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   KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17   

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https://dejure.org/2018,11893
KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17 (https://dejure.org/2018,11893)
KG, Entscheidung vom 03.05.2018 - 1 W 370/17 (https://dejure.org/2018,11893)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 1 W 370/17 (https://dejure.org/2018,11893)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 4 S 1 WoEigG, § 8 WoEigG, § 10 Abs 3 WoEigG, § 10 Abs 7 S 4 WoEigG, § 12 Abs 1 WoEigG
    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender Verwalterzustimmung zur Wohnungseigentumsveräußerung; Ersetzung der Zustimmungserklärung; Wirksamwerden einer Verwalterbestellung in der Teilungserklärung

  • IWW

    § 5 Abs. 4 S. 1 WEG § 8 WEG § 10 Abs. 3 WEG § 10 Abs. 7 S. 4 WEG § 12 Abs. 1 WEG § 12 Abs. 3 S. 1 WEG § 23 WEG § 26 Abs. 1 WEG § 27 Abs. 3 S. 2 WEG

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 5 Abs. 4 S. 1, 10 Abs. 3 u. 7 S. 4, 12, 23, 26 Abs. 1 u. 3, 27
    Voraussetzungen der Ersetzung der Verwalterzustimmung durch Zustimmung aller Eigentümer im Falle der werdenden WEG; Wirkung der Verwalterbestellung in der Teilungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Zustimmungserfordernisses zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 5 Abs. 4 Satz 1, §§ 8, 10 Abs. 3, 7 Satz 4, § 12 Abs. 1, 3 Satz 1, §§ 23, 26 Abs. 1, § 27 Abs. 3 Satz 2
    Zur Ausnahme der zur Übertragung von Wohnungseigentum erforderlichen Verwalterzustimmung/Zustimmungsersetzung auch durch werdenden Eigentümer

  • notar-drkotz.de

    Wohnungsgrundbuch - Eintragungshindernis bei fehlender Verwalterzustimmung zur Veräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Zustimmungserfordernisses zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erneute Veräußerung bedarf immer der Zustimmung des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Zustimmungserfordernisses zur Veräußerung von Wohnungseigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einer ist keine Gemeinschaft! (IMR 2019, 36)

Papierfundstellen

  • NZM 2019, 181
  • FGPrax 2018, 101
  • ZMR 2018, 692
  • NJ 2018, 285
  • Rpfleger 2018, 609
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der

    Auszug aus KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17
    Die Bestellung des Verwalters in der Teilungserklärung wirkt gegen Sondernachfolger nur, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist oder ihr sämtliche Sondernachfolger beigetreten sind (Fortführung von Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 1 W 477/11 - ZWE 2012, 96).

    Wie auch aus § 10 Abs. 7 S. 4 WEG folgt, gibt es keine Ein-Personen-Gemeinschaft (BGH, NJW 2008, 2639, 2640 Rn. 12), die einen bindenden Beschluss nach §§ 23, 26 Abs. 1 WEG fassen könnte; sog. Ein-Mann-Beschlüsse sind nichtig (Senat, ZWE 2012, 96; OLG Köln, ZWE 2008, 242, 244; OLG Hamm, ZMR 2007, 984 f.; OLG München, FGPrax 2006, 63; BayObLG, NJW-RR 2003, 874, 875).

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17
    Denn der teilende Eigentümer (und auch ein späterer Alleineigentümer) kann den Verwalter in der Teilungserklärung bestellen (BGH, NJW 2013, 3360, 3361 Rn. 8; 2012, 3232 Rn. 11; 2002, 3240, 3244) oder sich in der Teilungserklärung ermächtigen, den Verwalter später zu bestimmen (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1994, 784).
  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 89/05

    Unwirksamkeit von Ein-Mann-Beschlüssen des teilenden Eigentümers oder dessen

    Auszug aus KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17
    Wie auch aus § 10 Abs. 7 S. 4 WEG folgt, gibt es keine Ein-Personen-Gemeinschaft (BGH, NJW 2008, 2639, 2640 Rn. 12), die einen bindenden Beschluss nach §§ 23, 26 Abs. 1 WEG fassen könnte; sog. Ein-Mann-Beschlüsse sind nichtig (Senat, ZWE 2012, 96; OLG Köln, ZWE 2008, 242, 244; OLG Hamm, ZMR 2007, 984 f.; OLG München, FGPrax 2006, 63; BayObLG, NJW-RR 2003, 874, 875).
  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 108/06

    Folgen der Nichteinhaltung der Einberufungsfrist

    Auszug aus KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17
    Wie auch aus § 10 Abs. 7 S. 4 WEG folgt, gibt es keine Ein-Personen-Gemeinschaft (BGH, NJW 2008, 2639, 2640 Rn. 12), die einen bindenden Beschluss nach §§ 23, 26 Abs. 1 WEG fassen könnte; sog. Ein-Mann-Beschlüsse sind nichtig (Senat, ZWE 2012, 96; OLG Köln, ZWE 2008, 242, 244; OLG Hamm, ZMR 2007, 984 f.; OLG München, FGPrax 2006, 63; BayObLG, NJW-RR 2003, 874, 875).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 1/03

