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   KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13   

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https://dejure.org/2014,5808
KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13 (https://dejure.org/2014,5808)
KG, Entscheidung vom 03.03.2014 - 12 W 73/13 (https://dejure.org/2014,5808)
KG, Entscheidung vom 03. März 2014 - 12 W 73/13 (https://dejure.org/2014,5808)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 BGB, § 40 S 2 BGB, § 67 Abs 1 S 1 BGB, § 242 BGB, § 21 Abs 1 S 1 FamFG
    Beschwerde gegen die Aussetzung eines Vereinsregisterverfahrens auf Austragung eines Vorstandsmitglieds wegen eines Parallelverfahrens über die Wirksamkeit seines Vereinsausschlusses: Stimmverbot für ein Vereinsmitglied bei der Abstimmung über seinen Ausschluss; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung des auszuschließenden Vereinsmitglieds bei der Abstimmung über seinen Ausschluss; Rechtsfolgen des Ausschlusses eines Vereinsmitgliedes hinsichtlich des ausgeübten Vorstandsamts; Verwirkung der Klage gegen den Ausschluss aus dem Verein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 34
    Mitwirkung des auszuschließenden Vereinsmitglieds bei der Abstimmung über seinen Ausschluss; Rechtsfolgen des Ausschlusses eines Vereinsmitgliedes hinsichtlich des ausgeübten Vorstandsamts; Verwirkung der Klage gegen den Ausschluss aus dem Verein

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1185
  • FGPrax 2014, 215
  • Rpfleger 2014, 381
  • NZG 2015, 280
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Saarbrücken, 02.04.2008 - 1 U 450/07

    Beweislastverteilung bei Prozessvoraussetzung - Anspruch auf Herausgabe eines

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13
    Dennoch ist mit dem Bundesgerichtshof davon auszugehen, dass eine analoge Anwendung der genannten Vorschriften wegen der damit verbundenen Rechtsunsicherheit nicht in Betracht kommt, (vgl. BGH NJW 1973, 235, juris Rn. 11; so auch: OLG Hamm, Urteil vom 10.06.1996, 8 U 150/95 in NJW-RR 1997, 989, juris Rn. 21; Saarländisches OLG, Urteil vom 02.04.2008, 1 U 450/07 in NZG 2008, 677, juris Rn. 21).

    Dem steht - entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 1. - die Entscheidung des Saarländischen OLG (Urteil vom 02.04.2008, 1 U 450/07 in NZG 2008, 677) nicht entgegen, da im dortigen Beschluss nur von einer im Allgemeinen bestehenden Anfechtungsfrist für Wahlbeschlüsse ausgegangen wird, ein solcher Fall hier aber offensichtlich nicht vorliegt.

  • OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05

    Zulässigkeit einer Klage vor einem ordentlichen Gericht vor Ausschöpfung des

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13
    Vielmehr legt das legitime Interesse des Vereins an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, das für jedes Mitglied erkennbar ist und aufgrund der vereinsrechtlich gebotenen Treuepflicht von ihm berücksichtigt werden muss (OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 22), nahe, dass eine von ihm beabsichtigte Klage gegen einen Mitgliederbeschluss mit zumutbarer Beschleunigung zu erheben ist (OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 22; OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005, 19 U 19/05, juris Rn. 23; Saarländisches OLG, a.a.O., juris Rn. 21).

    Der Beteiligte zu 1. konnte also nicht sicher sein, dass der Beteiligte zu 2. nicht weiter gegen seinen Ausschluss vorgehen würde (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005, 19 U 19/05, juris Rn. 23).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 7 W 56/12

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eines Vergleichs nach

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13
    Die gegen die Zurückweisung gerichtete Beschwerde des Beteiligten zu 2. wies das Kammergericht mit Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 7 W 56/12 - zurück, da er nicht glaubhaft gemacht habe, dass ihm ein Abwarten bis zur Entscheidung des Landgerichts Berlin in der Hauptsache nicht zugemutet werden könne.

    Dies hat er unterstrichen durch seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 26. Oktober 2012, gegen deren Zurückweisung durch das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 20. November 2012 - 36 O 315/12 - er sofortige Beschwerde eingelegt hat, die das Kammergericht mit Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 7 W 56/12 - zurückwies, da er nicht glaubhaft gemacht habe, dass ihm ein Abwarten bis zur Entscheidung des Landgerichts Berlin in der Hauptsache nicht zugemutet werden könne.

  • OLG Zweibrücken, 30.08.2012 - 3 W 108/12

    Registerverfahren: Aussetzung einer Entscheidung über die Eintragung einer

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13
    Unter diesen Umständen war das Verfahren bis zur vorrangigen Klärung der Wirksamkeit des Ausschlussbeschlusses auszusetzen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.08.2012, 3 W 108/12, juris Rn. 10 zur Eintragung der Änderung eines Geschäftsführers).

