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   KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04   

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https://dejure.org/2006,14279
KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04 (https://dejure.org/2006,14279)
KG, Entscheidung vom 03.07.2006 - 23 U 152/04 (https://dejure.org/2006,14279)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 23 U 152/04 (https://dejure.org/2006,14279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 2
    Einbeziehung der AGB-Banken bei Eröffnung eines privaten Girokontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 305 Abs. 2
    Zur Frage der Einbeziehung von AGB einer Bank bei Eröffnung eines privaten Girokontos durch einen Immobilienkaufmann

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1953
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01

    Bürgschaft im Bereich gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04
    Denn im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken bedarf es keiner ausdrücklichen Einbeziehungserklärung als Voraussetzung für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; in Deutschland ist allgemein bekannt, dass Banken gemäß ihren AGB tätig werden (vgl. BGH, WM 2004, 1177; WM 1973, 636; NJW 1971, 2127; OLG München, Urt. v. 22.03.2002 - 21 U 3049/01).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04
    12 Der von der Beklagten erst im Berufungsverfahren gebrachte Einwand des Aufrechnungsverbots ist zu berücksichtigen, da der Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten unstreitig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZR 185/02

    Maßgebliches Recht bei Vertragsverhältnissen mit einer ausländischen Bank

    Auszug aus KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04
    Denn im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken bedarf es keiner ausdrücklichen Einbeziehungserklärung als Voraussetzung für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; in Deutschland ist allgemein bekannt, dass Banken gemäß ihren AGB tätig werden (vgl. BGH, WM 2004, 1177; WM 1973, 636; NJW 1971, 2127; OLG München, Urt. v. 22.03.2002 - 21 U 3049/01).
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