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   KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06   

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https://dejure.org/2009,34231
KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2009,34231)
KG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2009,34231)
KG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2009,34231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    § 23 Nr. 3 MarkenG; §§ 38 Abs. 1, 40 Nr. 3, 42 Abs. 1 Satz 1 GeschmMG
    Geschmacksmuster; ICE 3; Abbildung in einem Messekatalog; Zitatrecht; keine Übertragung der markenrechtlichen Privilegierungen aus § 23 Nr. 3 MarkenG auf das GeschmMG

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 23 Nr. 3 MarkenG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
    Eine weniger restriktive Auslegung ergibt sich entgegen der Ansicht des I(lägers auch nicht aus dem BGH-Fall Aluminiumräder (GRUR 2005, 163).

    Nach der Art des Produkts ist eine solche Darstellung notwendig, weil der ästhetische Eindruck, auf den es den Käufern solcher Räder in erster Linie ankommt, in vollem Umfang nur vermittelt werden kann, wenn die Räder nicht isoliert und auch nicht nur im Ausschnitt des Radkastens gezeigt werden (BGH, Urt. v. 15.7. 2004 - I ZR 37/01, GRUR 2005, 163, 164 - Aluminiumräder).

    Hierzu zählt insbesondere die Verpflichtung, eine Verwechslung oder Irreführung zu vermeiden, die beispielsweise dann entstünde, wenn der Verkehr die beworbenen Aluminiumräder dem Hersteller des abgebildeten Fahrzeugs zurechnete (BGH GRUR 2005, 163, 164 - Aluminiumräder).

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
    Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen (EuGH, Urt. v. 04.11.1997 - e- 337/95, WRP 1998, 150-156, Rn. 37 f. der Entscheidung - Dior ./. Evora: so auch BGH, Urt. v. 04.05.2000 - I ZR 256/97, BGHZ 144, 232-242, Rn.25 bei juris - Parfumflakon).

    Als Ergebnis stellt der EuGH lediglich fest, dass unter Umständen, wie sie im Ausgangsverfahren gegeben sind, der durch das Urheberrecht hinsichtlich der Abbildung von geschützten Werken im Werbematerial des Wiederverkäufers gewährte Schutz jedenfalls nicht weiter gehen kann als der Schutz, den ein Markenrecht seinem Inhaber unter denselben Umständen gewährt (EuGH WRP 1998, 150-156, Rn. 58 der Entscheidung - Dior ./. Evora).

  • LG Berlin, 21.03.2006 - 16 O 541/05
    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. März 2006 - 16 O 541/05 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 17.03.2005 - C-228/03

    OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
    Zwar ist nach dem EuGH die Benutzung einer Ware durch einen Dritten, der nicht deren Inhaber ist, als Hinweis auf die Bestimmung einer von diesem Dritten vertriebenen Ware notwendig, wenn eine solche Benutzung praktisch das einzige Mittel dafür darstellt, der Öffentlichkeit eine verständliche und vollständige Information über diese Bestimmung zu liefern, um das System eines unverfälschten Wettbewerbs auf dem Markt für diese Ware zu erhalten (EuGH, Urt. v. 17.3. 2005 - e-228/03, GRUR 2005, 509, Rn. 39 der Entscheidung - Gillette Company ./. LA-Laboratories).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
    Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen (EuGH, Urt. v. 04.11.1997 - e- 337/95, WRP 1998, 150-156, Rn. 37 f. der Entscheidung - Dior ./. Evora: so auch BGH, Urt. v. 04.05.2000 - I ZR 256/97, BGHZ 144, 232-242, Rn.25 bei juris - Parfumflakon).
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