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   KG, 03.06.2005 - 6 U 12/04   

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https://dejure.org/2005,9497
KG, 03.06.2005 - 6 U 12/04 (https://dejure.org/2005,9497)
KG, Entscheidung vom 03.06.2005 - 6 U 12/04 (https://dejure.org/2005,9497)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 6 U 12/04 (https://dejure.org/2005,9497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Erklärung des Versicherungsnehmers einer Kapitallebensversicherung bezüglich des bezugsberechtigten Dritten; Beanspruchung der Auszahlung einer hinterlegten Versicherungssumme wegen ungerechtfertigter Bereicherung; Durch normative Auslegung zu ermittelnder ...

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 330; ; BGB § 331; ; BGB § 372; ; BGB § 812 Abs. 1; ; VVG § 1; ; VVG § 166 Abs. 1; ; VVG § 166 Abs. 2; ; VVG § 167 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 166 Abs. 1, 2; BGB § 133 § 157
    Änderung der Bezugsberechtigung für Kapitallebensversicherung - Auslegung bei Benennung mehrerer Berechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 126/87

    Rechtsnatur der Benennung und Änderung des Bezugsberechtigten in der

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 6 U 12/04
    Wie die Einräumung ist auch die (Ab-) Änderung der Bezugsberechtigung eine einseitige empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung (vgl. BGH, VersR 1988, 1236), die - wie jede Willenserklärung - auslegungsbedürftig ist.
  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 114/65

    Arzt-Patientenvertrag. Auslegung

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 6 U 12/04
    Nach §§ 133, 157 BGB sind Willenserklärungen so auszulegen, wie der Empfänger sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen muss (vgl. BGHZ 47, 75, 78).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 6 U 12/04
    Hält das Berufungsgericht - wie vorliegend - die erstinstanzliche Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber - bei Abwägung aller Gesichtspunkte - nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalles für geboten hält (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - XIII ZR 164/03 -, NJW 2004, 2751).
  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 6 U 12/04
    Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung der gemäß § 372 BGB hinterlegten Versicherungssumme(n) in Höhe von 19.812,31 EUR aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1994, 847) zu.
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 59/80

    Lebensversicherung - Bezugsberechtigung - Änderung der Bezugsberechtigung

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 6 U 12/04
    Dabei ist abzustellen auf den Willen des Versicherungsnehmers, der in der Bestimmung der Bezugsberechtigung gegenüber dem Versicherer zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, VersR 1981, 371).
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