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KG, 03.07.2018 - (4) 151 AuslA 44/18 (41/18) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 73 S 1 IRG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 79 StGB RUS
Auslieferungshindernis bei in Russland drohender lebenslanger Freiheitsstrafe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 73 S. 1
Zulässigkeit der Auslieferung nach Russland bei Möglichkeit der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auslieferung nach Russland: Drohende lebenslange Freiheitsstrafe steht nicht entgegen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Auslieferung nach Russland bei Möglichkeit der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 326
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 20.04.2021 - 1 AR 14/20 Diesen Anforderungen genügt das im russischen Strafrecht geregelte gerichtliche Verfahren zur Reststrafenaussetzung zur Bewährung und die Möglichkeit zur Begnadigung (KG, Beschluss vom 03. Juli 2018, (4) 151 AuslA 44/18 (41/18), NStZ-RR 2018, 326).