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KG, 02.08.2018 - 3 Ws (B) 202/18 - 122 Ss 94/18 |
Zitiervorschläge
KG, Entscheidung vom 02. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - 122 Ss 94/18 (https://dejure.org/2018,42019)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 24 StVG, § 25 Abs 1 StVG, § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs 3 StVO, § 45 Abs 8 StVO
Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige tatrichterliche Feststellungen bei Geschwindigkeitsermittlung mittels ProVida Modular 2000 durch Nachfahren und Toleranzabzug; Vorsatzfeststellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 04.06.2016 - OWi 11371/17
- KG, 02.08.2018 - 3 Ws (B) 202/18 - 122 Ss 94/18
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 06.03.2019 - 3 Ws (B) 47/19
Tateinheit und Vorsatz bei Fahren ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit
Insoweit kann nach dem gegenwärtigen Wissenstand auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen werden, dass jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % - vorliegend beläuft sich diese auf rund 123 % - von Vorsatz auszugehen ist, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen (std. Rspr. des Senats, etwa Beschluss vom 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - sowie VRS 100, 471). - KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einholung eines …
Insoweit kann nach dem gegenwärtigen Wissenstand auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen werden, dass jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % - vorliegend beläuft sich diese auf 118 % - von Vorsatz auszugehen ist, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen (std. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - sowie VRS 100, 471). - KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19
Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im …
Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (vgl. etwa Senat, 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278). - KG, 21.08.2018 - 3 Ws (B) 185/18
Absehen vom Regelfahrverbot
Eine Widerlegung der Regelwirkung auf der Rechtsfolgenseite ist (nur) dann in Betracht zu ziehen, wenn eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit eine Ausnahme zu begründen vermögen, vorliegen oder wenn die durch die Anordnung eines Fahrverbots bedingte erhebliche Härte oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art eine solche Entscheidung als nicht gerecht erscheinen lassen (vgl. etwa Senat NZV 2017, 340; Beschlüsse vom 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - und vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 95/16 -). - OLG Jena, 02.07.2019 - 1 OLG 107 SsBs 161/18
ProVida-Messung, Urteilsgründe, anlassbezogene Messung
Weitere Angaben, anhand derer von einer Messung mittels menügesteuerter Betriebsart ausgegangenen werden und eine weitere Differenzierung ausnahmsweise als entbehrlich angesehen werden könnte (vgl. OLG Bamberg, Beschl.v. 03.02.2014, Az. 2 Ss OWi 5/14 ; KG Berlin, Beschl. v. 02.08.2018, Az. 3 Ws (B) 202/18 , bei juris) sind weder aus den dürftigen Feststellungen noch aus der Beweiswürdigung abzuleiten, die jeweils schon offen lassen, ob das Amtsgericht von einer Messung im - nicht ausdrücklich erwähnten - standardisierten Messverfahren ausgegangen ist.