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   KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21   

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https://dejure.org/2021,53679
KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21 (https://dejure.org/2021,53679)
KG, Entscheidung vom 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21 (https://dejure.org/2021,53679)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - 3 Ws (B) 140/21 (https://dejure.org/2021,53679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots, Absehen vom Fahrverbot, objektiv wenig gefährliches Verhalten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 StVG, § 4 BKatV
    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig gefährlichem Verhalten

  • bussgeldsiegen.de

    Rotlichtverstoß - Absehen von Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 ; BKAtV § 4
    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig gefährlichem Verhalten

  • rechtsportal.de

    StPO § 473 Abs. 3 ; StVG § 25 Abs. 2a
    Unwirksamkeit isolierter Anfechtung eines Fahrverbots; Fahrverbot wegen qualifiziertem Rotlichtverstoß; Erforderlichkeitsprüfung bei Verhängung des Regelfahrverbots; Kein Fahrverbot bei wenig gefährlichem Verhalten

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Absehen vom Fahrverbot beim Rotlichtverstoß - Halten an der Fußgängerfurt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21

    Eine Ordnungswidrigkeit des Überfahrens des Rotlichts der Linksabbiegerspur bei

    Die bei der Bemessung der Rechtsfolgen zusätzlich veranlasste tatgerichtliche Bewertung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht im Hinblick darauf, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, dass die indizierte Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen wäre (vgl. KG, Beschl. v. 14. April 2020 - 3 Ws [B] 46/20 - 122 Ss 18/20; Beschl. v. 3. Juni 2021 - 3 Ws [B] 140/21, jeweils zit. nach Juris), ist ebenfalls frei von Rechtsfehlern.
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