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   KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08   

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https://dejure.org/2011,73952
KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08 (https://dejure.org/2011,73952)
KG, Entscheidung vom 03.02.2011 - 27 U 90/08 (https://dejure.org/2011,73952)
KG, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 27 U 90/08 (https://dejure.org/2011,73952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs einer von Schimmelpilz befallenen Immobilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; BGB § 634 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs einer von Schimmelpilz befallenen Immobilie

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die

    Auszug aus KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08
    Diese ist vielmehr nur unwirksam, soweit sie die Voraussetzungen für das Recht auf Minderung oder kleinen Schadensersatz schaffen soll, nicht jedoch insoweit, als sie auf die Geltendmachung von Wandlung oder großen Schadensersatz gerichtet ist (vgl. BGH Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09 -, ergangen zur Parallelsache KG 7 U 93/08).

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst ist nicht Anspruchsinhaberin, mithin können die Verhandlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der Verwalterin mit dem Veräußerer nur eine Hemmung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer bewirken (vgl. BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09).

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08
    Der Mangel betrifft das Gemeinschaftseigentum, weil die Isolierung/Dämmung der Loggienwände zum konstruktiven Bestand des Gebäudes gehört (§ 5 Abs. 2 WEG , vgl. BGH BauR 1985, 314 , BGH BauR 2001, 738 f.; Bärmann/Armbrüster, WEG , 10. Aufl., § 5 Rdn. 30, 56, 91).

    Jeder Wohnungseigentümer hat aus seinem Erwerbsvertrag einen eigenen Anspruch auf die mangelfreie Herstellung des gesamten Gemeinschafteigentums (BGH BauR 1985, 314/316).

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Auszug aus KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08
    Durch das so zumindest stillschweigend zustande gekommene Stillhalteabkommen war die Verjährung der Klageansprüche gemäß § 205 BGB gehemmt (vgl. BGH VersR 1979, 348; BGH NJW 1993, 1320 ).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

    Auszug aus KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08
    Die Rückabwicklung eines Erwerbsvertrages wegen irreparabler Vertragsstörung stellt zwar kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar (vgl. BFHE 214, 267 ).
  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    Auszug aus KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08
    Der vorstehenden Beurteilung steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof in dem seiner Entscheidung vom 23. April 1998 zugrunde liegenden Fall, dass das Gericht im Einvernehmen mit den Parteien von einer Terminierung auf unbestimmte Zeit absieht, um dem Ausgang eines "Musterprozesses" abzuwarten, die Anwendbarkeit von § 211 Abs. 2 BGB bejaht hat (BGH NJW 1998, 2274 ).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08
    aa) Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB unanwendbar, wenn für das Untätigbleiben des Berechtigten ein triftiger, für den anderen Teil erkennbarer Grund vorliegt (vgl. BGH NJW 2009, 1598 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 07.12.1978 - VII ZR 278/77

    Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der

    Auszug aus KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08
    Ein "triftiger Grund" ist nicht nur ein rechtlich zwingender Grund, vielmehr kann ein solcher Grund auch vorliegen, wenn eine Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits prozesswirtschaftlich vernünftig erscheint (vgl. BGH NJW 2000, 123; BGH NJW 1979, 810 ).
  • BGH, 28.09.1978 - III ZR 203/74

    Beschränkung der Haftung auf einen Höchstbetrag bei Haftung aus unerlaubter

    Auszug aus KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08
    Durch das so zumindest stillschweigend zustande gekommene Stillhalteabkommen war die Verjährung der Klageansprüche gemäß § 205 BGB gehemmt (vgl. BGH VersR 1979, 348; BGH NJW 1993, 1320 ).
  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08
    Auch diese (vergeblichen) Aufwendungen kann der Erwerber einer Eigentumswohnung bei der Berechnung des Anspruchs auf großen Schadensersatz geltend machen (vgl. BGH NJW 2009, 1870 ).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08
    Ein tatsächliches Angebot gemäß § 294 BGB , wozu neben der Mitteilung eines Beurkundungstermins auch das Erscheinen des Klägers zu diesem Termin beim Notar gehört hätte (vgl. BGH NJW 1992, 556 ), war hier entbehrlich, weil die Beklagte bereits mit Schreiben vom 09. Oktober 2006 unmissverständlich mitgeteilt hatte, dass sie an keinem Notartermin teilnehmen werde.
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07

    Übergang der Rechtstellung des Vermieters bei gesetzlichem Eigentumsübergang

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 303/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Wandelung eines Erwerbervertrages über saniertes

  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 193/99

    Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen

  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

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