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   KG, 02.09.2015 - 24 U 64/14   

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https://dejure.org/2015,70103
KG, 02.09.2015 - 24 U 64/14 (https://dejure.org/2015,70103)
KG, Entscheidung vom 02.09.2015 - 24 U 64/14 (https://dejure.org/2015,70103)
KG, Entscheidung vom 02. September 2015 - 24 U 64/14 (https://dejure.org/2015,70103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 315 BGB
    Haftung eines Wasserversorgungsunternehmens: Unterlassen einer Überprüfung der Dimensionierung der Wasserzähler bei deren turnusmäßigen Austausch in einem Wohngebäude im ehemaligen Ostteil Berlins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche eines Verbrauchers gegen einen Wasserversorger wegen der Montage eines überdimensionierten Wasserzählers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB WasserV § 18 Abs. 2; BGB § 315
    Schadensersatzansprüche eines Verbrauchers gegen einen Wasserversorger wegen der Montage eines überdimensionierten Wasserzählers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 24 U 64/14
    Eine Vorlage der Sache zur Übernahme durch das Kollegium des Senats gemäß § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kam nicht in Betracht, weil keine wesentliche Änderung der Prozesslage im Sinne dieser Vorschrift seit der erfolgten Übertragung auf die Einzelrichterin eingetreten ist (vgl. BGH NJW 2003, 2900 Rdn.5 nach juris).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 24 U 64/14
    Der Mangel einer förmlichen Zustellung konnte durch den tatsächlichen Zugang der Widerklageschriftsätze bei den Prozessbevollmächtigten der Klägerin nicht gemäß § 189 ZPO geheilt werden, weil es an dem Erfordernis fehlt, dass das Gericht eine förmliche Zustellung mit Zustellungswillen bewirken wollte (vgl. BGH NJW 2003, 1192/1193; NJW-RR 2011, 417/418 Rdn.11 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 97/09

    Zum Anspruch auf Austausch von Wasserzählern gegenüber einem

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 24 U 64/14
    Wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 97/09 - (NJW-RR 2010, 1162) mit eingehender Begründung (unter Rdn.11-15) entschieden hat, begründet § 18 Abs. 2 S. 2, 4 AVBWasserV ein Leistungsbestimmungsrecht des Wasserversorgungsunternehmens, das es nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Abwägung der beiderseitigen berechtigten Interessen auszuüben hat.
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 24 U 64/14
    Der Mangel einer förmlichen Zustellung konnte durch den tatsächlichen Zugang der Widerklageschriftsätze bei den Prozessbevollmächtigten der Klägerin nicht gemäß § 189 ZPO geheilt werden, weil es an dem Erfordernis fehlt, dass das Gericht eine förmliche Zustellung mit Zustellungswillen bewirken wollte (vgl. BGH NJW 2003, 1192/1193; NJW-RR 2011, 417/418 Rdn.11 m.w.N.).
  • AG Düsseldorf, 20.11.2012 - 34 C 11852/10

    Anspruch eines Hauseigentümers zum Austausch eines Wasserzählers bei fehlender

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 24 U 64/14
    Nach der im angefochtenen Urteil und im darin zitierten Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20.11.2012 - 34 C 11852/10 - (Rdn.35 nach juris) vertretenen Ansicht ist die Pflicht zur Ermessensüberprüfung dagegen auf Fälle beschränkt, in denen der Kunde ein entsprechendes Verlangen äußert.
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 23.10.2013 - 15 C 531/10

    Anspruch auf Rückzahlung von Grundgebühren wegen fehlerhaften Anschließens eines

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 24 U 64/14
    Davon gehen wohl auch das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt im Urteil vom 23.10.2013 - 15 C 531/10 - (Rdn.34 nach juris) und Schütte/Horstkotte (in: Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, 120.AL/Nov.2014, § 18 AVBWasserV Rdn.12) aus.
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 164/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 24 U 64/14
    Jedenfalls bleibt insoweit zu beachten, dass es sich bei der Wasserversorgung um ein Massengeschäft handelt und bei der im Rahmen von Ermessensentscheidungen vorzunehmenden Interessenabwägung auch Gesichtspunkte der Praktikabilität und der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen sind (vgl. zur Tarifgestaltung BGH, Urteil vom 20.05.2015 - VIII ZR 164/14 - Rdn.20f.).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 2 U 60/17

    Amtspflichtverletzung eines Mitarbeiters eines öffentlich-rechtlichen

    Unter diesen Umständen folgt aus den aufgrund des Versorgungsvertrags gegenüber dem Kunden bestehenden Schutz- und Rücksichtnahmepflichten (§§ 242, 241 Abs. 2 BGB) eine Pflicht des Wasserversorgungsunternehmens zur erneuten Ermessensausübung gemäß § 315 BGB hinsichtlich seines Bestimmungsrechts bezüglich des anzubringenden Wasserzählers gemäß § 18 Abs. 2 AVBWasserV jedenfalls dann, wenn sich entweder der technische Standard, der einen Einfluss auf die Auswahl der Messgeräte hat, in einem wesentlichen Maße ändert oder der eichrechtliche Turnus die Auswechselung des Wasserzählers gebietet (BGH, Urteil vom 21.04.2010, VIII ZR 97/09, Rn. 14 ff.; KG, Urteil vom 02.09.2015, 24 U 64/14, Rn. 21, zit. nach juris).
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