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   KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12   

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https://dejure.org/2013,18422
KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12 (https://dejure.org/2013,18422)
KG, Entscheidung vom 03.06.2013 - 25 U 49/12 (https://dejure.org/2013,18422)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 25 U 49/12 (https://dejure.org/2013,18422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Quietschen beim Bremsen als Rücktrittsgrund

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbrauchsgüterkauf: Keine Verkürzung der Gewährleistungsfrist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Neuwagen mit quietschenden Bremsen - Rücktritt vom Kaufvertrag?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 2. Juni 2004 - VIII ZR 329/03, Tz. 12 ff.; Urteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, ibr-online) kann für die Vermutungswirkung des § 476 BGB nicht auf einen Folgemangel abgestellt werden, der im Zeitpunkt des Gefahrübergangs noch nicht vorhanden war, sondern sich erst durch eine oder mehrere andere Ursachen entwickelt hat.

    In dem Zahnriemenfall (BGH, Urteil vom 2. Juni 2004 - VIII ZR 329/03, ibr-online) konnte nicht geklärt werden, ob die durch die Beweisaufnahme ermittelte Schadensursache (Lockerung des Zahnriemens) für den Folgeschaden (Motorschaden) auf einen weiteren, von dem Verkäufer zu vertretenen Mangel oder einen Bedienungsfehler des Käufers beruhte.

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 2. Juni 2004 - VIII ZR 329/03, Tz. 12 ff.; Urteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, ibr-online) kann für die Vermutungswirkung des § 476 BGB nicht auf einen Folgemangel abgestellt werden, der im Zeitpunkt des Gefahrübergangs noch nicht vorhanden war, sondern sich erst durch eine oder mehrere andere Ursachen entwickelt hat.

    Ebenfalls nicht vergleichbar ist der vorliegende Fall mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Turboladerfall (BGH, Urteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05,).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12
    Auf Grund des Verzugs mit der Annahme des Fahrzeugs ist ungeachtet der Fälligkeitsregel in § 347 Abs. 2 Satz 1 BGB auch der Anspruch des Klägers auf Wertersatz für notwendige Verwendungen zu verzinsen (vgl. BGH, NJW 2005, 2848, TZ. 32).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12
    Ob eine Sache gebraucht ist, ist nach einem objektiven Maßstab zu bestimmen und - jedenfalls bei einem Verbrauchsgüterkauf - einer Parteivereinbarung entzogen (BGH, Urteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, ibr-online).
  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12
    Die Berufung des Beklagten auf die Einrede der Verjährung ist auch nicht treuwidrig, weil der Beklagte den Kläger vor der Erhebung der Klage gegen den "richtigen" Schuldner abgehalten hat (zur Treuwidrigkeit der Berufung auf die Verjährung in dieser Konstellation vgl. BGH, NJW 2002, 3110 ff.).
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze

    Auszug aus KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12
    Die Erkennbarkeit des Mangels ist nicht Voraussetzung für die Vermutungswirkung des § 476 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2007- VIII ZR 110/06, Tz. 11).
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 259/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei beschädigter Zylinderkopfdichtung und

    Auszug aus KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12
    Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag (BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 259/06).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. hierzu BGH, NJW 2011, 2872; Reinking/Eggert, a.a.O. Rn. 1031) ist für die Unerheblichkeit in erster Linie auf das Verhältnis der Kosten für die Beseitigung des Mangels zum Kaufpreis abzustellen.
  • KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06

    Notwendige Bestimmtheit des Urteils: Saldierung der wechselseitigen

    Auszug aus KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12
    Die Umformulierung der Anträge im Berufungstermin auf Hinweis des Senats erfolgte, weil entgegen der Auffassung der Vorinstanz ein Antrag auf Basis der sogenannten Karlsruher Formel nicht zulässig ist (vgl. KG, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06) und das Fahrzeug bei Rückabwicklung des Kaufvertrages an den Beklagten als Rechtsnachfolger der Verkäuferin und nicht an die erloschene herauszugeben ist.
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 28 U 11/07
    Auszug aus KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12
    aa) Das streitgegenständliche Fahrzeug hat einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, da es aufgrund der Quietschgeräusche beim Bremsen nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei einem unbenutzten Fahrzeug gleicher Art und Güte üblich ist und von einem Käufer erwartet werden kann (vgl. zu Neuwagen LG Köln, Urteil vom 24. Juni 2009 - 28 U 11/07; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage, Rn. 1059).
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