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   KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22   

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https://dejure.org/2023,4306
KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22 (https://dejure.org/2023,4306)
KG, Entscheidung vom 03.03.2023 - 1 W 378/22 (https://dejure.org/2023,4306)
KG, Entscheidung vom 03. März 2023 - 1 W 378/22 (https://dejure.org/2023,4306)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.2021 - XII ZB 405/20

    Die nach der Geburt eines Kindes wirksam werdende, auf der Grundlage des

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22
    Unrichtig im Sinne von § 48 PStG ist auch ein unvollständiger Registereintrag (BGH, FamRZ 2021, 1543, 1544).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22
    Mit ihm wird bescheinigt, dass die in ihm angegebenen Personendaten (Geburtsdatum, Geburtsort, Name und Vorname) den Personalien des durch Lichtbild und Unterschrift ausgewiesenen Inhabers des Papiers entsprechen (BVerwG, NVwZ 2004, 1250, 1251).
  • KG, 16.05.2017 - 1 W 338/16

    Geburtsregistereintrag: Berichtigung des mit dem Zusatz "Identität nicht

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22
    Davon umfasst sind die im Geburtenregister aufzunehmenden Angaben zu den Eltern des Kindes (Gaaz/Bornhofen/Lammers, a.a.O., § 54, Rdn. 13) An dieser Beweiswirkung nehmen aber solche Eintragungen nicht teil, auf die sich ein einschränkender Vermerk im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 1 PStV bezieht (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 1 W 338/16 - StAZ 2017, 273, 274; BR-Drs. 713/08, S. 98).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22
    Die Identität der Beteiligten zu 1 und die Namensführung des Kindes stehen auch zur Überzeugung des Senats mit der hierzu erforderlichen Sicherheit fest (vgl. BGH, NJW 2017, 3152; Senat, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 1 W 561-564/17 - FamRZ 2019, 685).
  • KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04

    Geburtenbuch: Nachweis der Identität anders als durch Reisepass

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22
    Ein solcher Pass ist ein besonders gut geeignetes Mittel zum Nachweis der Identität seines Inhabers (Senat, Beschluss vom 29. September 2005 - 1 W 249/04 - KGreport 2006, 112, 113).
  • KG, 26.02.2019 - 1 W 561/17

    Anerkennung eines ausländischen Urteils über Bestätigung einer Ehe

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 1 W 378/22
    Die Identität der Beteiligten zu 1 und die Namensführung des Kindes stehen auch zur Überzeugung des Senats mit der hierzu erforderlichen Sicherheit fest (vgl. BGH, NJW 2017, 3152; Senat, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 1 W 561-564/17 - FamRZ 2019, 685).
  • OLG Nürnberg, 23.11.2023 - 11 Wx 1952/23

    Voraussetzungen für die Berichtigung eines Hinweises auf Identitätszweifel im

    Die Erforderlichkeit einer inhaltlichen Überprüfung des Nationalpasses vor Ort kann sich deshalb nur aus besonderen Ansatzpunkten ergeben, die die Verlässlichkeit der Angaben in dem Nationalpass konkret in Frage stellen (OLG Hamm StAZ 2018, 123; diesem folgend auch Hepting/Dutta, Familie und Personenstand, 4. Aufl., Rz. II-121; OLG Düsseldorf StAZ 2020, 375 juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.01.2014, Az. 3 W 90/13, juris Rn. 17; so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2022, juris Rn. 13; KG, Beschluss vom 03.03.2023, Az. 1 W 378/22 juris Rn. 23; a. A. OLG Bamberg, Beschluss vom 24.03.2021, Az. 4 W 2/21), beispielsweise bei widersprüchlichen Urkunden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.10.2023, Az. 19 W 3/23).
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