    Streitgegenstand im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist nicht das Bestehen des zu sichernden Anspruchs oder des streitigen Rechtsverhältnisses, sondern lediglich die Zulässigkeit einer zwangsweisen Sicherung, denn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung führt nicht zur Rechtshängigkeit des Rechtsstreits über den Anspruch oder das Rechtsverhältnis noch hat die Entscheidung hierüber Rechtskraftwirkungen in Bezug auf deren Bestehen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.08.2012, 3 W 108/12, juris Rn. 11).

  • OLG Köln, 17.05.2010 - 2 Wx 50/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung der Entscheidung über einen

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13
    Er zielt damit bereits auf die Erreichung eines nicht zulässigen Zieles ab (KG, Beschluss vom 08.08.2012, 12 W 23/12, juris Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2010, 2 Wx 50/10, juris Rn. 3).

    Gemäß § 568 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 21 Abs. 2 FamFG ist hier der Einzelrichter zur Entscheidung berufen (vgl. KG, Senat, Beschluss vom 08.08.2013, 12 W 23/12, juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2010, 2 Wx 50/10, juris Rn. 2).

  • KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12

    Handelsregistersache: Prüfungsumfang einer sofortigen Beschwerde gegen einen

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13
    Er zielt damit bereits auf die Erreichung eines nicht zulässigen Zieles ab (KG, Beschluss vom 08.08.2012, 12 W 23/12, juris Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2010, 2 Wx 50/10, juris Rn. 3).

    Gemäß § 568 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 21 Abs. 2 FamFG ist hier der Einzelrichter zur Entscheidung berufen (vgl. KG, Senat, Beschluss vom 08.08.2013, 12 W 23/12, juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2010, 2 Wx 50/10, juris Rn. 2).

  • OLG Hamm, 10.06.1996 - 8 U 150/95

    Aberkennung einer Verbandsmitgliedschaft eines Taubenzüchters; Erhebung des

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13
    Dennoch ist mit dem Bundesgerichtshof davon auszugehen, dass eine analoge Anwendung der genannten Vorschriften wegen der damit verbundenen Rechtsunsicherheit nicht in Betracht kommt, (vgl. BGH NJW 1973, 235, juris Rn. 11; so auch: OLG Hamm, Urteil vom 10.06.1996, 8 U 150/95 in NJW-RR 1997, 989, juris Rn. 21; Saarländisches OLG, Urteil vom 02.04.2008, 1 U 450/07 in NZG 2008, 677, juris Rn. 21).
  • BayObLG, 23.07.1986 - BReg. 3 Z 62/86

    D-e

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13
    In der entsprechenden Vorstandssitzung wäre der Beteiligte zu 2. als Vorstand nicht von seinem Stimmrecht ausgeschlossen gewesen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.7.1986, BReg 3 Z 62/86 in NJW-RR 1986, 1499, 1500).
  • LG Itzehoe, 15.06.1989 - 4 S 46/89

    Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines Vereins gegenüber einem früheren

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13
    Der Beteiligte zu 2. war folglich nicht durch § 34 BGB vom Stimmrecht ausgeschlossen (vgl. KG, Beschluss vom 22.02.2005, 5 U 226/04, juris Rn. 20 f.; OLG Köln, Urteil vom 16.01.1968, 4 U 81/67 in NJW 1968, 992, 993; LG Itzehoe, Urteil vom 15.06.1989, 4 S 46/89, juris Rn 7; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl. 2010, Rn. 202; a.A. Erman/Westermann, BGB, 12. Aufl. 2008, § 34 Rn. 4; vgl. weitere Nachweise zum Streitstand bei Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 10. Aufl. 2012, Rn. 292).
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13
    Dennoch ist mit dem Bundesgerichtshof davon auszugehen, dass eine analoge Anwendung der genannten Vorschriften wegen der damit verbundenen Rechtsunsicherheit nicht in Betracht kommt, (vgl. BGH NJW 1973, 235, juris Rn. 11; so auch: OLG Hamm, Urteil vom 10.06.1996, 8 U 150/95 in NJW-RR 1997, 989, juris Rn. 21; Saarländisches OLG, Urteil vom 02.04.2008, 1 U 450/07 in NZG 2008, 677, juris Rn. 21).
  • KG, 22.02.2005 - 5 U 226/04

