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   KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09   

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https://dejure.org/2009,33279
KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09 (https://dejure.org/2009,33279)
KG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09 (https://dejure.org/2009,33279)
KG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09 (https://dejure.org/2009,33279)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ws 29/06

    Strafprozessrecht: Zustellungsfähige Anschrift bei Inhaftierung

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Hebt das Revisionsgericht das Urteil - wie im Streitfall - nur wegen Gesetzesverletzung bei Bildung einer Gesamtstrafe auf und verweist es auf eine Entscheidung nach §§ 460, 462 StPO, dann ist diese Entscheidung von dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht, nämlich demjenigen des ersten Rechtszuges zu treffen, ohne dass es einer ausdrücklichen Zurückverweisung bedarf (vgl. BGH NJW 2004, 3788; OLG Köln NStZ 2005, 164).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 1 Ss 58/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 bei Nichtinformation des Angeklagten über

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Der Bestimmung wird zwar nur die Funktion einer Ordnungsvorschrift zuerkannt, die der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts Rechnung trägt, so dass ein Verstoß gegen diese Pflicht nicht die Unwirksamkeit der Zustellung begründet (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640; BGHR § 145 a Unterrichtung 1 und bei Miebach/Kusch NStZ 1991, 28).
  • KG, 20.11.2001 - 5 Ws 702/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Frist für die

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (vgl. KG StV 2003, 343 - m.w.N. - und Beschluss vom 9. Mai 2005 - 5 Ws 229/05 - Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 44 Rn. 17 und § 145 a Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 415/04

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung; Unterbleiben

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Hebt das Revisionsgericht das Urteil - wie im Streitfall - nur wegen Gesetzesverletzung bei Bildung einer Gesamtstrafe auf und verweist es auf eine Entscheidung nach §§ 460, 462 StPO, dann ist diese Entscheidung von dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht, nämlich demjenigen des ersten Rechtszuges zu treffen, ohne dass es einer ausdrücklichen Zurückverweisung bedarf (vgl. BGH NJW 2004, 3788; OLG Köln NStZ 2005, 164).
  • KG, 12.03.1999 - 5 Ws 37/99
    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Der Beschuldigte (hier: Verurteilte) soll sich darauf verlassen können, dass der Verteidiger Kenntnis von der Zustellung der Entscheidung erhält, nach der er sich ohne zusätzliche Rückfragen bei dem Betroffenen richten kann (vgl. OLG Köln VRS 42, 125; Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343; Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; vgl. ferner [unter Offenlassung der gesetzgeberischen Intention] OLG Stuttgart StV 2011, 85).

    Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681; KG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 Ws 134/09 - Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343 ; Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Meyer-Goßner, § 44a StPO Rdn. 17 und § 145a StPO Rdn. 14; Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; einschränkend [Vertrauensschutz grundsätzlich nur bei versäumter Rechtsmittel begründungs frist] BayObLG NJW 1993, 150; MDR 1982, 774; VRS 50, 292; OLG München StV 2011, 86; NJW 2008, 3797; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; vgl. ferner BGH wistra 2006, 188 [zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO]; OLG Celle StV 1994, 7 [sprachunkundiger Beschuldigter]).

  • OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 308/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender Unterrichtung des

    Indessen begründet die unterbliebene Mitteilung regelmäßig die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. dazu OLG Stuttgart B. v. 13.07.2009 - 4 Ws 127/09 = StV 2011, 85 = bei Juris Rz. 7; OLG München, B. v. 26.03.2009 - 2 Ws 229/09 = StV 2011, 86 = bei Juris Rz. 20; KG VRS 117, 166; OLG Stuttgart, B. v. 30.12.2008 - 2 Ws 363/08 bei Juris; OLG Nürnberg, B. v. 30.03.201 - 2 Ws 500/09 - bei Juris; Meyer-Goßner und Laufhütte a.a.O.; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2007, § 145a Rz. 3 m. weit.
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