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   KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10 Vollz   

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https://dejure.org/2010,15116
KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10 Vollz (https://dejure.org/2010,15116)
KG, Entscheidung vom 02.09.2010 - 2 Ws 288/10 Vollz (https://dejure.org/2010,15116)
KG, Entscheidung vom 02. September 2010 - 2 Ws 288/10 Vollz (https://dejure.org/2010,15116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 479 Abs 2 Nr 2 StPO, § 179 Abs 1 StVollzG, § 179 Abs 2 S 1 StVollzG, § 179 Abs 2 S 2 StVollzG, § 180 Abs 3 Nr 5 StVollzG
    Datenschutz im Strafvollzug: Aufnahme eines im Vollstreckungsverfahren erstatteten Prognosegutachtens in die Gefangenenpersonalakte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermittlung eines über einen Gefangenen im Vollstreckungsverfahren erstellten schriftlichen Prognosegutachtens an die Vollzugsbehörde sowie Aufnahme des Prognosegutachtens in deren Gefangenenpersonalakten; Kenntnis einer Vollzugbehörde von den in einem für die Zwecke ...

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Weiterleitung von Prognosegutachten in der Justiz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 479; StVollzG § 179; StVollzG § 180
    Anspruch der Vollzugsbehörde auf Aushändigung und Beinahme eine Prognosegutachtens zu den Gefangenenpersonalakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10

    Planung des Strafvollzugs: Anforderungen an eine Fortschreibung unter Beachtung

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10
    Sie wirft datenschutzrechtliche Rechtsfragen auf, die der Senat zwar bereits teilweise erörtert hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 Ws 8-9/10 Vollz - und 24. März 2010 - 2 Ws 24 und 81/10 Vollz -), die jedoch wegen ergänzender Überlegungen des Beschwerdeführers zur Nutzung von im Vollstreckungsverfahren erstatteter Gutachten für vollzugliche Zwecke, insbesondere zur Zweckbestimmung von Daten, einer Vertiefung bedürfen.

    Daß es der Justizvollzugsanstalt nicht verwehrt ist, kriminalprognostische Instrumente ergänzend für die Beurteilung der Mißbrauchsgefahr heranzuziehen, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 Ws 8-9/10 Vollz -, 15. Oktober 2009 - 2 Ws 464/09 Vollz - und 30. Oktober 2008 - 2 Ws 539/08 Vollz - jeweils mit weit. Nachw.).

    c) Damit korrespondierend folgt aus § 479 Abs. 2 Satz 2 StPO das Recht der Strafvollstreckungskammer, der Übersendungsanforderung zu entsprechen (oder das Gutachten von sich aus zu übersenden, wenn sie es für erforderlich hält) (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 2 Ws 8-9/10 Vollz - und 24. März 2010 - 2 Ws 24 und 81/10 Vollz -).

  • KG, 19.04.1995 - 5 Ws 76/95
    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10
    Die Behandlung und Beurteilung der Gefangenen muß sich an den Urteilsfeststellungen orientieren und darf nicht von ihnen abweichen (vgl. Senat ZfStrVO 1996, 247).
  • KG, 18.03.2009 - 2 Ws 96/09

    Strafvollzug: Anrechnung von Freistellungstagen auf Werk- und Nichtwerktage bei

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10
    Zwar sind die Begriffe Strafvollstreckung und Strafvollzug nicht deckungsgleich; ersterer betrifft das "ob" der Verwirklichung der verhängten Freiheitsstrafe, letzterer das "Wie der praktischen Durchführung" (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 Ws 96/09 Vollz - und 23. Oktober 2008 - 2 Ws 525/08 Vollz - Röttle/ Wagner, Strafvollstreckung 8. Aufl., Rdn. 2).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10
    a) Das Recht auf informelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) gewährt insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1, 44 - Volkszählungsurteil - BVerfG StV 2009, 449).
  • OLG Köln, 28.10.2008 - 2 Ws 525/08

    Zulässigkeit des Anschlusses eines Enkels des Getöteten als Nebenkläger

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10
    Zwar sind die Begriffe Strafvollstreckung und Strafvollzug nicht deckungsgleich; ersterer betrifft das "ob" der Verwirklichung der verhängten Freiheitsstrafe, letzterer das "Wie der praktischen Durchführung" (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 Ws 96/09 Vollz - und 23. Oktober 2008 - 2 Ws 525/08 Vollz - Röttle/ Wagner, Strafvollstreckung 8. Aufl., Rdn. 2).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10
    a) Das Recht auf informelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) gewährt insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1, 44 - Volkszählungsurteil - BVerfG StV 2009, 449).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11

    Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung

    Dies würde dem Prinzip widersprechen, dass die staatliche Ordnung die Intensität des geschuldeten Rechtsschutzes nach dem Grad der bedrohten Rechtsgüter zu richten hat (vgl. hierzu schon die Beschlüsse des Senats vom 16.8.2010, 2 Ws 288/10 und vom 24.8.2010, 2 Ws 414/10, sowie des 1. Senats des Oberlandesgericht Nürnberg vom 24.6.2010, 1 Ws 315/10 und vom 7.7.2010, 1 Ws 342/10).
  • KG, 21.07.2011 - 2 Ws 176/11

    Planung des Strafvollzugs: Erstellung eines neuen Vollzugsplans durch die frühere

    Die Rechtsbeschwerde bot hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne dieser Vorschriften, da sie - wie dargelegt - die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG erfüllte und nicht offensichtlich unbegründet war; dies reicht aus (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 2 Ws 288/10 Vollz -).
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