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   KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21   

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https://dejure.org/2021,53679
KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21 (https://dejure.org/2021,53679)
KG, Entscheidung vom 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21 (https://dejure.org/2021,53679)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - 3 Ws (B) 140/21 (https://dejure.org/2021,53679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots, Absehen vom Fahrverbot, objektiv wenig gefährliches Verhalten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 1 BKatV, § 4 Abs 4 BKatV, § 25 Abs 1 S 1 StVG, § 25 Abs 2a StVG
    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig gefährlichem Verhalten

  • bussgeldsiegen.de

    Rotlichtverstoß - Absehen von Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 ; BKAtV § 4
    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig gefährlichem Verhalten

  • rechtsportal.de

    StPO § 473 Abs. 3 ; StVG § 25 Abs. 2a
    Unwirksamkeit isolierter Anfechtung eines Fahrverbots; Fahrverbot wegen qualifiziertem Rotlichtverstoß; Erforderlichkeitsprüfung bei Verhängung des Regelfahrverbots; Kein Fahrverbot bei wenig gefährlichem Verhalten

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Absehen vom Fahrverbot beim Rotlichtverstoß - Halten an der Fußgängerfurt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Köln, 08.08.2000 - Ss 306/00
    Auszug aus KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
    In der Folge unterliegt deswegen der gesamte Rechtsfolgenausspruch der Nachprüfung (vgl. BGHSt 24, 11; OLG Dresden a.a.O.; OLG Köln NZV 2001, 391; Hadamitzky a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
    Dies gilt umso mehr, wenn jede konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist (vgl. Senat, DAR 2020, 394; OLG Bamberg NZV 2009, 616; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278).
  • KG, 08.06.1998 - 4 Ws 112/98
    Auszug aus KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
    Allerdings ist § 473 Abs. 3 StPO auch dann anzuwenden, wenn eine Beschränkung des Rechtsmittels verfahrensrechtlich nicht möglich ist, der Rechtsmittelführer aber - wie hier - von vornherein erklärt, dass er nur das beschränkte Ziel verfolgt und dieses im Ergebnis auch erreicht (vgl. BGHSt 19, 226; KG, Beschluss vom 8. Juni 1998 - 1 AR 522/98 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 Ws 35/20 -, juris m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 473 Rdn. 22 m.w.N.; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 473 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
    In der Folge unterliegt deswegen der gesamte Rechtsfolgenausspruch der Nachprüfung (vgl. BGHSt 24, 11; OLG Dresden a.a.O.; OLG Köln NZV 2001, 391; Hadamitzky a.a.O.).
  • OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    Auszug aus KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
    Denn Geldbuße und Fahrverbot stehen, wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - Ss (OWi) 502/01 -, juris), regelmäßig in einer Wechselwirkung zueinander, so dass eine Nachprüfung der einen Rechtsfolge nur unter Rückgriff auf die andere möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 f.; VRS 86, 353; 85, 379; 84, 46; OLG Karlsruhe ZfS 1992, 33; OLG Köln VRS 96, 289, 291; Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 79 Rdn. 144).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.1992 - 2 Ss OWi 316/92
    Auszug aus KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
    Denn Geldbuße und Fahrverbot stehen, wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - Ss (OWi) 502/01 -, juris), regelmäßig in einer Wechselwirkung zueinander, so dass eine Nachprüfung der einen Rechtsfolge nur unter Rückgriff auf die andere möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 f.; VRS 86, 353; 85, 379; 84, 46; OLG Karlsruhe ZfS 1992, 33; OLG Köln VRS 96, 289, 291; Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 79 Rdn. 144).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
    Gleichwohl obliegt es ihm, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, dass das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellte (vgl. BVerfG NStZ 1996, 391; BGHSt 23, 257; Senat NZV 2017, 340; DAR 2020, 394; VRS a.a.O.; Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 -).
  • KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Auszug aus KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
    Gleichwohl obliegt es ihm, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, dass das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellte (vgl. BVerfG NStZ 1996, 391; BGHSt 23, 257; Senat NZV 2017, 340; DAR 2020, 394; VRS a.a.O.; Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 -).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

    Auszug aus KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
    Denn Geldbuße und Fahrverbot stehen, wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - Ss (OWi) 502/01 -, juris), regelmäßig in einer Wechselwirkung zueinander, so dass eine Nachprüfung der einen Rechtsfolge nur unter Rückgriff auf die andere möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 f.; VRS 86, 353; 85, 379; 84, 46; OLG Karlsruhe ZfS 1992, 33; OLG Köln VRS 96, 289, 291; Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 79 Rdn. 144).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 1991 - 4 StR 366/91 -, juris m.w.N.).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

  • OLG Bamberg, 29.06.2009 - 2 Ss OWi 573/09

    Rotlichtverstoß: Absehen vom Fahrverbot bei einem Frühstarter

  • OLG Düsseldorf, 18.05.1993 - 5 Ss OWi 94/93
  • OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20

    Anwendungsbereich des § 473 StPO bei Beschränkung auf bestimmte

  • OLG Oldenburg, 09.10.1991 - Ss 387/91

    Hauptverhandlung; Anordnung des persönlichen Erscheinens; Einwendungen;

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1993 - 5 Ss OWi 370/93
  • OLG Dresden, 30.10.2001 - Ss OWi 502/01

    Rechtsfolgen; Rechtsmittel; Rechtsbeschwerde; Beschränkung

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

  • BGH, 04.05.1970 - AnwSt (R) 6/69

    Beschwer im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt

  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

  • OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 462/21

    Eine Ordnungswidrigkeit des Überfahrens des Rotlichts der Linksabbiegerspur bei

    Die bei der Bemessung der Rechtsfolgen zusätzlich veranlasste tatgerichtliche Bewertung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht im Hinblick darauf, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, dass die indizierte Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen wäre (vgl. KG, Beschl. v. 14. April 2020 - 3 Ws [B] 46/20 - 122 Ss 18/20; Beschl. v. 3. Juni 2021 - 3 Ws [B] 140/21, jeweils zit. nach Juris), ist ebenfalls frei von Rechtsfehlern.
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