Rechtsprechung
KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein Abschlussschreiben nach einstweiliger Verfügung löst nur dann eine weitere Geschäftsgebühr aus, wenn eine angemessene Wartezeit verstrichen ist
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 677 BGB, § 670 BGB, § 683 BGB, § 12 Abs 1 S 2 UWG
Pflicht zur Erstattung anwaltlicher Kosten eines Abmahn- und eines Abschlussschreibens
- JurPC
Pflicht zur Erstattung anwaltlicher Kosten eines Abmahn- und eines Abschlussschreibens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Erstattungspflicht der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Erstattungspflicht der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung anwaltlicher Kosten eines Abmahn- und eines Abschlussschreibens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wartepflicht und Anwaltskostenerstattung bei Abschlussschreiben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Angemessene Wartefrist für Abschluss-Schreiben
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Abschlussschreiben, ohne Einhaltung einer angemessenen Überlegungsfrist für den Schuldner
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abschlussschreiben muss erforderlich sein
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.10.2011 - 16 O 300/11
- KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 22.06.2016 - 6 O 449/15 Dies ist indes eindeutig zu bejahen (…vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12, Rnr. 3.73a; OLG Frankfurt, NJOZ 2011, 1491; OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 229; KG BeckRS 2012, 18408; Rehart, GRUR-Prax 2015, 294).