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   KG, 03.05.2017 - (6) 161 Ss 65/17 (18/17)   

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https://dejure.org/2017,28571
KG, 03.05.2017 - (6) 161 Ss 65/17 (18/17) (https://dejure.org/2017,28571)
KG, Entscheidung vom 03.05.2017 - (6) 161 Ss 65/17 (18/17) (https://dejure.org/2017,28571)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - (6) 161 Ss 65/17 (18/17) (https://dejure.org/2017,28571)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Wiedererkennen des bestreitenden Angeklagten durch Zeugen

  • strafrechtsiegen.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beweiswürdigung Wiedererkennung Fahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Wiedererkennen des bestreitenden Angeklagten durch Zeugen

  • rechtsportal.de

    StVG § 21 Abs. 1 ; StGB § 69a ; StPO § 261
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Wiedererkennen des bestreitenden Angeklagten durch Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Auszug aus KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, oder die in den Urteilsgründen niedergelegten Beweiserwägungen lückenhaft oder unklar sind (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337 Rn. 26 ff.).

    So ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben und diese Täterbeschreibung des Zeugen zum Äußeren und zum Erscheinungsbild des Angeklagten in der Hauptverhandlung in Beziehung zu setzen (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15 - Juris Rn. 3).

    Zudem ist der Tatrichter hier regelmäßig zur Wiedergabe der Umstände verpflichtet, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 - Juris, Rn. 10; NStZ-RR 2012, 381, 382; NStZ 2003, 493, 494).

  • BGH, 17.02.2016 - 4 StR 412/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17
    So ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben und diese Täterbeschreibung des Zeugen zum Äußeren und zum Erscheinungsbild des Angeklagten in der Hauptverhandlung in Beziehung zu setzen (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15 - Juris Rn. 3).

    Darüber hinaus sind in den Urteilsgründen auch diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatrichters beruht, dass insoweit tatsächlich eine Übereinstimmung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016, a.a.O.).

  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17
    Zudem ist der Tatrichter hier regelmäßig zur Wiedergabe der Umstände verpflichtet, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 - Juris, Rn. 10; NStZ-RR 2012, 381, 382; NStZ 2003, 493, 494).

    Zu Recht weisen Revision und Generalstaatsanwaltschaft darauf hin, dass die Feststellungen des angefochtenen Urteils insbesondere nicht die Nachprüfung ermöglichen, ob das Amtsgericht bei der Frage des Wiedererkennens des Angeklagten durch die Polizeizeugen die bei einem Wiedererkennen in der Hauptverhandlung bestehende verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation beachtet hat (vgl. hierzu ausführlich: BGH NStZ-RR 2012, 381, 382).

  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels

    Auszug aus KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17
    Zudem ist der Tatrichter hier regelmäßig zur Wiedergabe der Umstände verpflichtet, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 - Juris, Rn. 10; NStZ-RR 2012, 381, 382; NStZ 2003, 493, 494).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17
    Ihm allein obliegt es, die Ergebnisse der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH NStZ-RR 2004, 238).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02

    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche;

    Auszug aus KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17
    Zudem ist der Tatrichter hier regelmäßig zur Wiedergabe der Umstände verpflichtet, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 - Juris, Rn. 10; NStZ-RR 2012, 381, 382; NStZ 2003, 493, 494).
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