheitern des Übertragungsanspruchs als unrichtig zu löschen wäre, bliebe die Finanzierungsgrundschuld jedoch bestehen, ohne dass dem Grundbuch ersichtlich wäre, auf wen die dauerhafte Belastung des Grundstücks zurückzuführen ist (KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020, Az.: 1 W 1357/20 - juris; OLG Bremen, Beschluss vom 29.11.2021, Az.: 3 W 22/21 - juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2021, Az.: 12 W 38/21 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2011, Az.: 1 W 243/11 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2018, Az.: 8 W 311/18 - juris).

    Zwar führt das vorgenannte Hindernis der fehlenden Voreintragung nicht dazu, dass der Antrag der Beteiligten zu 1) bis 3) zurückzuweisen wäre, weil das Grundbuchamt auf die fehlende Voreintragung des Berechtigten durch Zwischenverfügung hinwirken kann (Demharter, a.a.O., § 39 Rn. 18; Böttcher in: Meikel, a.a.O., § 39 Rn. 25; KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2011, Az.: 1 W 243/11 - juris).

  • OLG Bremen, 29.11.2021 - 3 W 22/21

    Grundbuchverfahren: Belastung eines Grundstücks mit einer

    Dass die Finanzierungsgrundschuld wirtschaftlich der Übertragung eines Grundstücks dient und sie im sachlichen Zusammenhang mit dieser im Grundbuch eingetragen wird, rechtfertigt insoweit - auch unter Wertungsgesichtspunkten - keine rechtliche Gleichstellung mit dieser und mithin auch keine analoge Anwendung der Norm (so bereits OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. März 2021 - 12 W 38/21 -, Rn. 12; Weber, DNotZ 2018, 884, 897; Dressler-Berlin, FGPrax 2021, 153, 155; ders., FGPrax 2020, 10, 13; Kramer, FGPrax 2019, 13, 15; zustimmend in diesem Punkt auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 8 W 311/18 - , Rn. 14; KG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20 -, Rn. 8; Beschluss vom 02.08.2011 - 1 W 243/11 -, Rn. 9, allesamt zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 23.03.2021 - 12 W 38/21

    Zum Erfordernis der Voreintragung der Erben des eingetragenen

  • OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17

    Auslegung eines Antrags eines Notars auf Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich

  • OLG Köln, 11.03.2019 - 2 Wx 82/19

    Transmortale Vollmacht

  • OLG Köln, 19.12.2019 - 2 Wx 343/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

  • OLG Hamburg, 10.01.2023 - 13 W 59/22

    Keine Voreintragung der Erben bei Vorliegen einer postmortalen Vollmacht

  • OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 286/14

    Grundbuchverfahren: Abgrenzung von Richtigstellung und Berichtigung bei

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