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KG, 02.10.1998 - 5 U 5410/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93
Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer
Auszug aus KG, 02.10.1998 - 5 U 5410/98
Es kommt daher nicht entscheidend darauf an, ob die notwendige kommunikative Vermittlung des Kunstwerks durch die hier angegriffene Bewerbung die einfache Gesetzesvorschrift des § 3 UWG verletzt; denn eine solche Verletzung könnte auch das hier verlangte eingeschränkte Verbot der Werbung nicht rechtfertigen (vgl. BGH GRUR 1995, 744 ; 750 f - "Feuer, Eis & Dynamit I/II"). - OLG Frankfurt, 09.09.1996 - 6 W 107/96
Auszug aus KG, 02.10.1998 - 5 U 5410/98
Denn wenn aus seiner Sicht die Inanspruchnahme des Gerichts ohnehin nicht mehr verhindert werden kann, reicht es aus, wenn er zur Vermeidung der Kostenbelastung ein sofortiges Anerkenntnis in Form des Kostenwiderspruchs abgibt, der in dem Schriftsatz des Antragsgegners vom 2. Juni 1998 zu sehen ist (vgl. auch OLG Frankfurt WRP 1996, 1194;… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Auflage, Rdnr. 782). - KG, 05.11.1996 - 5 U 7890/95
Marlene Dietrich
Auszug aus KG, 02.10.1998 - 5 U 5410/98
Aus diesem Grunde fällt auch die Werbung für ein Kunstwerk unter den Schutz des Grundrechts aus Artikel 5 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG NJW 1988, 325 f - "Herrenburger Bericht"; KG, Senat, AfP 1997, 926 - "Marlene"). - BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
Auszug aus KG, 02.10.1998 - 5 U 5410/98
Aus diesem Grunde fällt auch die Werbung für ein Kunstwerk unter den Schutz des Grundrechts aus Artikel 5 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG NJW 1988, 325 f - "Herrenburger Bericht"; KG, Senat, AfP 1997, 926 - "Marlene").