    Vereinsrecht: Stimmrechtsausschluss bei Entscheidung über Vereinsausschluss

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

  • OLG Celle, 14.01.1980 - 1 U 33/79
  • KG, 02.09.2010 - 19 WF 132/10

    Aussetzung eines Sorgerechtsverfahrens: Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts;

  • BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90

    Hypothekenbank-Schwestern - Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss als

  • KG, 10.10.2006 - 8 W 55/06

    Grenzen der Nachprüfbarkeit einer Aussetzungsentscheidung im Beschwerdeverfahren

  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 444/11

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über einen

  • OLG Nürnberg, 19.10.1966 - 3 W 82/66
  • OLG Hamm, 01.03.2021 - 8 U 61/20

    Verein, Mitgliederversammlung, Beschlussmängel

    Weder § 246 Abs. 1 AktG noch § 51 Abs. 1 GenG gelten analog (BeckOGK/ Notz , 15.09.2018, BGB § 32 Rn. 242; KG, Beschluss vom 03.03.2014, 12 W 73/13, NJW-RR 2014, 1185, 1187).

    Allerdings geht der Senat in Übereinstimmung mit Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass das Klagerecht des durch die mitgliedschaftliche Treuepflicht gebundenen Vereinsmitglieds nach § 242 BGB verwirkt sein kann, wenn die Klage nicht innerhalb eines gewissen Zeitraums erhoben wird ( Behler in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 3125; BeckOGK/ Notz , 15.9.2018, BGB § 32 Rn. 244; Palandt-Ellenberger, BGB, 80. Aufl., § 32 Rn. 11; Leuschner in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., § 32 Rn. 57; Schmidt in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 7, 6. Aufl., § 95 Rn. 31; Senat, Urteil vom 10.06.1996, 8 U 150/95, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.04.2008, 1 U 450/07, NZG 2008, 677; KG, Beschluss vom 03.03.2014, 12 W 73/13, NJW-RR 2014, 1185, 1187).

    Vielmehr legt das legitime Interesse des Vereins an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, das für jedes Mitglied erkennbar ist und aufgrund der vereinsrechtlich gebotenen Treuepflicht von ihm berücksichtigt werden muss, nahe, dass eine von ihm beabsichtigte Klage gegen einen Mitgliederbeschluss mit zumutbarer Beschleunigung zu erheben ist (BGH, Urteil vom 27.05.1982, III ZR 1157/80, juris; Senat, Urteil vom 10.06.1996, 8 U 150/90, juris, Rn. 22; KG, Beschluss vom 03.03.2014, 12 W 73/13, NJW-RR 2014, 1185, 1187).

    (3) Die erforderliche Abwägung (KG, Beschluss vom 03.03.2014, 12 W 73/13, NJW-RR 2014, 1185, 1187 und Behler in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 3129) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • OLG Brandenburg, 28.06.2022 - 3 U 88/21

    Wirksamkeit eines Beschlusses einer Mitgliederversammlung; Umlagefähigkeit von

    Allerdings geht der Senat in Übereinstimmung mit Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass das Beanstandungsrecht des durch die mitgliedschaftliche Treuepflicht gebundenen Vereinsmitglieds nach § 242 BGB verwirkt sein kann, wenn er dieses nicht innerhalb eines gewissen Zeitraums ausübt (zur Erhebung einer auf Feststellung der Nichtigkeit gerichteten Klage vgl. Behler in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 3125; BeckOGK/Notz, 15.9.2018, BGB § 32 Rn. 244; Palandt-Ellenberger, BGB, 80. Aufl., § 32 Rn. 11; Leuschner in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., § 32 Rn. 57; Schmidt in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 7, 6. Aufl., § 95 Rn. 31; OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2021 - 8 U 61/20 -, npoR 2022, 23; OLG Hamm, Urteil vom 10.6.1996, 8 U 150/95, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 2.4.2008, 1 U 450/07, NZG 2008, 677; KG, Beschluss vom 3.3.2014, 12 W 73/13, NJW-RR 2014, 1185, 1187).

    Vielmehr legt das legitime Interesse des Vereins an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, das für jedes Mitglied erkennbar ist und aufgrund der vereinsrechtlich gebotenen Treuepflicht von ihm berücksichtigt werden muss, nahe, dass eine mögliche Klage begründende Einwände gegen einen Mitgliederbeschluss mit zumutbarer Beschleunigung zu verlautbaren sind (vgl. BGH, Urteil vom 27.5.1982, III ZR 1157/80, juris; OLG Hamm Urteil vom 10.6.1996, 8 U 150/90, juris, Rn. 22; KG, Beschluss vom 3.3.2014, 12 W 73/13, NJW-RR 2014, 1185, 1187).

