Rechtsprechung
KG, 02.11.2006 - 5 Ws 557/06, 1 AR 1185/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Einwilligung in die gerichtliche Weisung zur Durchführung einer Heilbehandlung; Rechtmäßigkeit der Weisung zur Entbindung der behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Gericht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 169
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der …
Auszug aus KG, 02.11.2006 - 5 Ws 557/06
a) Bei Zugrundelegung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2006 (- 2 BvR 1349/05 -) sind die dem Beschwerdeführer erteilten Weisungen, die behandelnden Ärzte gegenüber dem Gericht von der Schweigepflicht zu entbinden und eine solche Entbindungserklärung vorzulegen, in Ermangelung einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage als gesetzeswidrig im Sinne von § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen und müssen entfallen.
- OLG Karlsruhe, 11.02.2020 - 1 Ws 30/20
Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines zeitlich eingeschränkten Aufenthaltsverbots, …
Eine im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Weisung zur Entbindung der ihn behandelnden Psychotherapeuten und Ärzte stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verurteilten dar, wofür § 68b Abs. 2 StGB nicht die erforderliche gesetzliche Grundlage bietet (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbes. v. 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05, MedR 2006, 586 und KG Berlin, Bes. v. 2. November 2006 - 1 AR 1185/06 - 5 Ws 557/06, NStZ-RR 2007, 169).(1) Die Pflicht zur Entbindung der ihn behandelnden Psychotherapeuten/Ärzte stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verurteilten dar, wofür der von der Kammer herangezogene § 68b Abs. 2 StGB nicht die erforderliche gesetzliche Grundlage bietet (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05 -, MedR 2006, 586; KG, Beschluss vom 02.11.2006 - 1 AR 1185/06 - 5 Ws 557/06 -, NStZ-RR 2007, 169).
- OLG Dresden, 12.02.2008 - 2 Ws 12/08
Maßregeln, Ermessen
Diese Weisung sollte angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 06. Juni 2006 -2 BvR 1349/06 -) überdacht werden (vgl. hierzu aufschlussreich KG Berlin NStZ-RR 2007, 169 f.). - KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18
Entscheidungen zur Führungsaufsicht: Umfang der Prüfungskompetenz des …
Die Begründung des Rechtsmittels lässt erkennen, dass der Beschwerdeführer es auch eingelegt hätte, wenn das Landgericht diese Weisungen nicht erteilt hätte (dazu vgl. KG NStZ-RR 2007, 169 - juris Rdn. 15).