    Rechtsschutzbedürfnis der Wohnungseigentümer gegenüber Regelungen des teilenden

    Auszug aus KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17
    Wie auch aus § 10 Abs. 7 S. 4 WEG folgt, gibt es keine Ein-Personen-Gemeinschaft (BGH, NJW 2008, 2639, 2640 Rn. 12), die einen bindenden Beschluss nach §§ 23, 26 Abs. 1 WEG fassen könnte; sog. Ein-Mann-Beschlüsse sind nichtig (Senat, ZWE 2012, 96; OLG Köln, ZWE 2008, 242, 244; OLG Hamm, ZMR 2007, 984 f.; OLG München, FGPrax 2006, 63; BayObLG, NJW-RR 2003, 874, 875).
  • OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07

    Keine Wohngeldforderung aufgrund Ein-Mann-Beschluss des teilenden

    Auszug aus KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17
    Wie auch aus § 10 Abs. 7 S. 4 WEG folgt, gibt es keine Ein-Personen-Gemeinschaft (BGH, NJW 2008, 2639, 2640 Rn. 12), die einen bindenden Beschluss nach §§ 23, 26 Abs. 1 WEG fassen könnte; sog. Ein-Mann-Beschlüsse sind nichtig (Senat, ZWE 2012, 96; OLG Köln, ZWE 2008, 242, 244; OLG Hamm, ZMR 2007, 984 f.; OLG München, FGPrax 2006, 63; BayObLG, NJW-RR 2003, 874, 875).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17
    Wie auch aus § 10 Abs. 7 S. 4 WEG folgt, gibt es keine Ein-Personen-Gemeinschaft (BGH, NJW 2008, 2639, 2640 Rn. 12), die einen bindenden Beschluss nach §§ 23, 26 Abs. 1 WEG fassen könnte; sog. Ein-Mann-Beschlüsse sind nichtig (Senat, ZWE 2012, 96; OLG Köln, ZWE 2008, 242, 244; OLG Hamm, ZMR 2007, 984 f.; OLG München, FGPrax 2006, 63; BayObLG, NJW-RR 2003, 874, 875).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17
    Hierunter sind für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung (vgl. BGH, NJW 1991, 1613, 1614) nur die Veräußerungen durch den teilenden Eigentümer an N... und die Beteiligte zu 1) zu verstehen.
  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93

    Erlöschen des Rechts des Grundstückseigentümers, den ersten Verwalter zu

    Auszug aus KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17
    Denn der teilende Eigentümer (und auch ein späterer Alleineigentümer) kann den Verwalter in der Teilungserklärung bestellen (BGH, NJW 2013, 3360, 3361 Rn. 8; 2012, 3232 Rn. 11; 2002, 3240, 3244) oder sich in der Teilungserklärung ermächtigen, den Verwalter später zu bestimmen (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1994, 784).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines

    Auszug aus KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17
    Denn der teilende Eigentümer (und auch ein späterer Alleineigentümer) kann den Verwalter in der Teilungserklärung bestellen (BGH, NJW 2013, 3360, 3361 Rn. 8; 2012, 3232 Rn. 11; 2002, 3240, 3244) oder sich in der Teilungserklärung ermächtigen, den Verwalter später zu bestimmen (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1994, 784).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den

  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 80/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer Stellung als werdender

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 78/16

    Wohnungseigentum: Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des

  • BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestellung und Abberufung

  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 53/18

    Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das

    Da sich an der Identität des Berechtigten nichts ändert, wird das Grundbuch durch eine Namensänderung nicht unrichtig i.S.d. § 22 GBO, so dass diese Bestimmung keine Anwendung findet (vgl. nur Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 239 mwN; siehe auch Wilsch, FGPrax 2018, 101).

    b) § 28 GBV ist aber entsprechend anwendbar, wenn ein Offenbarungsverbot gemäß § 5 Abs. 1 TSG besteht (i.E. auch Wilsch, FGPrax 2018, 101) und nicht erst, wie das Beschwerdegericht meint, wenn eine Eintragung unter Verletzung des § 5 Abs. 1 TSG erfolgt ist.

    Geht es - wie hier - um eine Namensänderung des bisherigen Eigentümers, ist in Abteilung I, Spalte 2 der nunmehrige Name - ohne Hinweis auf den Namenswechsel - einzutragen und in Spalte 4 als Grundlage der Eintragung "Ohne Eigentumswechsel, eingetragen am ..." zu vermerken (vgl. Muster gemäß Anlage 2b zu § 31 GBV, abgedruckt bei Demharter, GBO, 31. Aufl., GBV Anlage 2b, Seite 1169; siehe zu einem weiteren Formulierungsvorschlag Wilsch, FGPrax 2018, 101).

  • KG, 15.12.2020 - 1 W 1450/20

    Verwalterzeit endete 2018: Keine Weiterbestellung wegen Corona!

    Die Zwischenverfügung ist gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO veranlasst und nur um die weiteren in Betracht kommenden Beseitigungsmittel zu ergänzen (vgl. dazu Senat, FGPrax 2018, 101, 102).
  • KG, 30.12.2020 - 1 W 1450/20

    Verlängerung der Amtszeit des Verwalters infolge der Corona-Pandemie

    Die Zwischenverfügung ist gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO veranlasst und nur um die weiteren in Betracht kommenden Beseitigungsmittel zu ergänzen (vgl. dazu Senat, FGPrax 2018, 101, 102).
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