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   KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20   

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https://dejure.org/2020,34731
KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20 (https://dejure.org/2020,34731)
KG, Entscheidung vom 03.11.2020 - 1 VA 1010/20 (https://dejure.org/2020,34731)
KG, Entscheidung vom 03. November 2020 - 1 VA 1010/20 (https://dejure.org/2020,34731)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZR 61/06

    Rechtsnatur einer Scheidung nach mosaischem Recht; Anerkennung in der

    Auszug aus KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20
    Die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Privatscheidung ist hingegen nur möglich, wenn die Voraussetzungen des aus deutscher Sicht maßgeblichen Scheidungsstatuts erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 26. August 2020 - XII ZB 158/18 - juris Rn. 23; NJW-RR 2008, 1169 Rn. 36; NJW 1990, 2194, 2195).

    Der rechtlichen Einordnung als Privatscheidung steht eine solche Prüfung (vgl. BGH, Beschl. v. 26. Aug. 2020, a.a.O. Rn. 14 ff.; FamRZ 2008, 1409 Rn. 34 jew. zur gerichtlichen Überwachung) und das Wirksamkeitserfordernis der Annahme nicht entgegen.

  • KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00

    Keine Anerkennung einer in Marokko ausgesprochenen Privatscheidung

    Auszug aus KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20
    Fehlte es insgesamt an Anknüpfungsmerkmalen, wären zudem ersatzweise ebenfalls die deutschen Sachnormen anzuwenden (vgl. Senat, FamRZ 2002, 840, 842).
  • KG, 19.03.2013 - 1 VA 12/12

    Anerkennung einer in Thailand registrierten Privatscheidung

    Auszug aus KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20
    Demgemäß wird auch die Konsensscheidung nach dem Recht des Königreichs Thailand als Privatscheidung angesehen (BGH, NJW 1990, a.a.O.; Senat, FamRZ 2013, 1484, 1485), obwohl es für deren Wirksamkeit der Registereintragung bedarf (Sec. 1457, 1515, 1531 Abs. 1 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuchs BE 2467, wiedergegeben bei Bergmann/Ferid, a.a.O., Thailand, S. 36 ff.).
  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 158/18

    Kollisionsrechtliche Behandlung einer im Wege der einseitigen Verstoßung nach

    Auszug aus KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20
    Die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Privatscheidung ist hingegen nur möglich, wenn die Voraussetzungen des aus deutscher Sicht maßgeblichen Scheidungsstatuts erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 26. August 2020 - XII ZB 158/18 - juris Rn. 23; NJW-RR 2008, 1169 Rn. 36; NJW 1990, 2194, 2195).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-372/16

    Die Rom-III-Verordnung bestimmt nicht das auf Privatscheidungen anwendbare Recht

    Auszug aus KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt die Verordnung gemäß Art. 1 Abs. 1 Rom III-VO nur für Ehescheidungen, die entweder von einem staatlichen Gericht oder von einer öffentlichen Behörde bzw. unter deren Kontrolle ausgesprochen werden (NJW 2018, 447 Rn. 48).
  • BGH, 21.02.1990 - XII ZB 203/87

    Anerkennung einer im Ausland vollzogenen Privatscheidung

    Auszug aus KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20
    Die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Privatscheidung ist hingegen nur möglich, wenn die Voraussetzungen des aus deutscher Sicht maßgeblichen Scheidungsstatuts erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 26. August 2020 - XII ZB 158/18 - juris Rn. 23; NJW-RR 2008, 1169 Rn. 36; NJW 1990, 2194, 2195).
  • BGH, 28.11.2018 - XII ZB 217/17

    Inzidente Prüfung der sich in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20
    Eine Privatscheidung ist als Entscheidung i.S.v. § 107 Abs. 1 FamFG anzusehen, wenn daran eine ausländische Behörde entsprechend den von ihr zu beachtenden Normen in irgendeiner Form, und sei es auch nur registrierend, mitgewirkt hat (BGH, NJW 2019, 931 Rn. 15).
  • OLG Celle, 10.11.1997 - 3465 I 301/97
    Auszug aus KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20
    Zur Anmeldung gehört auch deren Annahme durch die Behörde, die das Familienregister führt (vgl. OLG Celle, FamRZ 1998, 686; Motozawa, a.a.O.).
  • KG, 30.03.2020 - 1 W 236/19

    Beurkundung einer in Italien erfolgten Scheidung im deutschen Eheregister

    Auszug aus KG, 03.11.2020 - 1 VA 1010/20
    findet - anders als bei einer Ehescheidung nach italienischem Recht durch übereinstimmende Erklärungen vor dem Standesbeamten (vgl. dazu Senat, FamRZ 2020, 1215) - nicht statt.
  • KG, 01.12.2020 - 1 VA 1001/20

    Anerkennungsfähigkeit einer vor einem nicaraguanischen Notar erfolgten Scheidung

    Auch eine solche Scheidung kann grundsätzlich anerkannt werden, hingegen ist die Frage der Anerkennungsfähigkeit dann anhand der materiellen Voraussetzungen des kollisionsrechtlich berufenen Scheidungsrechts zu beurteilen (BGH, a.a.O., 1813; Senat, Beschluss vom 3. November 2020, - 1 VA 1010/20 - BeckRS 2020, 29599).

    Der Senat hat dies im Falle der einvernehmlichen Ehescheidung vor einem italienischen Standesbeamten angenommen (Senat, Beschluss vom 30. März 2020 - 1 W 236/19 - FamRZ 2020, 1215, 1216; a.A. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - XII ZB 187/20 - juris), bei einer Ehescheidung durch Übereinkunft nach japanischem Recht jedoch abgelehnt (Senat, Beschluss vom 3. November 2020 - 1 VA 1010/20 - BeckRS 2020, 29599).

    Dafür reichen allein Handlungen unter nicaraguanischen Recht nicht aus (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2020 - 1 VA 1010/20 - BeckRS 2020, 29599).

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