    Die erforderliche Abwägung (KG, Beschluss vom 3.3.2014, 12 W 73/13, NJW-RR 2014, 1185, 1187 und Behler in: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl., Kap. 2 Rn. 3129) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15

    Aussetzung eines Eintragungsverfahrens

    Da die Anfechtung der maßgeblichen Beschlüsse vom 24. und 28.08.2015 das Grundverhältnis zwischen den Beteiligten betrifft und nicht das Registergericht sondern das Prozessgericht über die Wirksamkeit dieser Beschlüsse entscheidet, trifft letztlich dieses eine für das Registergericht vorgreifliche Entscheidung, an die das Registergericht gebunden ist und die im Falle einer vorausgehenden anderweitigen Eintragung durch das Registergericht dazu führen würde, dass das Handelsregister falsch wäre; derartige falsche Handelsregistereintragungen sollen jedoch gerade vermieden werden (so KG Berlin, Beschluss vom 03.03.2014, Az. 12 W 73/13, zitiert nach juris; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 21.06.2011, Az. II ZBH 15/10, zitiert nach juris), wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um Handelsregistereintragungen mit konstitutiver Bedeutung oder solche - wie vorliegend - mit lediglich deklaratorischer Bedeutung handelt (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 18.08.2011, a.a.O.).
  • KG, 07.07.2015 - 22 W 15/15

    Handelsregisteranmeldung seiner Berufung durch neubestellten

    Bei der Entscheidung darüber, ob das Registergericht das Verfahren zu Recht gemäß § 21 Abs. 1 FamFG ausgesetzt hat, hat das Beschwerdegericht die Entscheidung des Registergerichts daraufhin zu überprüfen, ob ein Aussetzungsgrund vorliegt und die Aussetzungsentscheidung auf Verfahrens- und Ermessensfehlern beruht (KG, Beschluss vom 03.03.2014, 12 W 73/13, NJW-RR 2014, 1185, juris Rn. 19; KG, Beschluss vom 02.09.2010, 19 WF 132/10, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 10.10.2006, 8 W 55/06, juris Rn. 3 zu § 148 ZPO; Bork/Jacoby/Schwab/ Elzer, a. a. O., § 21 Rn. 20 m. w. N. zum Meinungsstand; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009, 3 Wx 271/08, NZG 2009, 351, juris Rn. 15; KG, 1 W 1809/66, NJW 1967, 401, 402; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl. 2015, § 381 Rn. 14).
  • KG, 23.11.2021 - 22 W 89/21

    Beschwerdeberechtigung eines Gesellschafters hinsichtlich der Abberufung eines

    (a) Materiell Beteiligte (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) an dem vorliegenden Anmeldeverfahren ist zum einen die Gesellschaft, weil die Anmeldung auf Ausscheiden eines Vertretungsorgans gerichtet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Juni 2018, 22 W 21/18 - n. v.; Kammergericht, Beschluss vom 03. März 2014 - 12 W 73/13 -, Rn. 14, juris).
  • KG, 18.03.2019 - 22 W 5/19

    Handelsregistereintragung: Prüfung der Wirksamkeit eines

    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 1) folgt unmittelbar aus § 59 Abs. 1 FamFG, weil die Anmeldung auf Eintragung des Ausscheidens eines Vertretungsorgans gerichtet ist (vgl. dazu KG, Beschluss vom 03. März 2014 - 12 W 73/13 -, juris Rdn. 14).
  • KG, 20.07.2023 - 22 W 30/23

    Aussetzung der Eintragung der Abberufung und der Berufung eines neuen

    Falsche Registereintragungen sind zu vermeiden (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 03. März 2014 - 12 W 73/13 -, Rn. 18, juris; OLG München, Beschluss vom 18. August 2011 - 31 Wx 300/11 -, Rn. 10, juris).
  • KG, 18.11.2021 - 22 W 89/21

    Abberufung eines Geschäftsführers; Beschwerde gegen die Zurückweisung einer

    (a) Materiell Beteiligte (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ) an dem vorliegenden Anmeldeverfahren ist zum einen die Gesellschaft, weil die Anmeldung auf Ausscheiden eines Vertretungsorgans gerichtet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Juni 2018, 22 W 21/18 - n. v.; Kammergericht, Beschluss vom 03. März 2014 - 12 W 73/13 -, Rn. 14, juris).
  • KG, 21.07.2023 - 22 W 30/23

    Aussetzung eines Anmeldeverfahrens aufgrund eines Geschäftsführerwechsels

    Falsche Registereintragungen sind zu vermeiden (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 03. März 2014 - 12 W 73/13 -, Rn. 18, juris; OLG München, Beschluss vom 18. August 2011 - 31 Wx 300/11 -, Rn. 10, juris).
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