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   KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13   

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https://dejure.org/2014,9137
KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13 (https://dejure.org/2014,9137)
KG, Entscheidung vom 03.03.2014 - 12 W 145/13 (https://dejure.org/2014,9137)
KG, Entscheidung vom 03. März 2014 - 12 W 145/13 (https://dejure.org/2014,9137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 185 Abs 2 BGB, § 24 Abs 1 FamFG, § 59 Abs 1 FamFG, § 66 Abs 1 GmbHG
    Handelsregistersache: Beschwerdeberechtigung des Insolvenzverwalters bei Zurückweisung einer Amtslöschungsanregung; Erfordernis der Zustimmung des Insolvenzverwalters zur Firmenänderung; Genehmigung von Handlungen des Liquidators durch den Insolvenzverwalter

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bindung des Insolvenzverwalters an von ihm genehmigte Satzungsänderungen (hier: Streichung der Regelungen zur Gemeinnützigkeit mit der Folge rückwirkender Steuererhebung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1644
  • MDR 2014, 748
  • FGPrax 2014, 171
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 142/06

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Gesellschafters einer OHG

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13
    So ist für die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter höchstrichterlich geklärt, dass die Unterzeichnung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte regelmäßig dahin zu verstehen ist, er billige das im Antrag inhaltlich Erklärte (BGH, Urteil vom 13.05.1985, II ZR 196/84, juris Rn. 9; OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2007, 30 U 142/06, juris Rn. 40).
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Insolvenzverwalter wegen der mit seinem Amt verbundenen vielfältigen und schwierigen Aufgaben bei der Ausübung seiner Tätigkeit ein weiter Ermessensspielraum zu; dieser ist nur durch den Insolvenzzweck beschränkt (BGH, Urteil vom 25.04.2002, IX ZR 313/99, juris Rn. 27).
  • KG, 22.05.2007 - 1 W 107/07

    Handelsregistersache: Beschwerdeberechtigung bei Ablehnung der Einleitung eines

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13
    Seine Beschwerdebefugnis folgt hier noch nicht daraus, dass ein von ihm gestellter Antrag gemäß § 23 Abs. 1 FamFG keinen Erfolg hatte, wie dies in einem Antragsverfahren anzunehmen wäre (vgl. KG, Beschluss vom 22.05.2007, 1 W 107/07, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1985 - II ZR 196/84

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage - Vorliegen eines

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13
    So ist für die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter höchstrichterlich geklärt, dass die Unterzeichnung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte regelmäßig dahin zu verstehen ist, er billige das im Antrag inhaltlich Erklärte (BGH, Urteil vom 13.05.1985, II ZR 196/84, juris Rn. 9; OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2007, 30 U 142/06, juris Rn. 40).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 183/03

    Wirksamkeit der Anmeldung des Ausscheidens eines GmbH-Geschäftsführers zum

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13
    Eine Anmeldung wird mit Zugang beim Registergericht wirksam (BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003, 3Z BR 183/03, juris Rn. 9).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13
    Nach der hier bereits mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 01. Dezember 2011 erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens war aber zur Anmeldung der erfolgten Firmenänderung - und der damit verbundenen weiteren Satzungsänderungsbeschlüsse zur Gemeinnützigkeit - der Beteiligte zu 2. als Insolvenzverwalter befugt und verpflichtet (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.07.2001, 2 Wx 13/01, zitiert nach juris Rn. 16; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl. 2013, Rn. 107, 112), da diese Änderung (auch) die Insolvenzmasse betraf und damit zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehörte (vgl. Krafka/Kühn, a.a.O. Rn. 112).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.1993 - 4 W 28/92

    Firmenrecht; Änderung der Firma im Fall einer insolventen GmbH

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13
    Diese fällt als vermögenswertes Recht in die Insolvenzmasse (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1982, II ZR 51/82, BGHZ 85, 221; OLG Düsseldorf, ZIP 1989, 0LG Karlsruhe NJW 1993, 1931; Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 13. Aufl. 2010, § 35 Rn 302).
  • BGH, 27.09.1982 - II ZR 51/82

    Fortführung einer einen Personennamen enthaltenden Firma nach Ausscheiden des

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13
    Diese fällt als vermögenswertes Recht in die Insolvenzmasse (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1982, II ZR 51/82, BGHZ 85, 221; OLG Düsseldorf, ZIP 1989, 0LG Karlsruhe NJW 1993, 1931; Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 13. Aufl. 2010, § 35 Rn 302).
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