Rechtsprechung
KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein Abschlussschreiben nach einstweiliger Verfügung löst nur dann eine weitere Geschäftsgebühr aus, wenn eine angemessene Wartezeit verstrichen ist
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 15a RVG
Rechtsanwaltsvergütung: Pflicht zur Erstattung anwaltlicher Kosten eines Abmahn- und eines Abschlussschreibens
- JurPC
Pflicht zur Erstattung anwaltlicher Kosten eines Abmahn- und eines Abschlussschreibens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Erstattungspflicht der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Erstattungspflicht der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung anwaltlicher Kosten eines Abmahn- und eines Abschlussschreibens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wartepflicht und Anwaltskostenerstattung bei Abschlussschreiben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Angemessene Wartefrist für Abschluss-Schreiben
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Abschlussschreiben, ohne Einhaltung einer angemessenen Überlegungsfrist für den Schuldner
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abschlussschreiben muss erforderlich sein
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.10.2011 - 16 O 300/11
- KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10
Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren: …
Auszug aus KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Im angefochtenen Urteil (nachfolgend: LGU nebst Seitenzahl) wird auf Seite 4 die sich nunmehr laut BGH WRP 2011, 894, Tz. 14, 15, aus der aktuellen Rechtslage ergebende Berechnungsdoktrin korrekt umgesetzt.Die Abmahnung hat hier das Eilverfahren vorbereitet, denn einer Vorbereitung der Hauptsachenklage diente das Abschlussschreiben, mithin nicht schon die Abmahnung (weshalb die Klägerin hier auch zutreffend als Gegenstandswert nur 30.000 ? und nicht etwa 45.000 ? angesetzt hat), und die Geschäftsgebühr wegen der Abmahnung betraf deshalb denselben Gegenstand, wie die Verfahrensgebühr des Eilverfahrens (vgl. auch BGH WRP 2011, 894, Tz. 14).
- BGH, 28.04.2011 - I ZB 61/08
Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im …
Auszug aus KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Ähnlich verhält es sich mit BGH, Beschl. v. 28.4.2011 - I ZB 61/08 - (red. Ls. in GRUR-RR 2011, 288), wo es allein darum ging, dass in Altfällen nach neuerer Auffassung des dortigen I. Zivilsenats im Kostenfestsetzungsverfahren eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr (im Eilverfahren und auch sonst) nicht stattfand. - BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10
Branchenbuch Berg
- KG, 25.09.2009 - 9 U 64/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Bemessung …
Auszug aus KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Entgegen der Berufung (mit dortigem Hinweis auf KG [9. ZS] NJW-RR 2010, 1417, und auf KG [9. ZS] AfP 2010, 170) ergibt das Beklagtenvorbringen auch (…Schrifts. v. 18.08.2011, S. 2 = Bl. 56 d.A.), dass nach Zugang der Originalverfügung beim Bevollmächtigten die Abschlusserklärung "unverzüglich" abgegeben worden ist (dies also unabhängig vom zwischenzeitlichen Erhalt des Abschlussschreibens auch ohne dieses in gleicher Weise erfolgt wäre). - KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09
Recht am eigenen Bild: Einfluss einer sitzungspolizeilichen Anordnung auf die …
Auszug aus KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Entgegen der Berufung (mit dortigem Hinweis auf KG [9. ZS] NJW-RR 2010, 1417, und auf KG [9. ZS] AfP 2010, 170) ergibt das Beklagtenvorbringen auch (…Schrifts. v. 18.08.2011, S. 2 = Bl. 56 d.A.), dass nach Zugang der Originalverfügung beim Bevollmächtigten die Abschlusserklärung "unverzüglich" abgegeben worden ist (dies also unabhängig vom zwischenzeitlichen Erhalt des Abschlussschreibens auch ohne dieses in gleicher Weise erfolgt wäre). - OLG Frankfurt, 22.05.2003 - 6 U 6/03
Dauer der Wartefrist vor Versendung eines Abschlussschreibens
Auszug aus KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Jedenfalls sollte sonach der Schuldner nach Zustellung der einstweiligen Verfügung in der Regel eine Überlegungsfrist von zwei Wochen erhalten, um von sich aus reagieren und eine Abschlusserklärung abgeben zu können (vgl. OLG Celle WRP 1996, 757, 758; OLG Hamm GRUR-RR 2010, 267, 268), wobei jedoch zu betonen ist, dass es sich um "keine starre Zeitvorgabe" handelt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 294). - OLG Hamm, 19.11.2009 - 4 U 136/09
Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs im Anschluss an ein …
Auszug aus KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Jedenfalls sollte sonach der Schuldner nach Zustellung der einstweiligen Verfügung in der Regel eine Überlegungsfrist von zwei Wochen erhalten, um von sich aus reagieren und eine Abschlusserklärung abgeben zu können (vgl. OLG Celle WRP 1996, 757, 758; OLG Hamm GRUR-RR 2010, 267, 268), wobei jedoch zu betonen ist, dass es sich um "keine starre Zeitvorgabe" handelt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 294). - OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 2 U 173/06
Wettbewerbsrecht: Anforderungen an den Inhalt einer Abschlusserklärung; …
Auszug aus KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Anderweitig wird sogar ein Monat Wartefrist gefordert (vgl. OLG Stuttgart WRP 2007, 688), wohingegen BGH WRP 2008, 805, Tz. 1, 4, wiederum einen Erstattungsanspruch für ein drei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung abgeschicktes Abschlussschreiben zugesprochen hat, das freilich ohne Erörterung dieses Themas in den Entscheidungsgründen. - BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07
Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer …
Auszug aus KG, 03.08.2012 - 5 U 169/11
Anderweitig wird sogar ein Monat Wartefrist gefordert (vgl. OLG Stuttgart WRP 2007, 688), wohingegen BGH WRP 2008, 805, Tz. 1, 4, wiederum einen Erstattungsanspruch für ein drei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung abgeschicktes Abschlussschreiben zugesprochen hat, das freilich ohne Erörterung dieses Themas in den Entscheidungsgründen.
- LG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 3 O 329/20
Sexistischer Facebook-Post: Pirinçci muss Neubauer 6000 Euro zahlen
Nach Ablauf dieser Frist sind die für die anwaltliche Aufforderung zur Abgabe einer solchen Abschlusserklärung entstandenen Kosten ersatzfähig (…vgl. BGH GRUR 2012, 184 Rn. 31; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 294; KG WRP 2012, 1565 Rn. 6). - LG Frankfurt/Main, 22.06.2016 - 6 O 449/15 Dies ist indes eindeutig zu bejahen (…vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12, Rnr. 3.73a; OLG Frankfurt, NJOZ 2011, 1491; OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 229; KG BeckRS 2012, 18408; Rehart, GRUR-Prax 2015, 294).