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   KG, 03.05.1999 - (5) 1 HEs 63/99 (8 - 12/99), (5) 1 HEs 63/99 (8/99), (5) 1 HEs 63/99 (9/99), (5) 1 HEs 63/99 (10/99), (5) 1 HEs 63/99 (11/99)   

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https://dejure.org/1999,14199
KG, 03.05.1999 - (5) 1 HEs 63/99 (8 - 12/99), (5) 1 HEs 63/99 (8/99), (5) 1 HEs 63/99 (9/99), (5) 1 HEs 63/99 (10/99), (5) 1 HEs 63/99 (11/99) (https://dejure.org/1999,14199)
KG, Entscheidung vom 03.05.1999 - (5) 1 HEs 63/99 (8 - 12/99), (5) 1 HEs 63/99 (8/99), (5) 1 HEs 63/99 (9/99), (5) 1 HEs 63/99 (10/99), (5) 1 HEs 63/99 (11/99) (https://dejure.org/1999,14199)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - (5) 1 HEs 63/99 (8 - 12/99), (5) 1 HEs 63/99 (8/99), (5) 1 HEs 63/99 (9/99), (5) 1 HEs 63/99 (10/99), (5) 1 HEs 63/99 (11/99) (https://dejure.org/1999,14199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate bei krimineller Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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  • BVerfG, 04.08.1994 - 2 BvR 1291/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus KG, 03.05.1999 - 1 HEs 63/99
    Angesichts des Beschleunigungsgrundsatzes verlieren diese Überlegungen allerdings mit zunehmendem Zeitablauf gegenüber dem Recht der Beschuldigten auf eine zügige Aburteilung an Gewicht, so daß es bei länger andauernden Ermittlungen im Gesamtkomplex geboten sein kann, eine Teilanklage zu erheben (vgl. BVerfG StV 1994, 589 ; OLG Frankfurt StV 1995, 423 ), insbesondere dann, wenn sich die zwecks weiterer Erhellung der Bandenstrukturen erforderlichen Ermittlungen zum Rauschgiftkomplex im Rechtshilfewege als unabsehbar langwierig erweisen sollten.
  • OLG Frankfurt, 24.02.1995 - 1 HEs 424/94

    Haftfortdauer; Wichtiger Grund; Teilanklage; Abschlußreife der Ermittlungen

    Auszug aus KG, 03.05.1999 - 1 HEs 63/99
    Angesichts des Beschleunigungsgrundsatzes verlieren diese Überlegungen allerdings mit zunehmendem Zeitablauf gegenüber dem Recht der Beschuldigten auf eine zügige Aburteilung an Gewicht, so daß es bei länger andauernden Ermittlungen im Gesamtkomplex geboten sein kann, eine Teilanklage zu erheben (vgl. BVerfG StV 1994, 589 ; OLG Frankfurt StV 1995, 423 ), insbesondere dann, wenn sich die zwecks weiterer Erhellung der Bandenstrukturen erforderlichen Ermittlungen zum Rauschgiftkomplex im Rechtshilfewege als unabsehbar langwierig erweisen sollten.
  • KG, 12.11.1997 - 1 HEs 243/97

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

    Auszug aus KG, 03.05.1999 - 1 HEs 63/99
    Der durch den Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung hergestellte sachliche Zusammenhang (§ 3 Alternative 2 StPO ) gebietet es aber grundsätzlich, das Verfahren gemeinsam durchzuführen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. Juni 1998 - (5) 1 HEs 137/98 (31-32/98) - und vom 13. November 1997 - (5) 1 HEs 243/97 (74-75/97) - Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 2 Rdn. 55 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 2 Rdn. 2).
  • KG, 06.10.1998 - 1 HEs 137/98
    Auszug aus KG, 03.05.1999 - 1 HEs 63/99
    Der durch den Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung hergestellte sachliche Zusammenhang (§ 3 Alternative 2 StPO ) gebietet es aber grundsätzlich, das Verfahren gemeinsam durchzuführen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. Juni 1998 - (5) 1 HEs 137/98 (31-32/98) - und vom 13. November 1997 - (5) 1 HEs 243/97 (74-75/97) - Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 2 Rdn. 55 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 2 Rdn. 2).
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