Rechtsprechung
KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassen der Anhörung und der Bestellung eines Verfahrenspflegers vor der Anordnung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme wegen Gefahr im Verzug; Unterlassen einer Anhörung aufgrund eines drohenden Ablaufs der Frist nach § 26 Abs. 1 Gesetz über Hilfen und ...
- Wolters Kluwer
Unterlassen der Anhörung und der Bestellung eines Verfahrenspflegers vor der Anordnung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme wegen Gefahr im Verzug; Unterlassen einer Anhörung aufgrund eines drohenden Ablaufs der Frist nach § 26 Abs. 1 Gesetz über Hilfen und ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Absehen von der Anhörung des Betroffenen vor einstweiliger Anordnung auf Unterbringung
- Judicialis
FGG § 70h; ; FGG § 70e; ; FGG § 70c; ; FGG § 69f; ; FGG § 68
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung vorläufiger Unterbringung ohne Anhörung des Betroffenen und ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 23.05.2006 - 52 XIV 40/06
- LG Berlin, 13.02.2007 - 83 T XIV 43/06
- LG Berlin, 13.02.2007 - 83 T XIV 45/06
- KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07
Papierfundstellen
- FGPrax 2008, 40
- FamRZ 2008, 813
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur …
Das Gericht schließt sich dem fachärztlichen Gutachten vom 18.11.2016 aufgrund der persönlichen Anhörung des Betroffenen am 07.12.2016 - bei der sich das Gericht einen persönlichen Eindruck verschafft hat (§ 12 Abs. 5 BbgPsychKG in Verbindung mit § 319 FamFG; BVerfG , NJW 1990, Seiten 2309 f.; BVerfG , AuAS 1996, Seiten 85 ff. = NVwZ 1996, Beilage Nr. 7, Seiten 49 f.; BVerfG , NJW 1982, Seiten 691 ff.; BGH , FamRZ 2012, Seiten 619 ff. = MDR 2012, Seiten 466 ff. = NJW 2012, Seite 1582 ff.; KG Berlin , FGPrax 2008, Seiten 40 ff. = BtPrax 2008, Seiten 38 ff. = FamRZ 2008, Seiten 813 ff.; LG Kleve , FamRZ 2010, Seiten 326 f.; LG Kleve , FamRZ 2009, Seite 1245 ) - an. - LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
Anhörung bei geschlossener Unterbringung
Wird gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung verstoßen, so drückt dieses Unterlassen nämlich den Mangel rechtwidriger Freiheitsentziehung aus, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.; BVerfG NJW 1990, 2309f.; KG Berlin, FGPrax 2008, 40 f., zitiert nach juris).Dabei ist nicht darauf abzustellen, dass die Unterbringungsmaßnahme wegen drohender Nachteile für den Betroffenen oder (bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung) für Dritte so dringend ist, dass keine Zeit für eine vorherige Anhörung verbleibt (vgl. KG Berlin FGPrax 2008, 40 ff.; zit. nach juris).