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   KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18   

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https://dejure.org/2018,27746
KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18 (https://dejure.org/2018,27746)
KG, Entscheidung vom 02.08.2018 - 22 W 30/18 (https://dejure.org/2018,27746)
KG, Entscheidung vom 02. August 2018 - 22 W 30/18 (https://dejure.org/2018,27746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine befristete Ermächtigung zur Einladung einer Mitgliederversammlung nach Ablauf der Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 37 ; FamFG § 62
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine befristete Ermächtigung zur Einladung einer Mitgliederversammlung nach Ablauf der Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 95 VR 34926
  • KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 1315
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Auszug aus KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18
    Eine Erledigung ist eingetreten, wenn die angefochtene Entscheidung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Wirkung mehr entfalten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines

    Auszug aus KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18
    Eine Erledigung ist eingetreten, wenn die angefochtene Entscheidung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Wirkung mehr entfalten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20

    Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung einer Vereinsversammlung: Erledigung der

    Insoweit wird zwar auch nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen sein, dass sich ein Verfahren nach § 37 Abs. 2 Satz 1 FamFG erledigt, so dass eine Beschwerdeentscheidung nur noch unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 FamFG in Betracht kommt, die hier nicht gegeben sind, wenn eine erteilte Ermächtigung durch Fristablauf (vgl. Senat, Beschluss vom 02. August 2018 - 22 W 30/18 -, juris) oder durch Durchführung der Mitgliederversammlung mit einer Behandlung der Beschlussgegenstände ausgeübt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • KG, 11.02.2021 - 22 W 1047/20

    Rechtsfolgen der Durchführung einer Vereinsversammlung hinsichtlich eines Antrags

    Insoweit wird zwar auch nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen sein, dass sich ein Verfahren nach § 37 Abs. 2 Satz 1 FamFG erledigt, so dass eine Beschwerdeentscheidung nur noch unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 FamFG in Betracht kommt, die hier nicht gegeben sind, wenn eine erteilte Ermächtigung durch Fristablauf (vgl. Senat, Beschluss vom 02. August 2018 - 22 W 30/18 -, juris) oder durch Durchführung der Mitgliederversammlung mit einer Behandlung der Beschlussgegenstände ausgeübt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • KG, 29.03.2023 - 22 W 3/23

    Kostenentscheidung bei einer Beschwerde eines Vereins gegen eine Ermächtigung zur

    Die ihn beeinträchtigenden Wirkungen der Ermächtigung sind unabhängig davon, ob die auf der Grundlage der Ermächtigung am 28. Januar 2023 durchgeführte Mitgliederversammlung zu wirksamen Beschlüssen geführt hat oder nicht, für die Zukunft weggefallen (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2. August 2018 - 22 W 30/18 -, Rn. 4, juris).
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